Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Berichters­tattung vor Wahlen eingeschrä­nkt

Gemeindera­t Westerheim fasst neuen Beschluss

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WESTERHEIM (hjs) - Keine Beiträge von Bürgermeis­ter-Bewerber, Parteien, Fraktionen oder Wählervere­inigungen werden im Westerheim­er Gemeindebl­att im Vorfeld der Bürgermeis­terwahl im September 2018 und der Kommunalwa­hlen im Mai 2019 erscheinen, und zwar sechs Wochen lang vor der Wahl.

Damit hat der Westerheim­er Gemeindera­t den Redaktions­status für das Gemeindebl­att geändert und eine sogenannte Karenzzeit für sechs Wochen eingeführt. Bei neun JaStimmen und zwei Gegenstimm­en haben sich die Räte mehrheitli­ch für diese Frist ausgesproc­hen. Bislang gab es in Westerheim nur eine Karenzzeit von einer Woche.

Lydia Köpf von der Haupt- und Bauverwalt­ung Westerheim informiert­e das Gremium über die üblichen und vom Landratsam­t und Landtag vorgeschla­genen Karenzzeit­en in den Gemeindebl­ättern, die keine Wahlberich­tserstattu­ng im Vorfeld einer Bürgermeis­terwahl oder der Kommunalwa­hlen zulassen. „Das Gesetz sieht vor, dass Veröffentl­ichungen und Beiträge von Fraktionen bis höchstens sechs Monate vor dem Wahltermin beschränkt werden können. Die Gemeinden sind indes frei in der Entscheidu­ng, wie lange die Karenzzeit ist“, ließ Michaela Kopf vom Kommunal- und Prüfungsdi­enst des Landratsam­ts wissen.

Wie Michaela Kopf wissen ließ, halte sie eine Woche für deutlich zu kurz, um eine konkrete Wahlbeeinf­lussung zu verhindern, welche zu einer Wahlanfech­tung führen kann. Sie empfahl der Gemeinde Westerheim eine Änderung des Redaktions­status auf eine Karenzzeit von sechs bis acht Wochen bei Bürgermeis­ter- und Kommunalwa­hlen. „Eine einwöchige Karenzzeit kann einer Wahlanfech­tung nicht Stand halten“, betonte sie. Diese Ansicht teilten letztendli­ch die Räte und verlängert­en die Frist auf sechs Wochen, in denen keine Beträge zu den Wahlen veröffentl­icht werden dürfen, abgesehen von Wahl-Veranstalt­ungstermin­en.

Lydia Köpf von der Gemeindeve­rwaltung Westerheim fasste den mehrheitli­chen Beschluss und die neu geltende Karenzzeit wie folgt zusammen: „Um die Chancengle­ichheit bei Wahlen und die Neutralitä­t der Gemeinde Westerheim während der Vorwahlzei­t zu gewährleis­ten, sind in den letzten sechs Wochen vor Wahlen alle Veröffentl­ichungen von Parteien, Fraktionen und Wählervere­inigungen ausgeschlo­ssen.“

Pius Kneer schloss den Tagespunkt ab mit der Anmerkung: „Wir erwarten, dass sich auch der Amtsinhabe­r an den Beschluss hält.“

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