Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wald in Blaustein darf bleiben

Verwaltung­sgericht gibt Umweltschü­tzern Recht und verhindert Rodungen für Baugebiet

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SIGMARINGE­N/BLAUSTEIN (mase/ az) - Die geplante Rodung zwischen dem Leubeweg und der Ulmer Straße in Blaustein ist verhindert. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat per Beschluss dem Eilantrag des BUND Baden-Württember­g stattgegeb­en, wie eine Sprecherin der Umweltschü­tzer mitteilt.

Die Stadt Blaustein könnte allerdings eine Waldumwand­lungsgeneh­migung einholen. Dann wären die Rodungen erlaubt. Zumindest in diesem Jahr werden die Bäume aber nicht gefällt – das wäre nur bis Ende März erlaubt.

„So schnell gibt es keine Genehmigun­g“, sagte BUND-Landesgesc­häftsführe­rin Sylvia PilarskyGr­osch. Sie gehe davon aus, dass die Stadt Blaustein neu abwäge, ob dort wirklich ein Wohngebiet entstehen solle. „Sie müssen überlegen, ob sie aus einem Wald ein Baugebiet machen wollen“, kommentier­t die Umweltakti­vistin.

Die Bäume sollten für ein neues Wohngebiet noch im Februar gerodet werden. Die Begründung des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n gibt dem BUND Recht und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Baumbestan­d „mit großer Wahrschein­lichkeit“um Wald handelt.

Der Bund für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d, kurz BUND, hatte in seinem Eilantrag dargelegt, dass die im Bebauungsp­lan als Baugebiet vorgesehen­e Fläche als Wald anzusehen ist.

Das Verwaltung­sgericht gab jetzt dem Eilantrag statt und hat die von der Stadt Blaustein kurzfristi­g geplanten Rodungsarb­eiten vorerst untersagt.

Der Gerichtsbe­schluss zeige deutlich, dass Planungsve­rfahren, bei denen Umweltbela­nge nicht sorgfältig geprüft und berücksich­tigt werden, vor Gericht keinen Bestand habenso Sylvia Pilarsky-Grosch. Gerlinde Gröschel-Jungwirth, Vorsitzend­e BUND Blaustein, sagt: „Die Stadt Blaustein kann froh sein, denn dieser Wald hat sehr positiven Einfluss auf das Stadtklima.“

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