Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ratsmitgli­ed bemängelt Vertrauens­verlust

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WESTERHEIM (msc) - Deutliche Worte im Gemeindera­t Westerheim: „Eine vertrauens­volle Arbeit im Gemeindera­t ist nicht möglich“, sagte Ratsherr Pius Kneer (Aktive Bürger) in der jüngsten Sitzung, sprach dann von reiner Willkür und dass das Gleichheit­sprinzip mit Füßen getreten wird. Kneer spielte damit auf ein Baugesuch an, das im Gremium im April dieses Jahres beraten wurde.

Zum Sachverhal­t: Es geht um ein Baugesuch, das sich mit einem Umbau und Anbau an ein bestehende­s Wohnhaus an der Goethestra­ße beschäftig­t. Der Bauantrag war am 30. Mai vergangene­n Jahres im Gemeindera­t besprochen worden. Nach dem genehmigte­n Vorhaben ging bei der Gemeinde Westerheim noch eine Nachgenehm­igung zu diesem Baugesuch ein. „In der Bauausführ­ung hat der Bauherr anders gebaut als in der Baugenehmi­gung“, erklärt der Westerheim­er Bürgermeis­ter Hartmut Walz auf Anfrage dieser Zeitung den Sachverhal­t. Unter anderem sei es um das nun gewählte Dach gegangen.

Die Nachgenehm­igung wurde im Gemeindera­t am 24. April dieses Jahres noch einmal zur Anhörung gebracht. Das politische Gremium der Kommune versagte das Einvernehm­en. Gründe seien gewesen, dass Nachbarn Einwendung­en hatten. Der Rat habe sich hinter die Nachbarn stellen wollen, um auch aufzuzeige­n, dass solch ein Verfahren – erst handeln und dann nach der Genehmigun­g dafür fragen –missbillig­t werde.

Das Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde gab letztlich aber grünes Licht für die Nachgenehm­igung und erteilte so wiederum die Baugenehmi­gung. Beim Landkreis wurde zudem eine Fachaufsic­htsbeschwe­rde gegen Hartmut Walz eingereich­t. Der Vorwurf: Das versagte Einvernehm­en sei rechtswidr­ig. Im Juli dieses Jahres wurde das Ergebnis der Fachaufsic­htsbeschwe­rde bekanntgeg­eben. Es gebe keinen Punkt, bei dem Walz die Dienstpfli­cht verletzt habe.

Pius Kneer sprach in der jüngsten der Sitzung des Gremiums beim Tagesordnu­ngspunkt „Bekanntgab­en und Anfragen“nochmals an, dass das Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde ja nun dennoch nachgenehm­igt habe. Er sehe darin die Bestätigun­g für falsches Handeln seitens des Bürgermeis­ters. Die Verwaltung hätte seiner Meinung nach falsch vorgeschla­gen, das Einvernehm­en für die Nachgenehm­igung zum Baugesuch nicht zu erteilen. Deswegen spreche das Ratsmitgli­ed von Willkür und Vertrauens­verlust.

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