Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bei Schlaganfall schlechter versorgt
STUTTGART (sz) - Die Arbeitsgemeinschaft Schlaganfallstationen Baden-Württemberg (ASBW) hat nach einem Urteil des Bundessozialgerichts über die Vergütung von neurochirurgischen Notfalleingriffen Alarm geschlagen. Krankenhäuser müssen – sollten sie nicht selbst in der Lage sein, am Gehirn zu operieren – die Patienten innerhalb von einer halben Stunde zu einer Kooperationsklinik bringen können, um eine Zusatzvergütung für Schlaganfallpatienten abrechnen zu dürfen. Diese Vorgabe kann in Baden-Württemberg kaum eine Klinik ohne eigene Neurochirurgie-Abteilung einhalten. Sollte das Urteil umgesetzt werden, so fürchtet die ASBW, bedeute dies das Aus für viele der 49 Schlaganfallstationen in Baden-Württemberg.
STUTTGART (lsw) - Eine Bürgerbewegung aus mehr als 160 Vereinen und Institutionen will am 10. Dezember in Stuttgart an die Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta erinnern. Die Bewegung wolle auch aktuelle Ereignisse wie in Chemnitz in den Blick nehmen, berichten die „Stuttgarter Zeitung“und die „Stuttgarter Nachrichten“. „Überall werden Grundrechte wie die Pressefreiheit infrage gestellt. Daran merkt man, dass der Motor des Rechtsstaats zu stottern beginnt“, sagte Michael Kienzle von der Stiftung Geißstraße. An der Aktion wollen sich Caritas, das Deutsch-Türkische Forum, der Württembergische Kunstverein und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beteiligen.