Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Land will Luftreinhaltungsurteil anfechten
STUTTGART (lsw) - Baden-Württemberg will sich dem Druck des Stuttgarter Verwaltungsgerichts nicht beugen und zunächst keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel festlegen. Gegen die Gerichtsentscheidung, dass solche Verbote zwingend bis spätestens Ende August im Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart ergänzt werden müssen, werde das Land Beschwerde einlegen, teilte das Staatsministerium am Mittwoch mit. Man sei von der Wirksamkeit des kürzlich beschlossenen Maßnahmenpakets für saubere Luft überzeugt.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte unter anderem festgelegt, dass von Januar 2019 an keine älteren Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter mehr in die Landeshauptstadt fahren dürfen. Ob das Verbot später auf Euro-5-Diesel ausgeweitet wird, will sie davon abhängig machen, ob das Paket bis dahin Wirkung zeigt und die Luft in Stuttgart besser wird. Den Richtern reichte das nicht. Sie entschieden in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren, dass das Land die Fahrverbote für Euro 5 schon jetzt und ganz konkret in seinen Plan aufnehmen muss. Macht es das bis zum 31. August nicht, ist ein Zwangsgeld möglich.
„Wir haben die Begründung des Verwaltungsgerichts gründlich geprüft und sind auch weiterhin davon überzeugt, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans und das von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen beschlossene umfassende Maßnahmenpaket für saubere Luft in Höhe von 450 Millionen Euro richtig und wirksam sind“, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun.