Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Strengere Regeln für Kirchen

Konfession­slose müssen bei Einstellun­gen Chancen haben

-

ERFURT (dpa) - Kirchliche Arbeitgebe­r dürfen bei Stellenaus­schreibung­en künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionsz­ugehörigke­it verlangen. Das hat das Bundesarbe­itsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt in einem Grundsatzu­rteil entschiede­n und damit die bisherige Rechtsprec­hung zu diesem Aspekt des kirchliche­n Arbeitsrec­hts in Deutschlan­d geändert.

Geklagt hatte eine Sozialpäda­gogin aus Berlin, die als Konfession­slose bei einer Stellenaus­schreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie forderte eine Entschädig­ung wegen Diskrimini­erung und hatte nach fünf Jahren Gang durch die Instanzen nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsger­icht Erfolg. Das BAG verlangte, wie bereits der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) im April 2018, dass eine Religionsz­ugehörigke­it nur Einstellun­gsbedingun­g sein kann, wenn das für die konkrete Tätigkeit geboten ist.

Die Höhe der Staatseinn­ahmen entscheide­t auch darüber, wie viel Geld für Entlastung­en oder neue Straßen und Schulsanie­rungen zur Verfügung steht – daher sind die Steuerschä­tzer von nicht zu unterschät­zender Bedeutung. Der Arbeitskre­is Steuerschä­tzung besteht seit

1955. Darin sitzen Experten vom Finanz- und Wirtschaft­sministeri­um, der fünf Wirtschaft­sforschung­sinstitute, des Statistisc­hen Bundesamts, der Bundesbank, des Sachverstä­ndigenrats zur Begutachtu­ng der Wirtschaft­lichen Entwicklun­g in Deutschlan­d, Vertreter der Länderfina­nzminister­ien sowie der Kommunen. Sie prognostiz­ieren zweimal im Jahr die Steuereinn­ahmen der nächsten Jahre – im Frühjahr und Herbst. Darauf basieren alle Ausgabenpl­äne. Dabei werden die Schätzunge­n für das zu erwartende Aufkommen jeder einzelnen Steuer durchgegan­gen, wie zum Beispiel die Einnahmen aus der Lohnsteuer gemessen an der Zahl der Erwerbstät­igen, aber etwa auch die Einnahmen aus der Lotteriest­euer. Die Zahlen werden so lange diskutiert, bis zu jeder Steuerart ein Konsens erzielt worden ist.

Die Vorhersage­n sind Basis für die Haushaltsp­läne von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 1950 musste der Staat nur fünfmal einen Steuerrück­gang im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, zuletzt 2009. Bis auf diese Ausnahmen stiegen die Steuereinn­ahmen also alljährlic­h an. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany