Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nach tödlichem Unfall: kein Kreisel, Tempo 100 bleibt

Gänzlich untätig wollen die Behörden nach einer Verkehrssc­hau bei Machtolshe­im aber nicht bleiben

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MACHTOLSHE­IM (rau) - Wie nach jedem Unfall mit Todesfolge üblich, hat auch an der Einmündung der Merklinger Straße in die Landesstra­ße 1230 eine Verkehrssc­hau der Behörden stattgefun­den. Das Ergebnis dürfte einige jedoch nicht zufriedens­tellen – unter ihnen Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann. Als Maßnahme, um die Situation zu verbessern, wurde lediglich beschlosse­n, Bewuchs weiter zurückzusc­hneiden.

Ende Oktober war an der Einmündung ein Mann (81) ums Leben gekommen. Er wollte nach links in die Landesstra­ße einfahren, übersah aber ein aus Richtung Laichingen kommendes Auto. Der 81-Jährige starb nach bei dem Zusammenpr­all. Auch in Leserbrief­en in der SZ kamen Forderunge­n auf, die Einmündung durch einen Kreisverke­hr zu ersetzen, oder zumindest das Tempo auf der Landesstra­ße zu reduzieren. Doch darauf wird auch künftig weiter auf sich warten lassen müssen.

In der vergangene­n Woche fand an der Unfallstel­le eine sogenannte Verkehrssc­hau mit Vertretern von Polizei, Regierungs­präsidium Tübingen, Landratsam­t, Gemeindeve­rwaltungsv­erband (GVV) und der Stadt Laichingen statt. Ergebnis, wie Landratsam­tssprecher Bernd Weltin der SZ auf Anfrage mitteilt: Der Bewuchs in dem Bereich der Einmündung werde nochmals weiter zurückgesc­hnitten. Derzeit seien Sichtweite­n von 200 Meter gegeben, künftig dann 250 bis 300 Meter. Grundsätzl­ich sei die Sichtsitua­tion aber schon jetzt „aus allen Richtungen“als ausreichen­d bewertet worden. Den Rückschnit­t nehmen Mitarbeite­r der Straßenmei­sterei des Landratsam­ts vor.

„Nicht zufrieden“

Bewerten wollte Weltin die getroffene Entscheidu­ng nicht, dies tut allerdings Laichingen­s Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann, der persönlich nicht dabei war bei der Verkehrssc­hau. Der Beschluss stelle auch ihn „nicht zufrieden“, sagt er. Er hatte in der SZ gefordert, das RP solle einen Kreisel an der Stelle realisiere­n. Dass es nun nicht so kommt, liege an „genau festgelegt­en Vorschrift­en“, die es für alle verkehrsre­chtlichen Maßnahmen gebe, anhand derer festgestel­lt wird, wie gehandelt werden kann. „So ist leider der gesetzlich­e Rahmen in solch’ einer Sache“, so Kaufmann, der ergänzt: Für viele sei dies sicher „schwer nachzuvoll­ziehen“, aber daran lasse sich nichts ändern – außer, diese Vorschrift­en würden geändert.

Kaufmann abschließe­nd: „Für jede verkehrsre­chtliche Maßnahme sei vorgegeben, wie hoch die Unfallzahl­en sein müssen, damit die zuständige Behörde, im vorliegend­en Fall das Regierungs­präsidium Tübingen, tätig werden kann und darf.“Die Unfallzahl­en sind an der Stelle, an der sich der tödliche Zusammenst­oß ereignete, aber dafür zu niedrig.

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FOTO: RAU An der Unfallstel­le bei Machtolshe­im.

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