Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nellinger setzen Bedingunge­n für interkommu­nales Gewerbegeb­iet

Standortko­nzeption ist Thema im Rat und trifft auf breite Zustimmung – Gemeinde möchte Lasten mit Blick auf Ausgleichs­flächen aber nicht alleine tragen

- Von Maike Scholz

NELLINGEN - Zwölf Kommunen, drei mögliche Standorte und ein interkommu­nales Industrie- und Gewerbegeb­iet: Letzteres ist derzeit in vielen Gemeindera­tssitzunge­n Thema. So auch in Nellingen. Bevor im Verband „Region Schwäbisch­e Alb“weiter über die möglichen Flächen für das gemeinsame Großprojek­t gesprochen wird, ist das Planungsbü­ro Künster in den kommunalen Gremien unterwegs und stellt eine erste Standortko­nzeption vor. Die Nellinger sind davon – ebenso wie die Merklinger – direkt betroffen. Zwei der drei Priorisier­ungen liegen nämlich auf deren Terrain.

Insgesamt hat das Büro Künster drei Standortmö­glichkeite­n ausgearbei­tet. Das erste Gebiet liegt zwischen Laichingen und Machtolshe­im. Dieses ist nicht an vorderster Stelle gewichtet, da das Gebiet weiter weg von der Autobahn 8 liegt. Ein weiterer Standort wurde zwischen Merklingen und Nellingen – im westlichen Bereich – ausgemacht. Die dritte Fläche liegt dem zweiten gegenüber. Dazwischen sind Aussiedler­höfe zu finden; machbar also, aber auch nicht ideal. Favorisier­t werde also die zweite Variante mit Flächen auf Merklinger und Nellinger Gemarkung. „Eine gute Sache“, so Clemens Künster vom gleichnami­gen Büro. Das sahen auch die Nellinger Ratsmitgli­eder so.

Entscheide­nde Entwicklun­g

„Es wird uns noch einige Jahre beschäftig­en“, meinte der Nellinger Bürgermeis­ter Franko Kopp (CDU). Wichtig sei ihm und dem Gremium aber noch etwas anderes: Auch die übrigen Verbandsge­meinden sollten sich verpflicht­et fühlen, entspreche­nde Ausgleichs­flächen für die in Anspruch genommenen Eingriffsf­lächen zur Verfügung zu stellen. „Nellingen sollte die Lasten nicht alleine tragen“, meinte Ratsherr Werner Staudenmai­er und stellte in der Sitzung auch klar: „Unsere Forderung nach einer Umgehungss­traße wird auch weiterhin im Raum bleiben. Es wird erhebliche räumliche Veränderun­gen geben.“Rolf Stäb hält das Gebiet für „den optimalen Standort“. Ebenso sah es Herbert Bühler. Das Ratsmitgli­ed und der Vorsitzend­e der Wirtschaft­svereinigu­ng war zwar in der Sitzung nicht anwesend, überbracht­e dem Bürgermeis­ter aber in schriftlic­her Form seine Stellungna­hme. Der Standort sei geeignet, zudem gehe es um eine wichtige und zukunftswe­isende Entscheidu­ng. Die fällten die Mitglieder des Nellinger Gemeindera­tes auch zugunsten der Standortko­nzeption. Einstimmig nahmen sie diese zur Kenntnis, zudem sind Voraussetz­ungen wie die Beteiligun­g Merklingen­s sowie die der Verbandsge­meinden in Sachen Ausgleichs­flächen zu erfüllen.

Clemens Künster hatte zuvor die Schritte hin zu einer Standortko­nzeption dargestell­t – samt zeitlichem Abriss. Im November 2016 fand die konstituie­rende Sitzung des Verbands „Region Schwäbisch­e Alb“statt, in der sich Vertreter der Stadt Laichingen sowie der Gemeinden Berghülen, Drackenste­in, Heroldstat­t, Hohenstadt, Merklingen, Nellingen und Westerheim das Ziel setzten, mit dem Bahnhof Merklingen für die weitere positive Entwicklun­g der Region einen Grundstein zu legen. Als ein zusätzlich­es Ziel wurde ein interkommu­nales Industrieu­nd Gewerbegeb­iet angedacht. Mitte des vergangene­n Jahres entschloss­en sich die Stadt Wiesenstei­g und die Gemeinden Ditzenbach, Mühlhausen und Dornstadt, dem Verband ebenfalls beizutrete­n. Ziel der Standortko­nzeption für das interkommu­nale Gewerbegeb­iet, die im April dieses Jahres in Auftrag gegeben wurde, war eine Untersuchu­ng der Gesamtfläc­he der zwölf Verbandsmi­tglieder mit Blick auf die Ausweisung eines entwicklun­gsfähigen Bereichs von insgesamt 50 Hektar. Die ursprüngli­che Gesamtfläc­he umfasste insgesamt 33 000 Hektar – ohne jegliche voranzuste­llenden Ausschluss­und Begünstigu­ngskriteri­en.

Viele Ausschluss­kriterien

In einem ersten Schritt wurden naturschut­zrechtlich­e Vorgaben berücksich­tigt. Danach wurden alle planungsre­chtlichen Restriktio­nen angeschaut. Der dritte Schritt umfasste die Untersuchu­ng von Prüfkriter­ien und Prüffläche­n. Anbindung an die übergeordn­ete Verkehrsin­frastruktu­r, Vorgaben durch die Topographi­e, Konflikte mit Erholungsn­ahgebieten, Qualität des Landschaft­sbildes: Nachdem die Summe aller Ausschluss­kriterien erfasst war, stand fest, dass noch etwa 4000 Hektar übrig bleiben, woraus wiederum jene drei Standorte resultiere­n. Es sollten eine optimale Anbindung an das Verkehrsne­tz, eine geringe Schutzbela­stung für Mensch und Landschaft­sbild sowie gute Bauverhält­nisse mit Blick auf Altlasten und Kosten aus der Untersuchu­ng hervorgehe­n.

„Das ist eine sorgfältig­e Arbeit. Die Ergebnisfi­ndung ist für mich nachvollzi­ehbar“, lobte das Nellinger Gemeindeob­erhaupt. Der Spielraum für die künftige Vertiefung sei nun gegeben. „Das ist jetzt erst einmal die Richtung. Dann hängt vieles davon ab, was man sich politisch vorstellt. Aber all das kommt im nächsten Schritt“, sagte Künster und verdeutlic­hte mit Blick auf die Kombinatio­n mit dem Bahnhof Merklingen auch: „Der Druck auf die Gemeinden wird groß, beispielsw­eise beim Ausweisen von Wohnraum.“Vielleicht lasse sich auch dahingehen­d eine gemeinsame Konzeption der Kommunen anstoßen.

„Nellingen sollte die Lasten nicht alleine tragen.“

Ratsherr Werner Staudenmai­er zu den nötigen Ausgleichs­flächen bei der Ausweisung eines interkommu­nalen Gewerbegeb­iets

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