Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Suppinger Bluttat: Verdächtiger aus Psychiatrie geflohen
Er sprang aus dem Fenster und war deshalb mit Rollstuhl unterwegs – Er durfte sich Wohnung nicht nähern
LAICHINGEN - Nun ist klar, warum der Mann, der verdächtigt wird, in Suppingen seine Frau und die Mutter der gemeinsamen drei Kinder umgebracht zu haben, mit einem Rollstuhl unterwegs war: Er war aus einem psychiatrischen Krankenhaus geflüchtet und hatte sich beim Sprung aus einem Fenster verletzt. Außerdem durfte er sich der gemeinsamen Wohnung nicht mehr nähern. Dies bestätigte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft der „Schwäbischen Zeitung“.
Die Laichinger Alb hüllt sich dieser Tage in dichten Nebel. Etwas Licht kommt hingegen in den Fall der getöteten Mutter dreier Kinder in Suppingen.
Die Polizei verdächtigt den Ehemann. Er sitzt in Untersuchungshaft. Dass die Tat aber nicht aus heiterem Himmel geschah, diesen Schluss legen die neuen Informationen zu den Hintergründen nahe, die Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger der SZ am Donnerstag auf Anfrage mitteilt.
So hat die Stadt Laichingen dem 40-Jährigen einen Platzverweis erteilen lassen; er durfte sich der „ehelichen Wohnung“nicht mehr nähern. Bischofberger spricht auch davon, dass der Mann seiner Ehefrau gedroht haben soll, sie umzubringen. Was der Verdächtigte jedoch abstreite. Gefallen sein sollen die Drohungen allerdings schon im Frühjahr.
Mitte September dann sei der Mann aus dem Fenster eines psychiatrischen Krankenhauses gesprungen. Dabei habe er sich am Fuß verletzt und deshalb auch sei er mit einem Rollstuhl unterwegs gewesen von Laichingen nach Suppingen, wo er seine Frau dann umgebracht haben soll. Um welche Einrichtung es sich handelte, wollte Bischofberger nicht sagen. Der Oberstaatsanwalt betonte aber, dass sich der Mann dort aus Gründen des Eigenschutzes befunden habe. Der Aufenthalt habe in keinem Zusammenhang mit seiner Ehefrau gestanden, so Bischofberger.
Ob die Psychiatrie den Mann nach seinem Sprung aus dem Fenster gesucht hat, konnte er nicht sagen. Auch nicht, ob die Getötete davon wusste, dass ihr Mann, der sich der gemeinsamen Wohnung nicht mehr nähern durfte, aus der Psychiatrie geflohen war.
Da es den Behörden bekannt war, dass der Mann eine gewisse Bedrohung für seine Frau darstellte, dürften sich einige nun fragen, ob die Tat hätte verhindert werden können. Laut Oberstaatsanwalt Bischofberger liegen derzeit allerdings keine Hinweise vor, dass es solche für die Behörden erkennbaren Zeichen unmittelbar vor der mutmaßlichen Tötung gegeben habe.