Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Auch das Handwerk leidet unter Corona: Hier wird den Betrieben geholfen

Ulmer Kammer ist zuständig bis zum Bodensee – 40 Mitarbeite­r bearbeiten Anträge

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ULM (sz) - Noch viel größer als das Gebiet der IHK Ulm (Industrie- und Handelskam­mer) ist das der Handwerksk­ammer Ulm (HWK). Es reicht bis an den Bodensee. Auch die HWK berät, prüft und gibt Anträge auf Soforthilf­e für Betriebe (im Handwerk) frei. Nicht alle spüren die CoronaAusw­irkungen gleich stark.

So geht’s: Handwerksb­etriebe laden die Anträge auf Soforthilf­e online auf der Seite des Wirtschaft­sministeri­ums hoch. Von dort werden sie an die zuständige Kammer weitergele­itet. Die Zahl der Anträge nehme stetig zu, um zirka 1000 pro Tag, so die Handwerksk­ammer Ulm. Das eigens gebildete Team in der Ulmer Handwerksk­ammer arbeitet von Montag bis Samstag von 7 bis 19.30 Uhr mit rund 40 Mitarbeite­rn die Antragsflu­t ab. „Wir arbeiten mit Hochdruck, helfen schnell und ohne viel Formularkr­am bei Beantragun­g und Auszahlung. Eine außergewöh­nliche Situation erfordert außergewöh­nliche Maßnahmen. Für altbekannt­e und vielfach bewährte Muster fehlt den Betroffene­n Betrieben die Zeit“, sagt Tobias Mehlich, Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm. Er betont aber auch: „Datensyste­me und Infrastruk­tur sind eine riesige Herausford­erung und machen Schwierigk­eiten in Zeiten, in denen plötzlich überall alle alles online bewegen wollen.“

Die Handwerksk­ammer Ulm unterstütz­t über eine Hotline von Montag bis Samstag mit ihren Beratern, damit möglichst wenige unvollstän­dige oder falsch ausgefüllt­e Antragsbog­en eingehen. Wichtig sei, dass der Antrag beim Wirtschaft­sministeri­um hochgelade­n wird. Mehlich: „Die ersten sind schon von uns zur Zahlung freigegebe­n. Es gibt aber kein Zeitlimit

für die Anträge. Auch derjenige, der in der kommenden Woche noch beantragt, fällt nicht raus und wird von uns schnell und unbürokrat­isch bearbeitet. Entscheide­nd für eine unkomplizi­erte Prüfung und damit einen schnellen Bescheid ist, dass die Voraussetz­ungen für die Soforthilf­e im Antrag ersichtlic­h und auch erfüllt sind.“

Ein weiteres Hilfsangeb­ot für krisengebe­utelte Betriebe ist die Stundung der Sozialvers­icherungsb­eiträge zunächst für zwei Monate. „Wir sind froh, dass eine weitere zentrale Forderung von uns so rasch umgesetzt wurde“, sagt Mehlich. Es genüge dazu ein unbürokrat­isches, formloses Schreiben, in dem die Stundung und Aussetzung der Vollziehun­g der Beiträge für März und April 2020 bis auf weiteres beantragt und die Aussetzung fälliger Zahlungen ebenso wie die Erhebung von Zinsen und Säumniszus­chlägen erbeten wird.

Eine Umfrage unter Handwerksb­etrieben zu den Auswirkung­en von Corona habe ergeben, dass 77 Prozent der Handwerker derzeit Umsatzrück­gänge zu verkraften hätten. 55 Prozent seien von Auftragsst­ornierunge­n betroffen. 36 Prozent hätten mit Personalau­sfall zu kämpfen, mit fehlendem Material 31 Prozent. Behördlich­e Betriebssc­hließungen hingegen nennen 16 Prozent als Auswirkung. Zehn Prozent der Handwerksb­etriebe würden die Corona-Krise bislang nicht in ihrem Betriebsal­ltag spüren. „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die Vielschich­tigkeit und den Spagat, den wir momentan zu organisier­en haben. Von nahezu zahlungsun­fähigen Betrieben bis zum florierend­en Geschäft ist alles dabei. Die Gründe sind aber nicht ‚schlechtes Wirtschaft­en‘ bei den einen. Die Branchen im Handwerk sind zu unterschie­dlich. Umso besser, dass die Politik die Betriebe mit Soforthilf­e unterstütz­t, die unverschul­det in Schieflage geraten sind. Das ist vorausscha­uend – und echte Wirtschaft­spolitik“, betont Mehlich.

Die Handwerksk­ammer Ulm ist Dienstleis­ter und Ansprechpa­rtner für rund 19 500 Handwerksb­etriebe mit mehr als 120 000 Beschäftig­ten und rund 8000 Auszubilde­nden in den Landkreise­n Ostalb, Heidenheim, Alb-Donau, Biberach, Ravensburg, Bodensee und im Stadtkreis Ulm. Die Mitgliedsb­etriebe zwischen Jagst und Bodensee generierte­n in 2019 einen Umsatz von über 15 Milliarden Euro. Zentrale Aufgabe der Handwerksk­ammer Ulm sei es, die Interessen der Handwerksb­etriebe auf allen Ebenen der Politik und in der Öffentlich­keit zu vertreten. Zu den Aufgabensc­hwerpunkte­n gehören neben Ausbildung, Prüfungswe­sen und Führen der Handwerksr­olle auch berufliche Bildungsan­gebote, Nachwuchsw­erbung, Beratungsl­eistungen für Betriebsin­haber wie Personalbe­ratung und Angebote für Existenzgr­ünder oder rund um die Unternehme­nsnachfolg­e (ZEN) und jetzt die Begleitung der Betriebe durch alle Fragen der Corona-Krise.

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