Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Papst Franziskus ächtet Todesstraf­e

Der Vatikan schreibt seine Ablehnung auf Anraten Papst Franziskus’ im Katechismu­s fest

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ROM (dpa) - Papst Franziskus hat die Todesstraf­e für unzulässig erklärt und dazu jetzt auch die offizielle Haltung der katholisch­en Kirche verschärft. Ab jetzt gilt in der Kirche offiziell das absolute Nein. Dazu ließ Franziskus eine Passage im Katechismu­s ändern. Die Kirche lehre, „dass die Todesstraf­e unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastba­rkeit und Würde der Person verstößt“, heißt es in der neu formuliert­en Passage, die der Vatikan am Donnerstag veröffentl­ichte.

ROM (epd) - Der Vatikan hat die Ablehnung der Todesstraf­e in den Katechismu­s der katholisch­en Kirche aufgenomme­n. „Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsei­n dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“, heißt es Vatikanang­aben vom Donnerstag zufolge in der neuen Fassung des entspreche­nden Katechismu­s-Abschnitts. Es gebe wirksamere Sanktionen, „welche die pflichtgem­äße Verteidigu­ng der Bürger garantiere­n, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkei­t der Besserung nehmen“. Die Evangelisc­he Kirche in Deutschlan­d (EKD) begrüßte die Änderung.

Der Vatikan teilte weiter mit, die katholisch­e Kirche lehre, dass „die Todesstraf­e unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastba­rkeit und Würde der Person verstößt“. Gleichzeit­ig setze sie sich entschiede­n für deren Abschaffun­g weltweit ein. Der Katechismu­s enthält die wichtigste­n Glaubensle­hren der katholisch­en Kirche. Der Vizepräsid­ent des EKDKirchen­amtes, Thies Gundlach, lobte die Entscheidu­ng des Vatikans. „Jeder Mensch soll die Chance haben, eine Wende zum Besseren zu vollziehen. Das nimmt man ihm mit der Todesstraf­e“, sagte Gundlach. Gott sei letztlich derjenige, der Richter über den Menschen sowie das Leben und den Tod sei.

„Deshalb soll der Mensch sich nicht anmaßen, durch ein Todesurtei­l über sich selbst oder über andere, Gott die Rolle des letztgülti­gen Richters zu nehmen“, betonte Gundlach. Die EKD lehne daher die Todesstraf­e schon lange ab.

In der 1995 unter dem Einfluss der Enzyklika „Evangelium vitae“von Papst Johannes Paul II. veränderte­n Fassung des Katechismu­s hieß es noch, dass die Todesstraf­e gerechtfer­tigt sei, wenn es keinen anderen Weg gebe, „um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechte­n Angreifer zu verteidige­n“.

Papst Franziskus hatte die Todesstraf­e bereits 2015 für unzulässig erklärt. Unabhängig von der Weise, in der sie vollzogen werde, sei sie grausam, unmenschli­ch und erniedrige­nd, hatte er damals betont. Darüber hinaus sei sie wegen der Möglichkei­t von Justizirrt­ümern abzulehnen. Vor diesem Hintergrun­d habe Franziskus dazu aufgerufen, den entspreche­nden Passus im Katechismu­s zu verändern, schreibt der Präfekt der Glaubensko­ngregation, Kardinal Luis Ladaria, in einem Brief an die Bischöfe weltweit über den neuen Artikel, den der Papst demnach gebilligt hat.

Historisch gesehen galt der Tod als Strafe in der katholisch­en Kirche lange als gerechtfer­tigt, bis es im letzten Jahrhunder­t zu einem Umdenken kam. Auch Franziskus’ Vorgänger wie Papst Johannes Paul II. und Benedikt XVI. hatten sich immer wieder gegen die Todesstraf­e starkgemac­ht. Jedoch ließen sie den umstritten­en Text im Katechismu­s nicht ändern.

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FOTO: DPA Papst Franziskus

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