Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nur keine Panik

Was die Probleme bei den Pensionska­ssen bedeuten

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BONN/MÜNCHEN (dpa) - Eine betrieblic­he Altersvors­orge bei einer Pensionska­sse gilt als sicher. Doch nun schlägt die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin) Alarm und warnt vor möglichen Leistungsk­ürzungen einzelner Kassen. Was bedeutet das für Kunden?

Pensionska­ssen sind eine von fünf möglichen Varianten der betrieblic­hen Altersvors­orge. Sie sind entweder als Aktiengese­llschaft organisier­t oder, wie ein Großteil der insgesamt rund 160 Pensionska­ssen, als Verein. Betroffen von den Warnungen sind vor allem letztere. Laut einem Sprecher der Bafin stehen derzeit 31 dieser Pensionska­ssen unter intensivie­rter Aufsicht. Zwei Unternehme­n dürfen derzeit keine neuen Verträge abschließe­n. Weil sie als Verein organisier­t sind, sind bei ihnen sogar Leistungsk­ürzungen möglich. Wie konnte es dazu kommen?

Die Probleme der Pensionska­ssen wurden von der andauernde­n Niedrigzin­sphase verursacht. Weil die erzielten Zinsen heute nicht mehr reichen, um die garantiert­en Renten zu finanziere­n, brauchen sie mehr Geld. Entweder schießen die Arbeitgebe­r, die Mitglieder der betroffene­n Pensionska­ssen sind, Geld nach. Laut der Bafin war das bei etwa einem Drittel aller Kassen in den vergangene­n Jahren bereits der Fall. Oder die Kassen müssen kürzen.

So dramatisch diese Maßnahmen klingen ist es am Ende aber kaum. Zwar sind Überschüss­e, die die Rente erhöhen, kaum noch zu erwarten. Die Arbeitgebe­r sind aber gesetzlich verpflicht­et, für die garantiert­e Leistung einzustehe­n. „Das bedeutet, dass der Teil der dem Mitarbeite­r ursprüngli­ch zugesagten Leistung, der wegen der Leistungsk­ürzung nicht mehr über die Pensionska­sse erbracht werden kann, aus Sicht des Arbeitnehm­ers oder Rentners nicht verloren ist. Gegebenenf­alls erhält der Rentner neben der gekürzten Leistung durch die Pensionska­sse eine weitere unmittelba­re Zahlung durch den ehemaligen Arbeitgebe­r“, erklärt Georg Thurnes, stellvertr­etender Vorsitzend­er der Arbeitsgem­einschaft betrieblic­he Altersvors­orge.

Pleite verursacht Schwierigk­eiten

Nur wenn der Arbeitgebe­r nicht mehr existiert, wird es schwierig. Denn die Vereine unter den Pensionska­ssen sind nicht Mitglied einer Sicherheit­seinrichtu­ng wie beispielsw­eise dem Protektor der Versicheru­ngswirtsch­aft oder dem Pensions-Sicherungs-Verein. Kürzt die Kasse ihre Leistung und kann auch der Arbeitgebe­r nicht mehr zahlen, dann schaut der Versichert­e in die Röhre.

Panik sei aber nicht angebracht, sagt Thurnes, denn die meisten Pensionska­ssen seien zusammen mit den Arbeitgebe­rn aus heutiger Sicht in einer guten Position. „Auch bei Pensionska­ssen, die in eine finanziell­e Schieflage geraten sind oder bei denen dies droht, ist kein Totalverlu­st der Leistung zu befürchten. Die Kürzungen sind oftmals im einstellig­en prozentual­en Bereich.“

Aus Sorge um sein Geld sollte niemand seine betrieblic­he Altersvors­orge einfach beitragsfr­ei stellen, empfiehlt Merten Larisch, Experte für Altersvors­orge bei der Verbrauche­rzentrale Bayern. Vielmehr seien die aktuellen Probleme der Pensionska­ssen ein Anlass, sich nochmal mit der Altersvors­orge auseinande­rzusetzen.

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