Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Ein Prosit auf den EiGH!
Die Wissenschaft hat festgestellt, festgestellt, festgestellt, dass Marmelade Fett enthält, Fett e-enthält.“Die Zeile aus diesem unschuldigen Kinderlied klingt auch Erwachsenen noch in den Ohren. Beschäftigt sich der Text doch in sechs Strophen auf vergnügliche Weise mit merkwürdigen Zutaten von Produkten, die für den Konsum vorgesehen sind. Zigaretten enthalten demnach Heu, Margarine Koks, Coca-Cola Schnaps und so weiter.
Mit Eierlikör befasst sich das Lied nicht. Denn Eierlikör ist eine ernste Angelegenheit, insbesondere wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit der Spirituose und ihren Bestandteilen beschäftigt. Nicht die Wissenschaft hat festgestellt, sondern das hohe Gericht, dass Eierlikör, der Milch enthält, nicht Eierlikör heißen darf. Denn der Konsument dürfe, wenn er sich einen ordentlichen Humpen Eierlikör eingieße, naturgemäß auch reinen Eierlikör erwarten und nicht irgendein Eier-Milch-Schnaps-Mischgetränk. So viel Reinheitsgebot muss sein – wo kämen wir denn da hin?
Das Gerichtsurteil ist für laktoseinkompetente Menschen natürlich eine ausgezeichnete Nachricht. Vorbei der unhaltbare Zustand, ein Leben ohne Eierlikör fristen zu müssen. Für geübte Eierlikörkenner ist der Streit um die Milch allerdings unverständlich. Denn in Großmutters Eierlikörrezept steht sowieso nichts von irgendwelchen Milchprodukten. Eigelb, Zucker, Schnaps – sonst nichts. Und wenn das Ganze ein wenig dickflüssig gerät, einfach mit dem Hochprozentigen verdünnen. Auf diese Art sind sämtliche Unverträglichkeiten ausgeschlossen. (nyf)