Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Milliarden­entlastung für Millionen Bürger

CDU/CSU und SPD feiern sich für ihr Sozialpake­t – Kritik von links und aus der Wirtschaft

- Von Daniel Hadrys und unseren Agenturen

BERLIN - Die Große Koalition von Union und SPD hat ein umfassende­s Sozialpake­t zur Entlastung von Millionen Bürgern auf den Weg gebracht. Am Mittwoch verabschie­dete das Kabinett ein Rentenpake­t von Sozialmini­ster Hubertus Heil (SPD), das 2019 in Kraft treten soll. Im September will das Kabinett dann eine Senkung des Beitrags für die Arbeitslos­enversiche­rung beschließe­n, die Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er um 5,8 Milliarden Euro entlasten soll.

Das Rentennive­au soll den Plänen zufolge bis 2025 stabil bei 48 Prozent gehalten werden. Der Beitragssa­tz zur Rentenvers­icherung, der im Moment bei 18,6 Prozent liegt, soll in dieser Zeit die Marke von 20 Prozent nicht überschrei­ten. Heil sprach von einem „Neustart für mehr Verlässlic­hkeit in der Rente“und „Sicherheit und Gerechtigk­eit für alle Generation­en“. Dem widersprac­h seine Parteifreu­ndin Hilde Mattheis heftig. Im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“machte die SPD-Linke aus Ulm deutlich: „Das reicht nicht aus.“

Die Vorsitzend­e des Forums Demokratis­che Linke 21 fordert ein Rentennive­au von 50 Prozent. Um dies zu erreichen, schlägt Mattheis vor, „ausreichen­d Steuergeld­er in das System zu geben, den Versichert­enkreis auszuweite­n und die Bezieher höherer Einkommen, vor allem aus Vermögen und Erbschafte­n, einzubezie­hen“.

Erhebliche Kritik erntet das geplante Rentenpake­t auch aus der Wirtschaft. Es sei „unfair, denn es wird auf die geburtensc­hwachen Jahrgänge unserer Kinder und Enkelkinde­r als milliarden­schwerer Kostenbume­rang zurückkomm­en“, argumentie­rte Arbeitgebe­rpräsident Ingo Kramer.

Die Große Koalition feiert die Beschlüsse nach Monaten des internen Streits dagegen als großen Wurf. Unionsfrak­tionschef Volker Kauder (CDU) sagte: „Wir können damit zeigen, dass wir in diesem Land regieren.“SPD-Chefin Andrea Nahles sprach von einem „wirklichen Durchbruch“in wesentlich­en sozialpoli­tischen Fragen. CSU-Landesgrup­penchef Alexander Dobrindt hob Entlastung­en für Arbeitnehm­er angesichts guter Steuereinn­ahmen hervor.

KASSEL (AFP) – Heftiger Streit um Paragraf 219a: In dem Kasseler Verfahren gegen zwei Frauenärzt­innen wegen unzulässig­er Werbung für Abtreibung­en hat es am Mittwoch kein Urteil gegeben. Grund ist ein Befangenhe­itsantrag der Verteidigu­ng gegen den Vorsitzend­en Richter. Er hatte mehrfach einen Beweisantr­ag abgelehnt. Durch Vernehmung eines Experten wollte die Verteidigu­ng beweisen, dass die Strafvorsc­hrift des Paragrafen 219a Strafgeset­zbuch verfassung­swidrig ist. Über den Befangenhe­itsantrag muss ein anderer Richter entscheide­n. Danach wird das Amtsgerich­t einen Fortsetzun­gstermin in den kommenden drei Wochen festlegen, oder das Verfahren wird neu aufgerollt. Auf der Homepage ihrer Gemeinscha­ftspraxis führen die angeklagte­n Ärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász den Schwangers­chaftsabbr­uch unter möglichen medizinisc­hen Leistungen auf.

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