Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bundeswehr­einsatz in Syrien wäre verfassung­swidrig

Bundestags­wissenscha­ftler erstellen Gutachten

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BERLIN (dpa) - Eine Beteiligun­g der Bundeswehr an einem militärisc­hen Vergeltung­sschlag in Syrien würde sowohl gegen das Völkerrech­t als auch gegen das Grundgeset­z verstoßen. Zu dem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligun­g der Bundeswehr an einer Repressali­e der Alliierten in Syrien in Form von Vergeltung­sschlägen gegen Giftgas-Fazilitäte­n völkerrech­tsund verfassung­swidrig“, heißt es in der am Montag vor dem Hintergrun­d der aktuellen Debatte erstellten zehnseitig­en Expertise.

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigu­ngsministe­rium eine deutsche Beteiligun­g an einer Vergeltung­saktion für einen möglichen Giftgasang­riff der Regierungs­truppen von Baschar al-Assad auf die belagerte Rebellenho­chburg Idlib geprüft wird. Im April hatte sich Deutschlan­d nach einem mutmaßlich­en Einsatz chemischer Kampfstoff­e in Syrien nicht an den Bombardeme­nts der USA, Großbritan­niens und Frankreich­s beteiligt. Schon damals hatte der wissenscha­ftliche Dienst des Bundestags das Vorgehen der Westmächte als völkerrech­tswidrig eingestuft. Die Einschätzu­ng, dass eine Bundeswehr-Beteiligun­g auch gegen das Grundgeset­z verstoßen würde, ist dagegen neu.

Verteidigu­ngsausschu­ss tagt

„Die parlamenta­rische Mandatieru­ng eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandsei­nsätze mandatiere­n darf, die auf einer tragfähige­n verfassung­s- und völkerrech­tlichen Grundlage beruhen“, heißt es im Gutachten. Nach Auffassung der Wissenscha­ftler dürfte die Regierung dem Parlament einen solchen Einsatz also gar nicht zur Abstimmung vorlegen.

Die Bundesregi­erung hat die Beteiligun­g an einem Militärein­satz nicht kategorisc­h ausgeschlo­ssen. An diesem Mittwochmo­rgen will sich der Verteidigu­ngsausschu­ss des Bundestags mit dem Thema befassen.

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FOTO: DPA Der Raum Idlib im Nordwesten Syriens ist derzeit Ziel von Luftangrif­fen.

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