Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Nach tödlichem Unfall: kein Kreisel, Tempo 100 bleibt
Gänzlich untätig wollen die Behörden nach einer Verkehrsschau bei Machtolsheim aber nicht bleiben
MACHTOLSHEIM (rau) - Wie nach jedem Unfall mit Todesfolge üblich, hat auch an der Einmündung der Merklinger Straße in die Landesstraße 1230 eine Verkehrsschau der Behörden stattgefunden. Das Ergebnis dürfte einige jedoch nicht zufriedenstellen – unter ihnen Bürgermeister Klaus Kaufmann. Als Maßnahme, um die Situation zu verbessern, wurde lediglich beschlossen, Bewuchs weiter zurückzuschneiden.
Ende Oktober war an der Einmündung ein Mann (81) ums Leben gekommen. Er wollte nach links in die Landesstraße einfahren, übersah aber ein aus Richtung Laichingen kommendes Auto. Der 81-Jährige starb nach bei dem Zusammenprall. Auch in Leserbriefen in der SZ kamen Forderungen auf, die Einmündung durch einen Kreisverkehr zu ersetzen, oder zumindest das Tempo auf der Landesstraße zu reduzieren. Doch darauf wird auch künftig weiter auf sich warten lassen müssen.
In der vergangenen Woche fand an der Unfallstelle eine sogenannte Verkehrsschau mit Vertretern von Polizei, Regierungspräsidium Tübingen, Landratsamt, Gemeindeverwaltungsverband (GVV) und der Stadt Laichingen statt. Ergebnis, wie Landratsamtssprecher Bernd Weltin der SZ auf Anfrage mitteilt: Der Bewuchs in dem Bereich der Einmündung werde nochmals weiter zurückgeschnitten. Derzeit seien Sichtweiten von 200 Meter gegeben, künftig dann 250 bis 300 Meter. Grundsätzlich sei die Sichtsituation aber schon jetzt „aus allen Richtungen“als ausreichend bewertet worden. Den Rückschnitt nehmen Mitarbeiter der Straßenmeisterei des Landratsamts vor.
„Nicht zufrieden“
Bewerten wollte Weltin die getroffene Entscheidung nicht, dies tut allerdings Laichingens Bürgermeister Klaus Kaufmann, der persönlich nicht dabei war bei der Verkehrsschau. Der Beschluss stelle auch ihn „nicht zufrieden“, sagt er. Er hatte in der SZ gefordert, das RP solle einen Kreisel an der Stelle realisieren. Dass es nun nicht so kommt, liege an „genau festgelegten Vorschriften“, die es für alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen gebe, anhand derer festgestellt wird, wie gehandelt werden kann. „So ist leider der gesetzliche Rahmen in solch’ einer Sache“, so Kaufmann, der ergänzt: Für viele sei dies sicher „schwer nachzuvollziehen“, aber daran lasse sich nichts ändern – außer, diese Vorschriften würden geändert.
Kaufmann abschließend: „Für jede verkehrsrechtliche Maßnahme sei vorgegeben, wie hoch die Unfallzahlen sein müssen, damit die zuständige Behörde, im vorliegenden Fall das Regierungspräsidium Tübingen, tätig werden kann und darf.“Die Unfallzahlen sind an der Stelle, an der sich der tödliche Zusammenstoß ereignete, aber dafür zu niedrig.