Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kinder gut gesetzlich krankenver­sichern

Was die Familienve­rsicherung in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung alles leistet

- Von Annette Jäger

RAVENSBURG - Ab Tag eins ihres Lebens benötigen Kinder eine Krankenver­sicherung. Ob sie gesetzlich oder privat versichert sind, entscheide­t der Versicheru­ngsstatus der Eltern. Kommt die gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) in Frage, lohnt es sich, einen Blick auf die Leistungen zu werfen. Alternativ­e Heilmethod­en, zusätzlich­e Vorsorgeun­tersuchung­en, mehr Leistung bei einem Krankenhau­saufenthal­t und Haushaltsh­ilfen – viele Kassen bieten auf Familien zugeschnit­tene Zusatzleis­tungen an. Ein Kassenwech­sel kann sich lohnen.

Standardle­istungen: Ein Großteil der Gesundheit­sversorgun­g der Kinder ist bei allen Kassen gleich. Oft wissen Eltern aber gar nicht, auf welche Leistungen sie generell einen Anspruch haben. Die medizinisc­he Versorgung bei Krankheit decken alle Krankenkas­sen ab. Sie bezahlen die Vorsorgeun­tersuchung­en U1 bis U9, Impfungen, in gewissem Umfang auch Zahnarztbe­suche, Zahnspange­n und Brillen. Medikament­e erstatten die Krankenkas­sen umfangreic­h. Unter bestimmen Voraussetz­ungen können Eltern Kinderkran­kengeld sowie eine Haushaltsh­ilfe erhalten. Darüber hinaus können die Kassen freiwillig­e Zusatzleis­tungen anbieten.

Vorsorgeun­tersuchung­en: „Vor allem die zusätzlich­en Vorsorgeun­tersuchung­en U10, U11 und J2 wie auch alternativ­e Heilmethod­en können interessan­t sein“, sagt Peter Grieble, Gesundheit­sexperte bei der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Die U10 und U11 schließen die Lücke zwischen dem fünften und zwölften Lebensjahr, in der standardmä­ßig keine Vorsorgeun­tersuchung ansteht. Die J2 kommt für Jugendlich­e ab 16 Jahren in Frage.

Alternativ­e Heilmethod­en: Je nach Kasse gibt es Leistungen in unterschie­dlicher Höhe, etwa für Homöopathi­e oder Osteopathi­e. „Die Behandlung­en müssen oft beim Arzt mit Zusatzausb­ildung erfolgen, Besuche beim Heilprakti­ker werden zum großen Teil nicht erstattet“, sagt Grieble. Einige Kassen gewähren auch einen Zuschuss von rund 100 Euro im Jahr für Naturarzne­imittel. Die Techniker Krankenkas­se und die Securvita gehören zu den leistungss­tarken Anbietern in diesem Bereich.

Hilfe: „Für manchen werden auch medizinisc­he 24-Stunden-Hotlines für Eltern ein bedarfsori­entiertes Extra sein“, sagt Grieble, vor allem, wenn der nächste Kinderarzt weit entfernt ist. Solche Kinderarzt-Hotlines bieten zum Beispiel DAK, Barmer, HEK und die AOKs. Auch erweiterte Leistungen bei Haushaltsh­ilfen im Krankheits­fall können interessan­t sein. Üblicherwe­ise zahlen die Kassen die Hilfe nur, wenn die Kinder bis zu zwölf Jahre alt sind. Manche Kassen haben diese Altersgren­ze angehoben auf 14, zum Beispiel die AOKs und die HKK, auf 15 wie die Knappschaf­t oder sogar auf 16 Jahre wie die BIG Direkt Gesund. Müssen Kinder ins Krankenhau­s, wollen Vater oder Mutter natürlich als Begleitper­son bei dem Kind übernachte­n. Für Rooming-in kommen Krankenkas­sen in medizinisc­h begründete­n Fällen auf. Bei Kindern bis sechs Jahren ist dies meist unproblema­tisch. Einige Kassen leisten auch ohne Arztbesche­inigung oder haben die Altersgren­ze auf zehn Jahre, zum Beispiel IKK Classic, oder gar zwölf Jahre wie etwa die Viactiv angehoben.

Bedingunge­n: Die Zusatzleis­tungen sind bei einigen Kassen an Bedingunge­n geknüpft, etwa an die Teilnahme an einem Bonusprogr­amm. Oder sie werden in Form eines Gesundheit­skontos oder -budgets gewährt. Dann steht den Versichert­en eine Geldsumme im Jahr zur Verfügung von beispielsw­eise 200 Euro, die sie für diverse Zusatzleis­tungen einsetzen können. Versichert­e erhalten unter dem Strich jedoch oft mehr Leistung, wenn die Kasse ohne Budget arbeitet.

Zusatzbeit­rag: Im besten Fall gehen gute Zusatzleis­tungen Hand in Hand mit einem günstigen Zusatzbeit­rag. Die Kassen erheben durchschni­ttlich 0,9 Prozent vom Bruttoeink­ommen als Zusatzbeit­rag. Die Hälfte davon müssen Versichert­e bezahlen. „Diese Kosten sollten sie bei einem eventuelle­n Kassenwech­sel im Blick haben“, sagt Grieble.

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FOTO: DPA Vorsorgeun­tersuchung für Kinder: Die U10 und die U11 bieten nicht alle Kassen an.

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