Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Strengere Regeln für Kirchen
Konfessionslose müssen bei Einstellungen Chancen haben
ERFURT (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland geändert.
Geklagt hatte eine Sozialpädagogin aus Berlin, die als Konfessionslose bei einer Stellenausschreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie forderte eine Entschädigung wegen Diskriminierung und hatte nach fünf Jahren Gang durch die Instanzen nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht Erfolg. Das BAG verlangte, wie bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2018, dass eine Religionszugehörigkeit nur Einstellungsbedingung sein kann, wenn das für die konkrete Tätigkeit geboten ist.
Die Höhe der Staatseinnahmen entscheidet auch darüber, wie viel Geld für Entlastungen oder neue Straßen und Schulsanierungen zur Verfügung steht – daher sind die Steuerschätzer von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der Arbeitskreis Steuerschätzung besteht seit
1955. Darin sitzen Experten vom Finanz- und Wirtschaftsministerium, der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamts, der Bundesbank, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, Vertreter der Länderfinanzministerien sowie der Kommunen. Sie prognostizieren zweimal im Jahr die Steuereinnahmen der nächsten Jahre – im Frühjahr und Herbst. Darauf basieren alle Ausgabenpläne. Dabei werden die Schätzungen für das zu erwartende Aufkommen jeder einzelnen Steuer durchgegangen, wie zum Beispiel die Einnahmen aus der Lohnsteuer gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen, aber etwa auch die Einnahmen aus der Lotteriesteuer. Die Zahlen werden so lange diskutiert, bis zu jeder Steuerart ein Konsens erzielt worden ist.
Die Vorhersagen sind Basis für die Haushaltspläne von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 1950 musste der Staat nur fünfmal einen Steuerrückgang im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, zuletzt 2009. Bis auf diese Ausnahmen stiegen die Steuereinnahmen also alljährlich an. (dpa)