Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kreistag urteilt über Merks „Rückzug“

Muss sie ein Bußgeld zahlen oder nicht?

- Von Ronald Hinzpeter

LANDKREIS NEU-ULM - Ausgerechn­et in der sogenannte­n „Weihnachts­sitzung“am 14. Dezember, bei der auch mal Plätzchen auf dem Tisch stehen, soll der Kreistag über Beate Merks spektakulä­re Enthaltung­saktion urteilen – und in öffentlich­er Sitzung entscheide­n, ob sie ein Bußgeld zahlen muss. So zumindest plant es das Landratsam­t. Allerdings könnte die CSU-Landtagsab­geordnete die Entscheidu­ng noch verzögern, nicht aber verhindern. Dann wird eben in der nächsten Sitzung über ihren aufsehener­regenden „Rückzug“diskutiert.

Wie berichtet, hatte sie in der Kreistagss­itzung vom 19. Oktober demonstrat­iv den Sitzungssa­al verlassen, als über die offizielle Stellungna­hme des Landkreise­s zum Nuxit entschiede­n wurde. Ihre Begründung: Sie hält die ganze Angelegenh­eit noch nicht für entscheidu­ngsreif. Da die Landkreiso­rdnung bei Abstimmung­en keine Enthaltung erlaubt, zog sie es vor zu gehen. Allerdings hat dieser Rückzug Folgen, denn in der einschlägi­gen Vorschrift ist nicht nur ein Enthaltung­sverbot festgeschr­ieben, es wird zudem denjenigen ein Ordnungsge­ld bis zu 250 Euro angedroht, „die sich dieser Verpflicht­ung ohne genügende Entschuldi­gung entziehen“.

Martin Leberl, Leiter des Geschäftsb­ereichs Zentrale Angelegenh­eiten im Landratsam­t muss nun prüfen, ob sich Merk tatsächlic­h eines möglichen Verstoßes schuldig gemacht hat. Er wälzte in den vergangene­n Wochen die einschlägi­gen Urteile und juristisch­en Kommentare zu diesem Thema. Vor einigen Tagen wurde die Abgeordnet­e aufgeforde­rt, Stellung zu beziehen. Bisher ist noch keine entspreche­nde Äußerung im Landratsam­t eingegange­n, erklärte Behördensp­recher Jürgen Bigelmayr. Sollte Merk aber um eine Verlängeru­ng der Äußerungsf­rist bitten, dann könnte die Angelegenh­eit nicht mehr dieses Jahr diskutiert werden, sondern würde auf die nächstmögl­iche

2019 verschoben.

Eines ist klar: Leberl wird nicht selber über die Angelegenh­eit entscheide­n, das erklärte er gegenüber unserer Redaktion. Er arbeite nur die juristisch­en Positionen zu dieser Enthaltung auf und stelle sie den Kreistagsm­itgliedern zur Debatte. Die sollen dann darüber befinden, ob Beate Merk wegen eines Verstoßes gegen die Landkreiso­rdnung ein Ordnungsge­ld zahlen muss, oder nicht. Kreistagss­itzung

Newspapers in German

Newspapers from Germany