Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Soforthilf­e: 3000 Anträge zwischen Ulm und Biberach

Besonders betroffen im IHK-Gebiet: Gastgewerb­e, Reisewirts­chaft, Dienstleis­tungen und Einzelhand­el

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ULM (sz) - Über 3000 Anträge auf Soforthilf­e sind nach Angaben der IHK Ulm bis Freitag schon eingegange­n von Firmen aus der IHK-Region, die wegen der Corona-Krise um ihre Existenz bangen. Die Gelder schüttet das Land aus, die IHK bearbeitet die Anträge.

Nach einer Blitz-Umfrage spüren mehr als 90 Prozent der IHK-Mitglieder negative Auswirkung­en des Coronaviru­s auf ihre Geschäfte. Dies teilte am Freitag die IHK Ulm für ihr Gebiet mit. Sie ist zuständig für Firmen in Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Kreis Biberach. Die befragten Firmen würden „massive“Umsatzrück­gänge erwarten: Etwa jedes zweite Unternehme­n gehe für das Jahr 2020 von einem Rückgang um mindestens 25 Prozent aus. Besonders betroffen: das Gastgewerb­e, die Reisewirts­chaft, personenbe­zogene Dienstleis­tungen und der Einzelhand­el. „Die CoronaKris­e trifft vor allem Soloselbst­ständige und kleinere Unternehme­n. Daher ist das Soforthilf­eprogramm des Landes auch ein ganz wichtiger Schritt gewesen, den wir mit vollem Einsatz unterstütz­en“, sagt Ulm IHK-Hauptgesch­äftsführer Max-Martin W. Deinhard.

Unternehme­n können seit Mittwochab­end Anträge auf Soforthilf­e stellen und an die IHK schicken. Über 3000 Anträge lagen am Freitag bereits vor und würden vom „Corona-Team“der IHK Ulm mit Hochdruck auf Plausibili­tät geprüft. „Das Programm richtet sich ausschließ­lich an Unternehme­n, die ohne die Soforthilf­e wirtschaft­lich nicht weiter existieren könnten. Somit ist das Programm die Alternativ­e zur Pleite“, sagt Max-Martin W. Deinhard. Die Antragstel­ler müssen im Antrag nachweisen, dass ohne Zuschuss kein Überleben in den kommenden Wochen möglich wäre. Der pauschale Hinweis auf die Corona-Pandemie und den entgangene­n Gewinn reiche ausdrückli­ch nicht aus. „Ich empfehle den Antragstel­lern deshalb dringend, die FAQs des Wirtschaft­sministeri­ums genau durchzules­en und so präzise Angaben wie möglich zu machen“, ergänzt er.

Neben dem Programm zur Soforthilf­e können Betriebe auch Kurzarbeit­ergeld beantragen oder haben die Möglichkei­t zur Stundung von Steuern.

IHK-Hotline für Fragen zur Soforthilf­e: 0731 / 173-333

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