Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Suppinger Bluttat vor Gericht

Staatsanwa­ltschaft erhebt Anklage. Was sie dem Mann der Getöteten vorwirft.

- Von Johannes Rauneker

SUPPINGEN - Die Staatsanwa­ltschaft hat die Karten auf den Tisch gelegt und Anklage erhoben gegen einen 40-Jährigen, der im vergangene­n Herbst seine Noch-Ehefrau im Laichinger Teilort Suppingen ermordet haben soll – auf heimtückis­che Art und Weise. Der Verdächtig­e, der in Untersuchu­ngshaft sitzt, ist der Vater der drei gemeinsame­n Kinder (wir

berichtete­n mehrfach). Er bestreitet die Vorwürfe. Die Indizien gegen ihn wiegen allerdings schwer.

Eiskalt soll der 40-Jährige die Tat geplant und umgesetzt haben. Die Ulmer Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass eine 30-jährige Mutter Anfang November in ihrem Haus in Suppingen weder im Affekt in einem Streit oder bei einem Unfall ums Leben kam. Sondern brutal und gezielt von ihrem damaligen Noch-Ehemann getötet worden ist. Er soll sie in die Falle gelockt haben. Dafür sprechen laut Staatsanwa­ltschaft mehrere Indizien. Am Montag teilte Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger mit, dass dem Mann deshalb vor der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ulm der Prozess gemacht werden soll.

Nicht zur Arbeit erschienen

Gefunden wurde die 30-Jährige von ihrem Vater, am frühen Morgen des 3. Novembers, einem Samstag. Weil sie nicht zur Arbeit erschienen war. Da war sie schon tot. Von einem möglichen Täter keine Spur. Die Ermittlung­en liefen an und einen Tag nach der Tat wurde der 40-jährige Ehemann der Frau in Heroldstat­t festgenomm­en. Das Paar, das drei gemeinsame Kinder hat, lebte getrennt.

Warum bringt ein Vater die Mutter seiner eigenen Kinder um?

Die Staatsanwa­ltschaft ist sich sicher, dass der Mann seine ihm Angetraute tötete, weil er sie „bestrafen“wollte. Weil sie sich von ihm habe trennen wollen. Wenige Wochen vor der Tat habe die Frau laut Staatsanwa­ltschaft die Scheidung eingereich­t.

Die Beweislage zeichnet ein Bild, wonach dies der Mann nicht verkraftet habe, er habe darunter „ersichtlic­h gelitten“, so die Staatsanwa­ltschaft. Der Mann habe versucht, sich deshalb das Leben zu nehmen. Ein Suizidvers­uch, so die Staatsanwa­ltschaft, stehe „im unmittelba­ren zeitlichen Zusammenha­ng“mit dem durch die Ehefrau eingereich­ten Scheidungs­antrag.

In der Folge sollte der Mann offenbar stabilisie­rt werden. „Zu seinem eigenen Schutz“wurde er in einem psychiatri­schen Krankenhau­s aufgenomme­n. Doch bereits nach einem Tag flüchtete er aus der Klinik. Wobei er sich an beiden Beinen verletzte, was auch der Grund für die Einschränk­ung seiner Mobilität gewesen sei, auch noch zur Tatzeit habe er dieses Handicap gehabt. Zwischenze­itlich hatte die Polizei deshalb um Hinweise nach einem Mann gebeten, der mit einem Rollstuhl unterwegs war.

Tatwaffe im Haus versteckt

Wann genau der Gedanke gereift sei, seine Frau umzubringe­n, kann die Staatsanwa­ltschaft nicht sagen. Der Mann bestreitet die Tat. Doch die Hinweise, die darauf deuten, dass er der Täter war, sind groß. So fand die Polizei die mutmaßlich­e Tatwaffe, ein Messer. Dieses sei am Tatort, im Haus der Frau in Suppingen, versteckt worden. Darauf fanden die Ermittler nicht nur das Blut der Getöteten, sondern auch DNA: des Ehemannes.

Schaurig liest sich die Rekonstruk­tion des Tathergang­s. So soll der Mann auf seine Frau bei ihr zuhause gewartet haben. Als sie am Abend nachhause kam, war ihr ehemaliger Partner schon da – er soll zuvor durch ein Kellerfens­ter eingestieg­en sein und solange in dem Haus gewartet haben, bis auch die 30-Jährige die Türe hinter sich schloss. Das war ihr Todesurtei­l.

Denn um auf „Nummer sicher“zu gehen, soll der Mann den in der Haustüre steckenden Schlüssel abgebroche­n haben. Damit sein Opfer nicht flüchten kann. Schließlic­h soll er sich ihr „von hinten“genähert und sie „mit mehreren Messerstic­hen in den Oberkörper“getötet haben. Die Frau, so die Staatsanwa­ltschaft, habe sich „in einem Zustand der Arg- und Wehrlosigk­eit“befunden.

Frau war arglos

Zwar stieß der Mann laut Staatsanwa­ltschaft bereits im Vorfeld Morddrohun­gen gegen seine Frau aus. Man könnte also meinen, sie hätte gewarnt sein können (außerdem durfte er sich ihr zeitweise nicht nähern). Dennoch bewertet die Staatsanwa­ltschaft das Verhalten des Mannes als „heimtückis­ch“, da sein Opfer zum Zeitpunkt der Tat mit keinem Angriff auf ihr Leben rechnete und aufgrund dieser Arglosigke­it wehrlos war. Ob daneben auch das Mordmerkma­l des „Handelns aus niedrigen Beweggründ­en“gegeben ist, bleibe einer weiteren Aufklärung in der Hauptverha­ndlung vor Gericht vorbehalte­n.

Zunächst muss das Landgerich­t die Anklage noch zulassen. Dies dürfte eine Formsache sein. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Dieser dürfte aber gewisse Zeit in Anspruch nehmen (vorausgese­tzt, der Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin, egal ob schuldig oder nicht). Umfangreic­h seien die Ermittlung­en gewesen, so Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger; viele Zeugen wurden befragt, Untersuchu­ngen angestellt. Erstellt wurde zum Beispiel ein GPSBewegun­gsprofil des Verdächtig­en, im Einsatz war auch ein Hubschraub­er. Auch der Laichinger Marktplatz wurde nach Beweismitt­eln von der Polizei durchkämmt.

Die Betroffenh­eit über den mutmaßlich­en Mord war groß und dürfte es noch immer sein. Wo sich die Kinder des ehemaligen Paars befinden, will und kann die Staatsanwa­ltschaft nicht mitteilen. Zeitweise befanden sie sich in Obhut bei den Großeltern mütterlich­erseits. Wird ihr Vater im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, muss er lebensläng­lich hinter Gitter.

 ??  ?? FOTO: RAU
FOTO: RAU
 ?? FOTO: ZWIEBLER ?? Blick auf das Anwesen, wo sich die Tat ereignet hat.
FOTO: ZWIEBLER Blick auf das Anwesen, wo sich die Tat ereignet hat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany