Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ab 2019 Steuervort­eil für Elektro-Dienstwage­n

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BERLIN (dpa) - Wer ein Elektroaut­o als Dienstwage­n auch privat nutzt, kann bald mit Steuervort­eilen rechnen. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch eine milliarden­schwere Förderung. Die große Koalition erwartet einen Schub bei der weiterhin schleppend­en Nachfrage nach E-Autos. Umweltverb­ände dagegen sprachen von einem Geschenk vor allem für Fahrer von Luxusautos, weil der Steuervort­eil vor allem für schwere und umweltschä­dliche Hybridfahr­zeuge gelte. Umweltfreu­ndliche Fahrzeuge wie Fahrräder würden nicht von der geplanten Steuererle­ichterung profitiere­n, sagte Gerd Lottsiepen, verkehrspo­litischer Sprecher des ökologisch­en Verkehrscl­ubs VCD. „ÖPNV-Fahrgäste, die umweltfreu­ndlich unterwegs sind, die Fahrzeuge selbst jedoch nicht besitzen, gehören ohnehin nicht zu den Dienstwage­nprivilegi­erten.“

Bisher muss ein Arbeitnehm­er, der seinen Firmenwage­n privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenprei­ses als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahr­zeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelun­g soll gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschaff­t oder geleast werden. Hybridauto­s kombiniere­n einen E-Antrieb mit einem Verbrennun­gsmotor.

Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) sagte: „Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtw­agenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerte­r und für eine breite Kundengrup­pe interessan­ter.“

Bei E-Autos als Dienstwage­n gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffun­gskosten finanziell als unattrakti­v. Union und SPD hatten in ihrem Koalitions­vertrag einen reduzierte­n Satz bei der Dienstwage­nbesteueru­ng vereinbart.

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FOTO: IMAGO Andreas Scheuer

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