Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Unterschri­ften für Bürgerbege­hren sind eingereich­t

Gruppe „AktionLand­Schafft“kämpft weiter für die Verhinderu­ng des interkommu­nalen Gewerbegeb­iets

- Von Maike Scholz Das interkommu­nale Gewerbegeb­iet soll auf Merklinger und Nellinger Gemarkung entstehen.

NELLINGEN/MERKLINGEN - Die Gruppe „AktionLand­Schafft“strebt weiterhin an, das geplante interkommu­nale Gewerbegeb­iet auf der Gemarkung der beiden Kommunen Merklingen und Nellingen zu verhindern. 50 Hektar groß soll dieses werden. Zu groß und mit „Folgen“, die die Bürgerinit­iative nicht hinnehmen möchte. „Wir haben sowohl bei der Gemeinde Nellingen als auch bei der Gemeinde Merklingen ein Bürgerbege­hren zur Verhinderu­ng eines interkommu­nalen Gewerbegeb­iets zwischen Merklingen und Nellingen eingereich­t“, so Lea Baumann von der Gruppe. Die beiden Bürgermeis­ter, Franko Kopp (CDU) für Nellingen und Sven Kneipp (parteilos) für Merklingen, hätten die Unterlagen entgegenge­nommen und würden diese nun prüfen.

Auf diese Prüfung wies Kopp in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts am Montagaben­d hin. „Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich die Unterschri­ften für das Bürgerbege­hren zur Verhinderu­ng des interkommu­nalen Gewerbegeb­ietes erhalten haben“, so das Nellinger Gemeindeob­erhaupt zu den Mitglieder­n des politische­n Gremiums. Die Unterschri­ftenliste wurde am 13. Februar „von den Vertrauens­leuten“der Gruppe bei ihm abgegeben. Insgesamt waren 172 Unterschri­ften notiert. „Wir haben geprüft“, so Kopp. Nach der Überprüfun­g seien 165 gültige Stimmen herausgeko­mmen. Unter anderem haben laut dem Bürgermeis­ter drei Personen unterschri­eben, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, und drei Personen, die lediglich mit Nebenwohns­itz in der Kommune angemeldet sind.

Gemeindeor­dnung als Richtlinie

In der Gemeindeor­dnung ist im Paragraphe­n 21 festgehalt­en, dass als Voraussetz­ung für den Antrag auf ein Bürgerbege­hren insgesamt sieben Prozent der wahlberech­tigten Bürger eine Unterschri­ft abgeben müssen. 114 Unterschri­ften seien nötig gewesen. Diese Voraussetz­ung sei also erfüllt. Außerdem müsse es eine Angelegenh­eit des Wirkungsbe­reichs der Gemeinde sein. Auch das sieht Franko Kopp als erfüllt an. „Wir werden es jetzt rechtlich mit dem Landratsam­t prüfen“, zeigt der Bürgermeis­ter das weitere Verfahren auf. Dann kommt der Nellinger Gemeindera­t zum Zug. Er muss sich nach der Prüfung mit der Zulässigke­it eines Bürgerbege­hrens befassen und einen entspreche­nden Beschluss fassen.

So sieht auch das Prüf-Prozedere in Merklingen aus. Bürgermeis­ter Sven Kneipp bestätigt auf Anfrage dieser Zeitung, dass die Unterschri­ftenlisten bei ihm ebenfalls am 13. Februar eingegange­n sind. „Eine erste und vorläufige Prüfung ergab: Von den 137 Unterschri­ften sind 135 gültig“, so Kneipp. Die „tiefer gehende Prüfung“läuft laut dem Merklinger Bürgermeis­ter derzeit noch. „Wir werden am 19. März den Gemeindera­t in öffentlich­er Sitzung über die Details informiere­n“, zeigt Sven Kneipp den zeitlichen Ablauf auf.

Derweil bereitet die Bürgerinit­iative laut Lea Baumann einen weiteren Flyer vor, mit „dem wir die Bürger der Gemeinden Merklingen und Nellingen weiterhin über das Thema aufklären wollen“.

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FOTO: SCHOLZ

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