Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mobilfunkmast darf nicht auf St. Stephanus-Turm
Dafür hat die bürgerliche Gemeinde der Telekom nun grünes Licht für einen neuen Platz gegeben
WESTERHEIM - Die Deutsche Telekom Technik GmbH (vormals T-Mobile) darf in Westerheim einen 30 Meter hohen LTE-Mobilfunkmasten aufstellen. Eine entsprechende Anfrage behandelte der Westerheimer Gemeinderat am Dienstagabend in seiner Sitzung und gab einstimmig grünes Licht. Der Mast soll am Fußweg zum Campingplatz errichtet werden und aus optischen Gründen in ein Waldstück integriert werden.
Die Telekom Technik GmbH war erneut auf die Gemeinde Westerheim zugekommen, da eine Anfrage bei der katholischen Kirchengemeinde Westerheim und bei AlbCamping gescheitert war, wie Hauptamtsleiterin Lydia Köpf mitteilte. Der Kirchengemeinderat hatte es abgelehnt, die Mastantennen auf dem Kirchturm von St. Stephanus anzubringen. Die Anfrage bei der Gemeinde hatte nun Erfolg, der Rat stimmte dem Standort am Fußweg zum Campingplatz auch deshalb zu, weil von dort aus ganz Westerheim Netzanschluss bekomme und ein zweiter Mast nicht benötigt werde. 1500 Euro Miete pro Jahr auf 30 Jahre erhält die Gemeinde für die Verpachtung des Grundstücks.
Der LTE-Mobilfunkmast der Telekom diene der besseren Versorgung der Kommune mit mobilen Sprach- und Breitbanddiensten, ließ das Unternehmen wissen, das rund 40 Millionen Kunden zähle und bundesweit über ein flächendeckendes Netz verfügen möchte. „Trotz eines bereits bestehenden guten Netzausbaus und aufgrund von steigenden Kundenzahlen, Verkehrssteigerungen und neuen Dienstangeboten und steigenden Qualitätsansprüchen der Kunden sind ständige Verbesserungen und Optimierungen des Telekom Mobilfunk-Netzes unumgänglich“, begründet die Telekom ihr Vorhaben.
Zu Strahlungsfragen ließ Horst J. Schrödel von der Telekom die Gemeindeverwaltung wissen, dass der Mast relativ weit entfernt von der Bebauung liege und somit die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Grenzwerte „nirgends auch nur annähernd relevant“seien. Zur Strahlenbelastung infolge der magnetischen Felder und den vorgeschriebenen Abständen zitierte auch Lydia Köpf Stellungnahmen von Behörden, nach denen keine Gefahr ausgehe und alle Grenzwerte unterschritten seien.
Alternative: Privatgelände
„Wir sollten uns der Anfrage nicht verschließen. Die Alternative wäre ein Standort auf einem Privatgelände, den wir vielleicht gar nicht wollen“, erklärte Bürgermeister Hartmut Walz. Da habe die Gemeinde dann kaum Einspruchsmöglichkeiten. Wichtig sei ein guter und gesicherter Standort, damit in der gesamten Gemeinde guter HandyEmpfang garantiert werde. Zur abgelehnten Anbringung der Antenne auf dem Kirchturm von St. Stephanus meinte Walz: „Das wäre ein naturverträglicher Standort gewesen, ohne Eingriff in die Natur.“Der Bürgermeister empfahl grünes Licht zu geben, damit die Gemeinde beim Standort mitreden könne.
Ähnlich argumentierte auch Jonas Esterl mit dem Zusatz: „Wir müssen froh sein, ein Netzanbieter im ländlichen Raum aktiv wird und investieren will.“Die Netzbetreiber würden grundsätzlich in wirtschaftlich attraktiveren Gegenden investieren. Ein flächendeckender HandyEmpfang in ganz Westerheim sei auch für die Landwirtschaft wichtig, die immer mehr auf einen guten Empfang angewiesen sei, unterstrich Ingo Hiller. Der Bau des Funkmastturms sei auch eine „wichtige Investition in die Zukunft der Landwirtschaft“.
Mit 1500 Euro Miete im Jahr komme die Telekom sehr gut weg, meinte Thomas Meffle. Der Standort sei gut mit geringer Strahlenbelastung, ergänzte Meffle und sah eher eine „gefühlte psychologische Belastung“, die bei der Bevölkerung mit Masten gegeben sei. „Jeder will einen guten Empfang, und niemand will einen Masten“, sagte Meffle. Bei der einhelligen Abstimmung für die Errichtung des LTE-Mobilfunkmasts äußerten die Räte noch einen Wunsch: Ihnen sei ein Schleuderbetonmast lieber als ein Stahlgittermast.