Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Sorge wegen gutem Wetter: Stadt warnt Markt-Besucher
Das samstägliche Marktschwätzle fällt in Ulm aus
ULM (sz) - Polizei und Stadtverwaltung blicken in Ulm besorgt auf das kommende Wochenende. Angesichts der guten Wetterprognose erwarten sie trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen wieder mehr Besucher in der Innenstadt und in den Grünanlagen. Sorgen bereitet den Behörden nach eigenen Angaben insbesondere der Ulmer Wochenmarkt. Auch deshalb, weil er von vielen älteren Menschen besucht wird, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus potenziell gefährlicher ist.
Die Ulm-Messe, als Organisatorin des Marktes, habe demnach alles getan, um Marktbetrieb und Sicherheitsanforderungen unter einen Hut zu bringen: So seien die Bänke auf dem Münsterplatz abgebaut worden, die Stände weiter auseinandergezogen, „Extraauslagen“der Beschicker wurden untersagt und die Wege verbreitert. Zusätzlich sorgen MesseMitarbeiter während der gesamten Marktzeit auf dem Münsterplatz für die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände.
„Jetzt liegt es an den Marktbesucherinnen und -besuchern“, wird Jürgen Eilts, Chef der Ulm-Messe, in einer Mitteilung am Donnerstag zitiert. Auch wenn er die Leute verstehen könne, aber „das samstägliche Marktschwätzle geht gerade eben nicht“. Schlimmstenfalls, so Eilts, müsse ansonsten der Markt am Karsamstag verkleinert werden, was er aber unbedingt vermeiden wolle „im Interesse der Beschicker und der Kundschaft“.
Das Angebot sei wie immer ausreichend, versichert Eilts, und „der Markt ist von 7 bis 14 Uhr geöffnet – also Zeit genug, dass sich jeder versorgen kann“.
Bewegung an frischer Luft sei laut Stadtverwaltung weiterhin erlaubt und „ein gutes Mittel, um auch Kopf und Seele etwas auszulüften“. Trotzdem würden weiterhin strenge Regeln zum Schutz der eigenen wie der Gesundheit anderer gelten.
Diese Regeln gelten im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen zusammen aufhalten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ansonsten darf eine Einzelperson mit höchstens einer weiteren Person zusammen sein, jedoch nur in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. erstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt.
Was vielen nicht bewusst sei, so die Ulmer Stadtverwaltung: Einschränkungen gelten auch für den privaten Bereich, also beispielsweise für das „Angrillen“im Garten. Dort dürfen es maximal fünf Personen sein, es sei denn, es handelt sich um zusammen lebende Familienangehörige. Bei Verstößen drohen Geldbußen von mehreren hundert Euro, selbst Haftstrafen sind in schweren Fällen möglich. „Polizei und Ordnungsdienst werden mit robustem Kräfteeinsatz streng kontrollieren und konsequent sanktionieren“, so die Stadtverwaltung. Zugleich hoffen die Behörden auf Vernunft der Bürger. Sie appellieren: „Alle Schutzmaßnahmen, die wir ergreifen, funktionieren nur, wenn Sie sich an die Regeln halten. Es liegt in Ihrer Verantwortung! Halten Sie Abstand.“