Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Suppinger Bluttat: Verdächtig­er aus Psychiatri­e geflohen

Er sprang aus dem Fenster und war deshalb mit Rollstuhl unterwegs – Er durfte sich Wohnung nicht nähern

- Von Johannes Rauneker

LAICHINGEN - Nun ist klar, warum der Mann, der verdächtig­t wird, in Suppingen seine Frau und die Mutter der gemeinsame­n drei Kinder umgebracht zu haben, mit einem Rollstuhl unterwegs war: Er war aus einem psychiatri­schen Krankenhau­s geflüchtet und hatte sich beim Sprung aus einem Fenster verletzt. Außerdem durfte er sich der gemeinsame­n Wohnung nicht mehr nähern. Dies bestätigte am Donnerstag die Staatsanwa­ltschaft der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Die Laichinger Alb hüllt sich dieser Tage in dichten Nebel. Etwas Licht kommt hingegen in den Fall der getöteten Mutter dreier Kinder in Suppingen.

Die Polizei verdächtig­t den Ehemann. Er sitzt in Untersuchu­ngshaft. Dass die Tat aber nicht aus heiterem Himmel geschah, diesen Schluss legen die neuen Informatio­nen zu den Hintergrün­den nahe, die Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger der SZ am Donnerstag auf Anfrage mitteilt.

So hat die Stadt Laichingen dem 40-Jährigen einen Platzverwe­is erteilen lassen; er durfte sich der „ehelichen Wohnung“nicht mehr nähern. Bischofber­ger spricht auch davon, dass der Mann seiner Ehefrau gedroht haben soll, sie umzubringe­n. Was der Verdächtig­te jedoch abstreite. Gefallen sein sollen die Drohungen allerdings schon im Frühjahr.

Mitte September dann sei der Mann aus dem Fenster eines psychiatri­schen Krankenhau­ses gesprungen. Dabei habe er sich am Fuß verletzt und deshalb auch sei er mit einem Rollstuhl unterwegs gewesen von Laichingen nach Suppingen, wo er seine Frau dann umgebracht haben soll. Um welche Einrichtun­g es sich handelte, wollte Bischofber­ger nicht sagen. Der Oberstaats­anwalt betonte aber, dass sich der Mann dort aus Gründen des Eigenschut­zes befunden habe. Der Aufenthalt habe in keinem Zusammenha­ng mit seiner Ehefrau gestanden, so Bischofber­ger.

Ob die Psychiatri­e den Mann nach seinem Sprung aus dem Fenster gesucht hat, konnte er nicht sagen. Auch nicht, ob die Getötete davon wusste, dass ihr Mann, der sich der gemeinsame­n Wohnung nicht mehr nähern durfte, aus der Psychiatri­e geflohen war.

Da es den Behörden bekannt war, dass der Mann eine gewisse Bedrohung für seine Frau darstellte, dürften sich einige nun fragen, ob die Tat hätte verhindert werden können. Laut Oberstaats­anwalt Bischofber­ger liegen derzeit allerdings keine Hinweise vor, dass es solche für die Behörden erkennbare­n Zeichen unmittelba­r vor der mutmaßlich­en Tötung gegeben habe.

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