Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Berichterstattung vor Wahlen eingeschränkt
Gemeinderat Westerheim fasst neuen Beschluss
WESTERHEIM (hjs) - Keine Beiträge von Bürgermeister-Bewerber, Parteien, Fraktionen oder Wählervereinigungen werden im Westerheimer Gemeindeblatt im Vorfeld der Bürgermeisterwahl im September 2018 und der Kommunalwahlen im Mai 2019 erscheinen, und zwar sechs Wochen lang vor der Wahl.
Damit hat der Westerheimer Gemeinderat den Redaktionsstatus für das Gemeindeblatt geändert und eine sogenannte Karenzzeit für sechs Wochen eingeführt. Bei neun JaStimmen und zwei Gegenstimmen haben sich die Räte mehrheitlich für diese Frist ausgesprochen. Bislang gab es in Westerheim nur eine Karenzzeit von einer Woche.
Lydia Köpf von der Haupt- und Bauverwaltung Westerheim informierte das Gremium über die üblichen und vom Landratsamt und Landtag vorgeschlagenen Karenzzeiten in den Gemeindeblättern, die keine Wahlberichtserstattung im Vorfeld einer Bürgermeisterwahl oder der Kommunalwahlen zulassen. „Das Gesetz sieht vor, dass Veröffentlichungen und Beiträge von Fraktionen bis höchstens sechs Monate vor dem Wahltermin beschränkt werden können. Die Gemeinden sind indes frei in der Entscheidung, wie lange die Karenzzeit ist“, ließ Michaela Kopf vom Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts wissen.
Wie Michaela Kopf wissen ließ, halte sie eine Woche für deutlich zu kurz, um eine konkrete Wahlbeeinflussung zu verhindern, welche zu einer Wahlanfechtung führen kann. Sie empfahl der Gemeinde Westerheim eine Änderung des Redaktionsstatus auf eine Karenzzeit von sechs bis acht Wochen bei Bürgermeister- und Kommunalwahlen. „Eine einwöchige Karenzzeit kann einer Wahlanfechtung nicht Stand halten“, betonte sie. Diese Ansicht teilten letztendlich die Räte und verlängerten die Frist auf sechs Wochen, in denen keine Beträge zu den Wahlen veröffentlicht werden dürfen, abgesehen von Wahl-Veranstaltungsterminen.
Lydia Köpf von der Gemeindeverwaltung Westerheim fasste den mehrheitlichen Beschluss und die neu geltende Karenzzeit wie folgt zusammen: „Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde Westerheim während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind in den letzten sechs Wochen vor Wahlen alle Veröffentlichungen von Parteien, Fraktionen und Wählervereinigungen ausgeschlossen.“
Pius Kneer schloss den Tagespunkt ab mit der Anmerkung: „Wir erwarten, dass sich auch der Amtsinhaber an den Beschluss hält.“