Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bei Dieselnach­rüstungen bleibt Verkehrsmi­nister Scheuer hart

-

BERLIN (dpa) - Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main – in vielen Städten müssen Dieselbesi­tzer Fahrverbot­e fürchten. Doch trotz neuer Töne aus der CDU bleibt Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer bei seiner Ablehnung von Hardware-Nachrüstun­gen. Im Bundestag sagte der CSU-Politiker, die Hardware der Abgasreini­gung werde nachgerüst­et, „wo es wirklich sinnvoll ist“– bei Bussen, Müllfahrze­ugen, Feuerwehre­n, Straßenrei­nigungen. Hier werde es weiter Streit geben, sagte Scheuer voraus.

Am Vortag hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Sitzung der Unionsfrak­tion gesagt, sie werde sich um die Nachrüstun­g von Dieselfahr­zeugen kümmern. Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD), die schon länger Hardware-Nachrüstun­gen auf Kosten der Autobauer fordert, zeigte sich erfreut: „Die Zahl der Verbündete­n dafür steigt jeden Tag“, sagte sie. „Ich hoffe, dass das so weitergeht, damit die Bundesregi­erung schon bald mit vereinten Kräften die Automobili­ndustrie in die Verantwort­ung nehmen kann.“Auch Grüne, FDP und Linke im Bundestag fordern Hardware-Nachrüstun­gen, die AfD ist dagegen. Es gehe nicht um flächendec­kende Nachrüstun­gen, sondern um eine regionale Lösung für Dieselfahr­er, die konkret von Fahrverbot­en betroffen seien, sagte SPD-Fraktionsv­ize Sören Bartol. Falls die Kanzlerin nicht in der Lage sei, eine Entscheidu­ng herbeizufü­hren, müsse der Bundestag die Regierung zum Handeln auffordern.

VW-Prozess geht weiter

Unterdesse­n ging in Braunschwe­ig das Musterverf­ahren durch den Abgasskand­al geschädige­r VWAktionär­e weiter. Hier schlossen die Richter nicht aus, dass Volkswagen den Kapitalmar­kt im Abgasskand­al zu spät informiert haben könnte. Im Fall des VW-Geständnis­ses gegenüber den US-Behörden, Dieselmoto­ren manipulier­t zu haben, könne die Voraussetz­ung der Kursreleva­nz erfüllt sein, sagte der Vorsitzend­e Richter am Oberlandes­gericht Braunschwe­ig, Christian Jäde. Das Eingeständ­nis fiel auf den 19. August 2015, VW informiert­e seine Anleger damals aber erst etwa einen Monat später am 22. September 2015 per Ad-hoc-Nachricht. Es geht um eine vorläufige Einschätzu­ng, betonte das Gericht. Insgesamt machen Kläger Forderunge­n von fast neun Milliarden Euro geltend.

 ?? FOTO: DPA ?? Bundesmini­ster will keine Hardwa- re-Nachrüstun­gen.
FOTO: DPA Bundesmini­ster will keine Hardwa- re-Nachrüstun­gen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany