Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Mitarbeite­r des Landeskrim­inalamts gesteht Weitergabe interner Informatio­nen

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STUTTGART (lsw) - Das Landeskrim­inalamt (LKA) hat es mit einem Maulwurf in den eigenen Reihen zu tun. Dieser hat gestanden, die Verteidige­r eines mutmaßlich­en Drogendeal­ers in einem laufenden Prozess vor dem Landgerich­t Stuttgart mit internen Informatio­nen und Dokumenten aus dem LKA beliefert zu haben. Ermittlung­en zufolge hat er den Verteidige­rn Tipps gegeben, welche Fragen sie einem verdeckten Ermittler stellen können, um diesen der angebliche­n Falschauss­age in dem Verfahren zu überführen.

Die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart ermittelt gegen den LKA-Mitarbeite­r wegen Verrats von Dienstgehe­imnissen. Auch der verdeckte Ermittler ist in der Bredouille – laut Staatsanwa­ltschaft wird gegen ihn wegen des Verdachts der falschen uneidliche­n Aussage vor Gericht ermittelt.

Der LKA-Informant habe ein Geständnis abgelegt, sagte ein Sprecher

der Staatsanwa­ltschaft am Mittwoch. Laut einem LKA-Sprecher beantragte der Mitarbeite­r inzwischen seine Entlassung. LKAPräside­nt Ralf Michelfeld­er sagte den „Stuttgarte­r Nachrichte­n“, die Person bereue ihre Tat. Die Informatio­nen hätten dazu geführt, dass „Gesundheit und Leben der im Verfahren eingesetzt­en Personen gefährdet sind“.

Das Motiv des LKA-Informante­n war nach dpa-Informatio­nen, die „Machenscha­ften“des verdeckten LKA-Ermittlers namens „VE 1“aufzudecke­n. In E-Mails schrieb der LKA-Mitarbeite­r den Verteidige­rn unter anderem auch, der verdeckte Ermittler sei „selbstherr­lich“und das LKA lasse ihn gewähren. Dies wirft ein neues Licht auf die Behauptung des Angeklagte­n, von „VE 1“zum Drogendeal gedrängt worden zu sein. Verdeckte Ermittler dürfen niemanden zu einer Straftat verleiten.

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