Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Was ist zurzeit wo erlaubt – und was nicht?
Unterschiedliche Corona-Regeln in Baden-Württemberg und Bayern – Wir klären auf
ULM - Wichtig nicht nur für Grenzgänger, die in Neu-Ulm wohnen, aber in Ulm arbeiten beispielsweise. In Bayern und Baden-Württemberg gilt seit knapp einer Woche eine Ausgangsbeschränkung: Nur, wer unbedingt muss, sollte das Haus verlassen. Ein Überblick zu Unterschieden in ausgewählten Bereichen.
Darf ich noch spazieren gehen oder draußen Sport treiben?
Bayern: Ja. Aber nur alleine oder mit Menschen, mit denen man in derselben Wohnung oder im selben Haus lebt. Auch, wenn ich Abstand halte, darf ich mich im Freien nicht mit Freunden treffen.
Baden-Württemberg: Ja, aber höchstens zu zweit oder mit Menschen, die im selben Haushalt wohnen. In beiden Bundesländern gilt es, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen zu halten.
Darf ich mit dem Auto zum Spazierengehen fahren?
Bayern: Explizit verboten ist das nicht. Die Polizei und auch das Innenministerium appellieren aber an die Bürger, das nicht zu tun. Vor allem nicht an Orte, an denen es voll sein könnte, zum Beispiel im Allgäu oder auf beliebten Spazierwegen. Generell sollen Menschen zu Hause bleiben oder Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchführen. Vonseiten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten hieß es, man solle wenn dann zu Fuß von der Haustür aus starten – am besten jedoch im eigenen Garten oder auf dem Balkon bleiben.
BaWü: Es gibt keine Ausgangssperre. Man sollte jedoch im öffentlichen Raum Abstand halten und nur zu zweit unterwegs sein.
Kann ich in den Baumarkt zum Einkaufen gehen?
Bayern: Zurzeit sind unter anderem Baumärkte geschlossen.
BaWü: Baumärkte sind geöffnet.
Darf ich meinen Freund/Lebenspartner besuchen?
Beide: Ja, Besuche bei Ehegatten oder Partnern sind erlaubt.
Darf ich meine Schwester nach einem Unfall im Krankenhaus besuchen?
Bayern: Nein. Der Besuch von Krankenhäusern ist untersagt. Ausgenommen sind nur Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige – zum Beispiel ein Besuch des Vaters bei seinem neugeborenen Kind oder der Mutter beim minderjährigen Sohn – sowie Besuche von Palliativstationen und Hospizen. Andere Leute, die im Krankenhaus liegen, dürfen nicht besucht werden.
BaWü: Nein. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nicht mehr besucht werden. Für nahestehende Personen können Ausnahmen zugelassen werden, etwa im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes.
Dürfen meine Kinder mit Nachbarskindern spielen oder dürfen Eltern abwechselnd andere Kinder mitbetreuen?
Bayern: Auch, wenn die Kinder wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies leider nicht möglich. Die Kinder sollten auch nicht gemeinsam im Garten spielen und dürfen sich auch nicht für Spielenachmittage treffen. Kinder sollten eigentlich nicht von Personen betreut werden, die nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind, erst recht nicht im Wechsel. Eine Betreuung von minderjährigen Kindern durch Dritte aus triftigem Grund, insbesondere wegen des Berufs, ist aber möglich. Auch Großeltern sollten die Kinder wegen der Ansteckungsgefahr nicht beaufsichtigen.
BaWü: Es gibt keine Ausgangssperre. Doch jeder sollte zu anderen Menschen oder Gruppen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Abseits des öffentlichen Raums dürfen sich Verwandte in gerader Linie, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, treffen.
Darf ich für ältere Menschen einkaufen gehen oder pflegebedürftige Angehörige besuchen?
Beide:
Ja, die Unterstützung von älteren oder hilfsbedürftigen Menschen beim Einkauf ist sogar erbeten. Erlaubt ist auch der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung, die nicht dem eigenen Hausstand angehören – im privaten Bereich außerhalb von Altenheimen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt aber generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.
Darf ich umziehen und dürfen Freunde dabei helfen?
Bayern: Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist, zu überlegen, ob der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten Freunde und Familie beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht im eigenen Haushalt leben.
BaWü: Wohnungswechsel und Umzüge sind erlaubt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist aber auch hier nur zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Es sollten nicht zu viele Menschen zusammenkommen. Umzugsunternehmen dürfen arbeiten.
Wer setzt die Ausgangsbeschränkung durch und was passiert bei Verstößen?
Bayern: Die Polizei kontrolliert stichprobenartig Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Diese müssen triftige Gründe glaubhaft darlegen. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern bis zu 25 000 Euro oder sogar bis zu fünf Jahre Haft bei einem vorsätzlichen Verstoß – wenn zum Beispiel jemand angesteckt wird – rechnen.
BaWü: Die Polizei kontrolliert die Regeln. Wer diese nicht beachtet, kann von der Polizei und den Ordnungsbehörden bestraft werden.