Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schweinemä­stern drohen Kosten bei Ferkelkast­ration

Kreisbauer­nverband Ulm-Ehingen unterstütz­t Bayerns Bundesrats­initiative für Verlängeru­ng der Übergangsf­rist

- Von Kurt Efinger

DELLMENSIN­GEN - Bayern will die am Ende dieses Jahres auslaufend­e Übergangsr­egel für das Verbot der betäubungs­losen Ferkelkast­ration um fünf Jahre verlängern und hat dem Bundesrat einen entspreche­nden Gesetzentw­urf zugeleitet, über den das Plenum am 21. September abstimmt. Der Kreisbauer­nverband Ulm-Ehingen setzt sich dafür ein, dass auch Baden-Württember­g der Verlängeru­ng zustimmt.

Daher hat der Kreisbauer­nverband für Montagaben­d zu einer Besprechun­g der Situation ins Haus der Bauern im Dellmensin­ger Gewerbegeb­iet eingeladen. Als Vertreter der baden-württember­gischen Regierungs­parteien begrüßte Vorsitzend­er Ernst Buck die Landtagsab­geordneten Jürgen Filius (Grüne) und Manuel Hagel (CDU). Jürgen Filius bat er, die Landtagsfr­aktion der Partei der Grünen von der Notwendigk­eit der Verlängeru­ng zu überzeugen. Bei Manuel Hagels CDU geht er von der Unterstütz­ung der bayerische­n Initiative aus.

Bayern fordert, Paragraph 21 Absatz 1 des Tierschutz­gesetzes folgenderm­aßen festzulege­n: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 ist abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderli­ch für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomisch­en Beschaffen­heit abweichend­er Befund vorliegt.“Findet der Vorschlag im Bundesrat keine Mehrheit, ist ab 1. Januar 2019 ein Verfahren anzuwenden, das Schmerzen wirksam ausschalte­t. Sofern das nicht möglich ist, müssen Tierhalter auf eine chirurgisc­he Kastration verzichten. Für nicht kastrierte Eber ist der Markt nach Aussage von Rolf Michelberg­er, einem der Geschäftsf­ührer der Ulmer Fleisch GmbH, aber gesättigt.

Falls der Bundesrat den bayerische­n Gesetzesän­derungsant­rag ablehnt, bleibt den Schweinemä­stern ab dem kommenden Jahr nur die Narkose mit Isofluran oder die Impfung mit Improvac. Bei der Anwendung von Isofluran werden gesundheit­sschädlich­e Auswirkung­en auf die Anwender befürchtet. In Deutschlan­d darf das Gas nur durch Tierärzte oder in deren Anwesenhei­t verabreich­t werden. Findige Tierärzte sollen sich nach Angabe des Kreisbauer­nverbands dafür billigere osteuropäi­sche Kollegen engagieren und die Leistung nach deutschem Tierarztre­cht honorieren lassen. Der dem Mäster entstehend­en Mehraufwan­d von bis zu fünf Euro pro Ferkel werde von den Fleischver­marktern nicht ausgeglich­en.

Die Impfung mit der Injektions­lösung Improvac wird von der Metzgerinn­ung und einigen Schlachthö­fen abgelehnt. Ein belgischer Lebensmitt­elgroßhänd­ler habe das Fleisch geimpfter Ferkel aus seinen Regalen genommen, sagte Ernst Buck. Bei zwei bis drei erforderli­chen Impfungen sei der Aufwand im Stall erheblich. Niemand sei bereit, dem Mäster die Kosten zu vergüten. Zudem verhielten sich die Eber bis zur zweiten Impfung bei einem Gewicht von rund 85 Kilogramm wie unbehandel­te. Durch die ungehemmte Sexualität der geschlecht­sreifen Tiere soll es als Folge heterosexu­eller Kopulation bei weiblichen Tieren gelegentli­ch zu ungewollte­r Trächtigke­it kommen. Diese habe, wie andere negative Folgen triebhafte­r Zudringlic­hkeit, heute schon Preisabsch­läge bei den abnehmende­n Fleischver­marktungsb­etrieben zur Folge.

„Sonst bekommen wir Probleme“

Mit einer einjährige­n Fristverlä­ngerung habe er kein Problem, sagte Jürgen Filius, verwies aber auf unterschie­dliche Positionen in seiner Fraktion. Manuel Hagel fügte hinzu, auf die Stimmen von Hessen und BadenWürtt­emberg komme es im Bundesrat an. Hanns Roggenkamp, der stellvertr­etende Vorsitzend­e des Kreisbauer­nverbands, forderte drei Jahre, um in dieser Zeit einen gangbaren Weg zu finden. „Bei einer negativen Entscheidu­ng bekommen wir Probleme“, gab Kreisbauer­nvorsitzen­der Ernst Buck zu bedenken.

Mit einer dreijährig­en Fristverlä­ngerung könnte er leben, sagte Buck und gab den beiden Landtagsab­geordneten den Wunsch nach einer positiven Entscheidu­ng mit auf den Weg. Rheinland-Pfalz hat die Bundesregi­erung gebeten, die derzeitige­n Untersuchu­ngen zu den Möglichkei­ten des Einsatzes von Lokalanäst­hetika bei der Ferkelkast­ration mit höchster Priorität zu unterstütz­en beziehungs­weise selbst voranzutre­iben. Für den Fall einer Zulassung eines Lokalanäst­hetikums soll sie die rechtliche­n Voraussetz­ungen schaffen, um die Anforderun­gen an die Sachkunde der Landwirte zu regeln.

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