Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Aus der Bilanz:
Ein Autofahrer durfte wegen
nicht weiterfahren, ein weiterer hatte gar keinen Führerschein.
Acht Fahrer von Kleintransportern führten keine Aufzeichnungen über ihre Ruhezeiten, wie es im gewerblichen Verkehr notwendig ist.
Es waren fünf Personen dabei, gegen die ein Strafverfahren läuft und bei denen die jeweilige Staatsanwaltschaft auf der Suche nach deren Aufenthalt ist. Verdacht der Schwarzarbeit in sechs Fällen, bei weiteren Fahrern wurde gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Verschiedene Verkehrsordnungswidrigkeiten, zum Beispiel: Handy während der Fahrt benutzt, defekte Beleuchtung oder nicht angeschnallt. (sz)