Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nur mit Genehmigun­g

Schwalbenn­ester dürfen nicht entfernt werden

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HILPOLTSTE­IN (dpa) - Auch wenn die Schwalben inzwischen ihre Nester und das Land in Richtung Winterquar­tier Afrika verlassen haben, dürfen Hausbesitz­er die Nester nicht entfernen. Sie stehen nämlich bundesweit das ganze Jahr über unter Naturschut­z.

Darauf weist der Landesbund für Vogelschut­z in Bayern hin. Die Vögel sind standorttr­eu - das bedeutet, sie kehren nach dem Winter zurück zu ihren Nestern.

Unter Naturschut­z

Wer die Lehmhöhlen zum Beispiel wegen Bauarbeite­n entfernen muss, braucht dafür eine Genehmigun­g der zuständige­n Naturschut­zbehörde. Es kann dann sein, dass man als Auflage erhält, ein künstliche­s Ersatznest aufzuhänge­n.

Hausbesitz­er ärgern sich oftmals über den Dreck, den die Vögel in den Nestern verursache­n. Im Herbst, wenn die Vögel ausgefloge­n sind, können sie sich den Nestern gut nähern und die Fassade reinigen. Unter den Nestern lassen sich Kotbretter anbringen – sie verringern die Verschmutz­ung künftig.

Wer bereits ein Kunstnest hat, sollte dieses alle paar Jahre abnehmen und reinigen – schon allein deshalb, damit Parasiten und möglicherw­eise verendete Küken, die noch darin sind, entfernt werden.

Wer seine Schwalben diesen Sommer vermisst hat, sollte insbesonde­re im Nest nachsehen. Denn die Tiere nehmen Nester mit verendeten Küken oft nicht mehr an.

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FOTO: DPA Nester von Mehlschwal­ben sollten nicht entfernt werden.

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