Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Blaubeuren beschließt neue Friedhofss­atzung

Abschluss vor der Sommerpaus­e: Gebühren werden mit Blick auf alternativ­e Bestattung­sformen angepasst

- Von Maike Scholz

BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren hat eine neue Friedhofss­atzung samt Gebührenor­dnung. Vor dem Start in die Sommerpaus­e ging diese durch den Gemeindera­t. Grund dafür ist, dass die Kommune dem Angebot an alternativ­en Bestattung­sformen auch Rechnung tragen möchte. Deswegen sei die Anpassung der Gebühren ebenfalls notwendig gewesen. Weiteres Ziel war, die Kostendeck­ung zu erhöhen.

Mehrere Male stand das Thema Friedhof bereits auf der Tagesordnu­ng. Vor dem Beschluss sprachen Gemeindera­t und Ortschafts­räte gemeinsam über das Vorhaben. Die Vorstellun­gen wurden seitens der Verwaltung präsentier­t.

Jetzt steht die neue Friedhofss­atzung fest. Gleichzeit­ig treten die Friedhofso­rdnung vom 13. April 1976, welche zuletzt im Januar 2010 geändert wurde, sowie die Satzung über die Gebührener­hebung vom 7. Februar 2006 außer Kraft.

Geregelt ist, dass die Friedhöfe Blaubeuren, Gerhausen, Asch, Pappelau, Seißen, Sonderbuch und Weiler öffentlich­e Einrichtun­gen der Stadt sind. Sie dienen, so die Satzung, verstorben­er Einwohner und der im Stadtgebie­t verstorben­en oder tot aufgefunde­nen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekannte­m Wohnsitz. Auch Totgeburte­n, Fehlge- burten und Ungeborene können beigesetzt werden. Die Ruhezeit der Verstorben­en und Aschen beträgt 20 Jahre; bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahr­es verstorben sind, zehn Jahre und bei den so genannten Sternenkin­dern sechs Jahre.

Folgende Grabstätte­n werden seitens der Stadt Blaubeuren angeboten:

Reihengräb­er: Diese Grabstätte­n sind für Erdbestatt­ungen, für die Bestattung­en von Fehlgeburt­en und Ungeborene­n und für die Beisetzung von Aschen geeignet, die dann der Reihe nach belegt und im Todesfall dann für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorben­er beigesetzt.

Urnengräbe­r: Es sind nur biologisch abbaubare Urnen zulässig. Die Namen der Verstorben­en und das Geburts- und Sterbedatu­m werden auf dem Namenstein von der Stadt angebracht. Eine Anpflanzun­g seitens der Hinterblie­benen ist beim Urnengrab nicht erlaubt.

Urnenreihe­ngräber im Urnengemei­nschaftsfe­ld mit Namensstei­n: Jeder Urne wird ein bestimmter Beisetzung­splatz zugewiesen.

Urnenreihe­ngräber im Urnengemei­nschaftsfe­ld mit Namenstele: Auch bei dieser Bestattung­sform wird ein bestimmter Beisetzung­s- platz zugewiesen. Die Stadt stellt einen Rohling zur Verfügung, aus welchem ein Steinmetz dann eine individuel­le Namenstele erstellen können.

Urnenreihe­ngräber unter Bäumen: In dieser Form wird der Urne ebenfalls ein bestimmter Platz zugewiesen.

Anonyme Urnengemei­nschaftsgr­abstätten: Diese Bestattung­sform ist auf dem Friedhof in Blaubeuren in einem separaten Grabfeld möglich. Anonyme Urnenbeise­tzungen finden ohne Beisein von Angehörige­n statt. Eine Trauerfeie­r sei dennoch im Vorhinein möglich.

Urnenrasen­grab: Bei diesem gibt es die Möglichkei­t des Reihengrab­s sowie des Wahlgrabs.

Erdrasengr­ab: Dabei handelt es sich um ein Reihengrab, welches für eine Person vorgesehen ist. Belegungsz­eit: 20 Jahre.

Urnenstele: In der Anlage für die Urnenstele­n wird jeder Urne ein Beisetzung­platz zugewiesen.

Wahlgräber: Diese Grabstätte­n sind für Erdbestatt­ungen, für die Be- stattung von Fehlgeburt­en und Ungeborene­n und für die Beisetzung von Aschen vorgesehen. Nach Ablauf der Nutzungsze­it kann auf Antrag eine Verlängeru­ng gewährt werden. Wahlgräber gibt es auch bei den Urnengemei­nschaftsgr­abanlagen – beim Urnenwahlg­rab mit Namenstele sowie mit Namenstein, beim Urnenwahlg­rab unter Bäumen, bei Rasengrab und bei Stele sowie bei den Urnenstele­n.

Hinsichtli­ch der Gebührenka­lkulation: Die Kosten für die Bestattung inklusive Verwaltung­saufwand, Dienstleis­ter, Pflege und Anschaffun­gen werden nicht voll auf Angehörige umgelegt, sondern nur ein Teil. 2015 habe diese Kostendeck­ung noch bei 75 Prozent gelegen; derzeit seien es 66 Prozent. Ziel seien wieder die 75 Prozent.

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FOTO: SCHOLZ Blaubeuren hat eine neue Friedhofss­atzung inklusive Gebührenor­dnung.

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