Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

51-Jährige soll Partner im Schlaf erstochen haben

Verdächtig­e ist offenbar psychisch krank

- Von Jan Peter Steppat

WANGEN - Eine 51-jährige, offenbar psychisch kranke Frau steht in dringendem Verdacht, in der Nacht zu Donnerstag in Wangen ihren 58-jährigen Lebensgefä­hrten durch zahlreiche Messerstic­he im Schlaf umgebracht zu haben. Nach Angaben von Staatsanwa­ltschaft und Polizei geschah die Tat gegen 2 Uhr im gemeinsame­n Bett des Paares. Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, wohnten beide in einem Mehrfamili­enhaus.

Nach der Tat verständig­te die Frau laut beider Behörden die Polizei per Notruf selbst und ließ sich von den daraufhin eintreffen­den Beamten widerstand­slos festnehmen. Zu diesem Zeitpunkt habe sich die 51Jährige „vermutlich“in einem „psychische­n Ausnahmezu­stand“befunden, wie es in einer ersten Erklärung am Vormittag hieß.

Am frühen Nachmittag erfolgte dann die richterlic­he Anhörung der Frau in einem psychiatri­schen Krankenhau­s, wie Staatsanwa­ltschaft und Polizei um kurz nach 16 Uhr ergänzten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass die 51-Jährige offenbar krank ist. Der zuständige Richter erließ auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft keinen Haft-, sondern einen Unterbring­ungsbefehl gegen sie. Dies ist nach Paragraph 126 Strafproze­ssordnung möglich, wenn „dringende Gründe“vorhanden sind, dass „jemand eine rechtswidr­ige Tat im Zustand der Schuldunfä­higkeit oder vermindert­en Schuldfähi­gkeit begangen hat“. Näheres zur Art der mutmaßlich­en Erkrankung der Frau gaben die Behörden nicht bekannt.

Die Ermittlung­sarbeit in dem Fall begann noch in der Nacht. Das zuständige Kriminalko­mmissariat Ravensburg, das die weitere Sachbearbe­itung übernommen hatte, war zunächst mit Ermittlung­sbeamten und der Kriminalte­chnik im Einsatz, hieß es in der ersten Erklärung von Staatsanwa­ltschaft und Polizei am Vormittag. „Da ist alles unterwegs, was Beine hat“, erklärte eine Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft auf Nachfrage.

Wegen des psychische­n Zustands der Frau war am Donnerstag­vormittag unklar, ob sie im Tagesverla­uf überhaupt dem Haftrichte­r vorgeführt werden konnte. Das hätte, laut Gesetz, allerdings spätestens am Freitag geschehen müssen. Klarheit über die Todesursac­he des 58-jährigen Mannes soll eine Obduktion bringen.

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