Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landratsamt behält sich Schritte vor
Verbotene Rodung: Im Raum stehen Ersatzpflanzungen, die Laichingen leisten muss
LAICHINGEN/ULM - Die vom Bauhof vorgenommene Rodung eines Hanges am Waldstadion, die laut Bundesnaturschutzgesetz nicht im September hätte stattfinden dürfen
beschäftigt auch das Landratsamt. Der BUND hatte das Vorgehen gemeldet.
Das Landratsamt teilte der „Schwäbischen Zeitung“am Dienstag mit, dass der Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§39/kein Rückschnitt vom 1. März bis 30. September) „unstrittig“ist. Dies habe eine erste Prüfung vor Ort durch einen Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde, die beim Landratsamt angesiedelt ist, ergeben. Die Böschungsarbeiten am Sportgelände hätten erst ab 1. Oktober erfolgen dürfen – nicht schon Mitte September.
Schutzstatus fraglich
Einen „artenschutzrechtlichen Verstoß“schätzt die Untere Naturschutzbehörde „soweit bisher erkennbar“allerdings als „unwahrscheinlich“ein. Denn bei der gerodeten Fläche liege ein „besonderer weitergehender Schutzstatus der Bepflanzung“(beispielsweise als Biotop) nicht vor. In Kontakt mit der Stadt Laichingen werde nun der baurechtliche Charakter des Geländes geprüft. Handelt es sich um Bebauungsplangebiet, gegebenenfalls mit bestimmten Pflanzgeboten oder liegt es im Außenbereich? Davon sei abhängig, ob eine Ausgleichspflicht besteht und es zu Ersatzpflanzungen kommen muss.
Der Bauhof hatte Mitte September unterhalb des Waldstadions Sträucher und Hecken entfernt, im bewussten Wissen, gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen. Der Einsatz diente der Vorführung eines Geräts, welches sogar Wurzeln aus dem Boden fräsen kann. Der BUND kritisiert nicht nur den Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch die Ausführung der Aktion. Eigentlich hätten die zugeschnittenen Sträucher „auf den Stock“gesetzt werden müssen, damit sie wieder neu austreiben können. Dadurch, dass die Hecken und Sträucher mitsamt Wurzeln entfernt wurden, steige auch die Gefahr von Erosion in dem Bereich.