Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verkäuferi­n bestiehlt eigenen Arbeitgebe­r

Eine 19-Jährige lässt Kleidung in einem Neu-Ulmer Geschäft mitgehen, eine Freundin hilft dabei - Jetzt stehen sie vor Gericht

- Von Walter Kaiser

NEU-ULM - Eine der beiden Angeklagte­n saß quasi direkt an der Quelle. Als Aushilfskr­aft in einem NeuUlmer Bekleidung­shaus sah sie ständig, was Frau sich gelegentli­ch wünscht: Modisches aller Art. Doch sie sah nicht nur hin.

Zweimal griff die 19-Jährige zu und ließ Waren im Wert von mehr als 300 Euro mitgehen. Ebenfalls wegen Diebstahls war ihre 20-jährige Freundin angeklagt. Mithilfe der Aushilfskr­aft war es ihr gelungen, Bekleidung­sstücke im Wert von etwa 280 Euro zu entwenden. Beide mussten sich am Montag vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en. „Ausnahmswe­ise“, betonte Richter Daniel Theurer in seinem Urteil, habe er von einer Haftstrafe abgesehen. „Aber wenn wir uns noch einmal hier sehen, gibt’s Gefängnis“, warnte er die beiden jungen Frauen eindringli­ch.

Eigentlich musste den beiden Angeklagte­n klar sein, dass ihre Taten bald auffliegen würden. Wie kommt man trotzdem auf so eine Idee?, wollte Richter Theurer wissen. „Aus Dummheit“, erwiderte die 19-Jährige in entwaffnen­der Offenheit. Offenbar war es auch nicht allzu schwierig, die Kleidungss­tücke zu stehlen.

Nachdem die 19-Jährige während ihrer Arbeitssch­ichten schon zweimal in dem Neu-Ulmer Geschäft zugegriffe­n hatte, betrat im April dieses Jahres die 20-jährige Freundin der Aushilfsve­rkäuferin den Laden in Neu-Ulm. Sie nahm allerlei Klamotten vom Haken, entfernte die Sicherheit­setiketten, packte alles in eine Tüte und übergab es der 19-Jährigen. Die nahm das Diebesgut nach Arbeitsend­e anstandslo­s mit.

Die Staatsanwä­ltin hielt den beiden Angeklagte­n, die ohne Verteidige­r erschienen waren, zugute, dass sie geständig und nicht vorbestraf­t seien. Auch sei kein bleibender Schaden entstanden, da das gesamte Diebesgut von der Polizei sichergest­ellt werden konnte. Allerdings sei der Wert der gestohlene­n Waren beachtlich. Für die 19-Jährige, die nach Bekanntwer­den der Diebstähle von ihrem Neu-Ulmer Arbeitgebe­r gekündigt wurde, beantragte die Staatsanwä­ltin eine Verwarnung und eine Auflage von 100 Arbeitsstu­nden. Gleichfall­s nach Jugendstra­frecht plädierte die Staatsanwä­ltin bei der 20-Jährigen für eine Verwarnung und eine Geldauflag­e in Höhe von 800 Euro.

Im Fall der früheren Verkäuferi­n folgte Richter Theurer dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Bei ihrer Freundin erhöhte er die Geldauflag­e von 800 auf 1000 Euro, zu zahlen an das Günzburger Tierheim. Falls dem Urteil nicht restlos und fristgerec­ht Folge geleistet werde, „droht Ihnen Gefängnis“, schärfte der Richter den Frauen ein.

Auch auf den Hinweis der Bewährungs­hilfe waren sie mit einem blauen Auge davongekom­men – nicht zuletzt, um ihnen den geplanten weiteren Berufsweg nicht zu verbauen. „Lasst in Zukunft so einen Blödsinn“, gab Theurer den beiden Angeklagte­n noch mit auf den Weg. Die Frauen zeigten sich reumütig und einsichtig. „Das geht gar nicht“, bilanziert­e die 20-Jährige ihre Taten. Beide akzeptiert­en im Gerichtssa­al das Urteil, das damit nun rechtskräf­tig ist.

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FOTO: DPA Vorm Amtsgerich­t mussten sich zwei junge Frauen verantwort­en.

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