Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Blaubeuren beschließt neue Friedhofssatzung
Abschluss vor der Sommerpause: Gebühren werden mit Blick auf alternative Bestattungsformen angepasst
BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren hat eine neue Friedhofssatzung samt Gebührenordnung. Vor dem Start in die Sommerpause ging diese durch den Gemeinderat. Grund dafür ist, dass die Kommune dem Angebot an alternativen Bestattungsformen auch Rechnung tragen möchte. Deswegen sei die Anpassung der Gebühren ebenfalls notwendig gewesen. Weiteres Ziel war, die Kostendeckung zu erhöhen.
Mehrere Male stand das Thema Friedhof bereits auf der Tagesordnung. Vor dem Beschluss sprachen Gemeinderat und Ortschaftsräte gemeinsam über das Vorhaben. Die Vorstellungen wurden seitens der Verwaltung präsentiert.
Jetzt steht die neue Friedhofssatzung fest. Gleichzeitig treten die Friedhofsordnung vom 13. April 1976, welche zuletzt im Januar 2010 geändert wurde, sowie die Satzung über die Gebührenerhebung vom 7. Februar 2006 außer Kraft.
Geregelt ist, dass die Friedhöfe Blaubeuren, Gerhausen, Asch, Pappelau, Seißen, Sonderbuch und Weiler öffentliche Einrichtungen der Stadt sind. Sie dienen, so die Satzung, verstorbener Einwohner und der im Stadtgebiet verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz. Auch Totgeburten, Fehlge- burten und Ungeborene können beigesetzt werden. Die Ruhezeit der Verstorbenen und Aschen beträgt 20 Jahre; bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, zehn Jahre und bei den so genannten Sternenkindern sechs Jahre.
Folgende Grabstätten werden seitens der Stadt Blaubeuren angeboten:
Reihengräber: Diese Grabstätten sind für Erdbestattungen, für die Bestattungen von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen geeignet, die dann der Reihe nach belegt und im Todesfall dann für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt.
Urnengräber: Es sind nur biologisch abbaubare Urnen zulässig. Die Namen der Verstorbenen und das Geburts- und Sterbedatum werden auf dem Namenstein von der Stadt angebracht. Eine Anpflanzung seitens der Hinterbliebenen ist beim Urnengrab nicht erlaubt.
Urnenreihengräber im Urnengemeinschaftsfeld mit Namensstein: Jeder Urne wird ein bestimmter Beisetzungsplatz zugewiesen.
Urnenreihengräber im Urnengemeinschaftsfeld mit Namenstele: Auch bei dieser Bestattungsform wird ein bestimmter Beisetzungs- platz zugewiesen. Die Stadt stellt einen Rohling zur Verfügung, aus welchem ein Steinmetz dann eine individuelle Namenstele erstellen können.
Urnenreihengräber unter Bäumen: In dieser Form wird der Urne ebenfalls ein bestimmter Platz zugewiesen.
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten: Diese Bestattungsform ist auf dem Friedhof in Blaubeuren in einem separaten Grabfeld möglich. Anonyme Urnenbeisetzungen finden ohne Beisein von Angehörigen statt. Eine Trauerfeier sei dennoch im Vorhinein möglich.
Urnenrasengrab: Bei diesem gibt es die Möglichkeit des Reihengrabs sowie des Wahlgrabs.
Erdrasengrab: Dabei handelt es sich um ein Reihengrab, welches für eine Person vorgesehen ist. Belegungszeit: 20 Jahre.
Urnenstele: In der Anlage für die Urnenstelen wird jeder Urne ein Beisetzungplatz zugewiesen.
Wahlgräber: Diese Grabstätten sind für Erdbestattungen, für die Be- stattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen vorgesehen. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann auf Antrag eine Verlängerung gewährt werden. Wahlgräber gibt es auch bei den Urnengemeinschaftsgrabanlagen – beim Urnenwahlgrab mit Namenstele sowie mit Namenstein, beim Urnenwahlgrab unter Bäumen, bei Rasengrab und bei Stele sowie bei den Urnenstelen.
Hinsichtlich der Gebührenkalkulation: Die Kosten für die Bestattung inklusive Verwaltungsaufwand, Dienstleister, Pflege und Anschaffungen werden nicht voll auf Angehörige umgelegt, sondern nur ein Teil. 2015 habe diese Kostendeckung noch bei 75 Prozent gelegen; derzeit seien es 66 Prozent. Ziel seien wieder die 75 Prozent.