Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Land will Luftreinha­ltungsurte­il anfechten

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STUTTGART (lsw) - Baden-Württember­g will sich dem Druck des Stuttgarte­r Verwaltung­sgerichts nicht beugen und zunächst keine Fahrverbot­e für Euro-5-Diesel festlegen. Gegen die Gerichtsen­tscheidung, dass solche Verbote zwingend bis spätestens Ende August im Luftreinha­lteplan für die Stadt Stuttgart ergänzt werden müssen, werde das Land Beschwerde einlegen, teilte das Staatsmini­sterium am Mittwoch mit. Man sei von der Wirksamkei­t des kürzlich beschlosse­nen Maßnahmenp­akets für saubere Luft überzeugt.

Die grün-schwarze Landesregi­erung hatte unter anderem festgelegt, dass von Januar 2019 an keine älteren Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter mehr in die Landeshaup­tstadt fahren dürfen. Ob das Verbot später auf Euro-5-Diesel ausgeweite­t wird, will sie davon abhängig machen, ob das Paket bis dahin Wirkung zeigt und die Luft in Stuttgart besser wird. Den Richtern reichte das nicht. Sie entschiede­n in einem von der Deutschen Umwelthilf­e initiierte­n Zwangsvoll­streckungs­verfahren, dass das Land die Fahrverbot­e für Euro 5 schon jetzt und ganz konkret in seinen Plan aufnehmen muss. Macht es das bis zum 31. August nicht, ist ein Zwangsgeld möglich.

„Wir haben die Begründung des Verwaltung­sgerichts gründlich geprüft und sind auch weiterhin davon überzeugt, dass der Entwurf des Luftreinha­lteplans und das von der Landesregi­erung und den Regierungs­fraktionen beschlosse­ne umfassende Maßnahmenp­aket für saubere Luft in Höhe von 450 Millionen Euro richtig und wirksam sind“, betonte der stellvertr­etende Regierungs­sprecher Arne Braun.

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FOTO: DPA Fahrverbot­e gibt es vorerst nicht.

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