Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kreistag urteilt über Merks „Rückzug“
Muss sie ein Bußgeld zahlen oder nicht?
LANDKREIS NEU-ULM - Ausgerechnet in der sogenannten „Weihnachtssitzung“am 14. Dezember, bei der auch mal Plätzchen auf dem Tisch stehen, soll der Kreistag über Beate Merks spektakuläre Enthaltungsaktion urteilen – und in öffentlicher Sitzung entscheiden, ob sie ein Bußgeld zahlen muss. So zumindest plant es das Landratsamt. Allerdings könnte die CSU-Landtagsabgeordnete die Entscheidung noch verzögern, nicht aber verhindern. Dann wird eben in der nächsten Sitzung über ihren aufsehenerregenden „Rückzug“diskutiert.
Wie berichtet, hatte sie in der Kreistagssitzung vom 19. Oktober demonstrativ den Sitzungssaal verlassen, als über die offizielle Stellungnahme des Landkreises zum Nuxit entschieden wurde. Ihre Begründung: Sie hält die ganze Angelegenheit noch nicht für entscheidungsreif. Da die Landkreisordnung bei Abstimmungen keine Enthaltung erlaubt, zog sie es vor zu gehen. Allerdings hat dieser Rückzug Folgen, denn in der einschlägigen Vorschrift ist nicht nur ein Enthaltungsverbot festgeschrieben, es wird zudem denjenigen ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro angedroht, „die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen“.
Martin Leberl, Leiter des Geschäftsbereichs Zentrale Angelegenheiten im Landratsamt muss nun prüfen, ob sich Merk tatsächlich eines möglichen Verstoßes schuldig gemacht hat. Er wälzte in den vergangenen Wochen die einschlägigen Urteile und juristischen Kommentare zu diesem Thema. Vor einigen Tagen wurde die Abgeordnete aufgefordert, Stellung zu beziehen. Bisher ist noch keine entsprechende Äußerung im Landratsamt eingegangen, erklärte Behördensprecher Jürgen Bigelmayr. Sollte Merk aber um eine Verlängerung der Äußerungsfrist bitten, dann könnte die Angelegenheit nicht mehr dieses Jahr diskutiert werden, sondern würde auf die nächstmögliche
2019 verschoben.
Eines ist klar: Leberl wird nicht selber über die Angelegenheit entscheiden, das erklärte er gegenüber unserer Redaktion. Er arbeite nur die juristischen Positionen zu dieser Enthaltung auf und stelle sie den Kreistagsmitgliedern zur Debatte. Die sollen dann darüber befinden, ob Beate Merk wegen eines Verstoßes gegen die Landkreisordnung ein Ordnungsgeld zahlen muss, oder nicht. Kreistagssitzung