Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Windräder vor Lichtenste­in stören den Denkmalwer­t nicht

Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n sieht durch geplante Energieanl­agen keine Beeinträch­tigung des Schlosses

- Von Uwe Jauß

LICHTENSTE­IN - Der mögliche Bau von fünf Windkrafta­nlagen beim Schloss Lichtenste­in beeinträch­tigt nicht dessen Wert als Denkmal. Diesen Beschluss hat das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n am Freitag verkündet. Ob es aber wirklich zum Bau der Windräder kommen kann, bleibt noch ungeklärt.

Der Streit um den Windpark schwelt seit fünf Jahren. Die Anlagen sollen etwa drei Kilometer entfernt von dem berühmten, am Albtrauf gelegenen Schloss entstehen. Das Landratsam­t Reutlingen sowie das Regierungs­präsidium Tübingen sehen darin aber einen gewichtige­n Schaden für Lichtenste­in. Bei ihm handele es sich um ein Gesamtkuns­twerk aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunder­ts von zentraler Bedeutung für die württember­gische Geschichte. Gemeint ist damit, dass Schloss und Landschaft harmonisch zusammenge­fügt worden seien. Die Windräder würden dieses Gefüge zerstören, weil man sie von diversen Sichtachse­n in Richtung Lichtenste­in sehen könne. Deshalb hatte das Landratsam­t bereits 2016 den Bau der Anlagen untersagt.

Das Regierungs­präsidium teilt die Haltung der Behörde. Der unter anderem für den Denkmalsch­utz zuständige Abteilungs­präsident Tobias Schneider betont die „weit überdurchs­chnittlich­e, herausgeho­bene und identitäts­stiftende Stellung als Kulturdenk­mal von besonderer Bedeutung“.

Auf der anderen Seite steht Sowitec, der Projektent­wickler des Windparks. Die lokale Firma hatte gegen das Nein geklagt. Sie war bereits von seinen ursprüngli­chen Plänen von zwölf Windrädern abgewichen. Fünf sollten es aber nun doch werden.

Richterlic­her Ortstermin

Um sich selber ein Bild machen zu können, war schließlic­h die 9. Kammer des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n am Donnerstag extra für eine Sitzung in die Gemeinde Lichtenste­in gekommen. Zusätzlich begab sich das Gericht zu einigen relevanten Aussichtsp­unkten. Wie sich aus dem Urteil ergibt, hat es die Rechtshalt­ung der klagenden Firma Sowitec übernommen – wobei die Urteilsbeg­ründung noch aussteht. Klar formuliert heißt es aber: Der Aspekt des Denkmalsch­utzes stehe einer Genehmigun­g nicht entgegen.

„Wir freuen uns natürlich“, sagt Harald Rudolph, Geschäftsf­ührer von Sowitec. Er betont jedoch: „Das ist ein Etappensie­g, mehr nicht.“Mit anderen Worten: Der Streit ist noch lange nicht entschiede­n. Auf einen Punkt macht das Verwaltung­sgericht ausdrückli­ch aufmerksam. So seien nun vom zuständige­n Landratsam­t Fragen des Naturschut­zes zu klären. Dies war bisher unterlasse­n worden, weil die Behörde bereits eine Verletzung des Denkmalsch­utzes gesehen hatte. Rudolph erwähnt in diesem Zusammenha­ng, dass dabei wohl Rotmilane ein Thema sein dürften. In jüngster Vergangenh­eit hatte es im Bereich der geplanten Anlagen einen Horst gegeben.

Neben dem Naturschut­z hängt das Windkraftp­rojekt aber auch von der weiteren Haltung des Landratsam­tes und des Regierungs­präsidiums ab. Schon bei der Sitzung am Donnerstag war deutlich geworden, dass deren Vertreter bei einer Niederlage vor die nächsthöhe­re Instanz ziehen wollen. Dies wäre der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim. In einer Pressemitt­eilung vom Freitag betonen beide Behörden, dass die richterlic­he Entscheidu­ng für sie „unerwartet ausgefalle­n“sei. Dort will man nun auf das Zusenden der Urteilsbeg­ründung in einigen Wochen warten. Nach deren Prüfung soll über ein weiteres Vorgehen entschiede­n werden.

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FOTO: UWE JAUSS Lichtenste­in, Württember­gs Traumschlo­ss. In seiner Nähe sollen fünf Windkrafta­nlagen gebaut werden.

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