Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
347 Straffälle im Bezirk
Sportgericht Ulm zieht Saisonbilanz 2017/2018
LAICHINGEN/REGION (sz) - Die Zahl der Vergehen hat sich im Fußballbezirk Donau/Iller auf eine mehr oder weniger konstante Zahl eingependelt. Mit insgesamt 347 Straffällen in der zurückliegenden Saison 2017/2018 liegt der Wert im Mittel der vergangenen drei Jahre. Den absoluten Tiefstand aus der Saison 2016/ 2017 mit 338 Vergehen – die Bestmarke in den zurückliegenden zwölf Jahren – wurde leicht überschritten.
„Das ist ein Wert, der ist ok. Niedere Zahlen wird es wohl nicht mehr geben“, sagte Hans-Peter Füller, der Vorsitzende des Sportgerichts, bei der Präsentation seiner Bilanz. Zum Vergleich: In der Saison 2012/2013 lagen die Strafen noch bei 522 Fällen – die absolute Höchstmarke. „Die diesjährigen Zahlen sind aller Ehren wert“, betont Füller. Beim Blick auf die einzelnen Vergehen fällt auf, dass rohes Spiel (§80) im Vergleich zur Vorsaison von 27 auf 38 Vergehen zugenommen hat, das gilt auch für Beleidigungen (§81) mit 43 (Vorsaison 37) Fällen.
Während bei Unsportlichkeiten (§85) mit 93 Vergehen der gleiche Vorjahreswert erreicht wurde, verzeichnen die Tätlichkeiten (§83) einen Rückgang von 45 auf 38 Vergehen. Dafür wurde beim sportwidrigen Verhalten (§76) die Bestmarke aus der Saison 2015/2016 mit 19 Fällen diesmal bei 25 Vergehen deutlich überschritten. Nach wie vor gilt der Appell des Sportgerichts an die Vereinsfunktionäre, Trainer und Zuschauer, mehr Besonnenheit an den Tag zu legen.
Mit einem Betrag von 7475 Euro (Saison 2012/13: 10 550 Euro) liegt die Summe der Geldstrafen im Rahmen. Beim Blick auf die einzelnen Ligen verzeichnen die Bezirksliga (von 37 auf 42 Vergehen), Kreisliga A/ Donau (27 auf 31), Kreisliga A/Iller (22 auf 26), Kreisliga B/Alb (22 auf 28), Kreisliga B/ Donau (33 auf 45) Zunahmen. Mit 45 Vergehen liegt die B-Donau-Staffel an der Spitze, wobei das Team von Leoes de Ulm mit neun Vergehen einen großen Anteil hat.
Am häufigsten das Sportgericht beschäftigt in der vergangenen Runde hat der SV Offenhausen (zehn Urteile). Mit insgesamt 14 straffreien Vereinen wurde ein Durchschnittswert erreicht. Die Bestmarke war 2015/2016 mit 23 Vereinen. Bemerkenswert: Der SV Beuren ist bereits zum dritten Mal in Serie straffrei geblieben „Ein Kompliment“, sagt Hans-Peter Füller.
Straffreie Vereine
in der abgelaufenen Saison waren: Bezirksliga: SV Beuren, SV Lonsee, TSV Neu-Ulm; Kreisliga A/Alb: TSV Altheim/Alb, TSV Berghülen; Kreisliga A/Donau: TSV Blaustein II, FC Silheim, TSG Söflingen; Kreisliga A/Iller: Fehlanzeige; Kreisliga B/Alb: Fortuna Ballendorf, TSV Herrlingen, SC Lehr; Kreisliga B/Donau: Fehlanzeige; Kreisliga B/Iller: Fehlanzeige; Kreisliga B IV: SV Jungingen II, SV Tiefenbach II
Die Sorgenkinder
in der vergangenen Saison waren in der Bezirksliga Türkspor Neu-Ulm (acht Urteile) und in der Kreisliga A/Alb der TSV Albeck (fünf Urteile).