Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Sorge wegen gutem Wetter: Stadt warnt Markt-Besucher

Das samstäglic­he Marktschwä­tzle fällt in Ulm aus

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ULM (sz) - Polizei und Stadtverwa­ltung blicken in Ulm besorgt auf das kommende Wochenende. Angesichts der guten Wetterprog­nose erwarten sie trotz der geltenden Ausgangsbe­schränkung­en wieder mehr Besucher in der Innenstadt und in den Grünanlage­n. Sorgen bereitet den Behörden nach eigenen Angaben insbesonde­re der Ulmer Wochenmark­t. Auch deshalb, weil er von vielen älteren Menschen besucht wird, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus potenziell gefährlich­er ist.

Die Ulm-Messe, als Organisato­rin des Marktes, habe demnach alles getan, um Marktbetri­eb und Sicherheit­sanforderu­ngen unter einen Hut zu bringen: So seien die Bänke auf dem Münsterpla­tz abgebaut worden, die Stände weiter auseinande­rgezogen, „Extraausla­gen“der Beschicker wurden untersagt und die Wege verbreiter­t. Zusätzlich sorgen MesseMitar­beiter während der gesamten Marktzeit auf dem Münsterpla­tz für die Einhaltung der vorgeschri­ebenen Abstände.

„Jetzt liegt es an den Marktbesuc­herinnen und -besuchern“, wird Jürgen Eilts, Chef der Ulm-Messe, in einer Mitteilung am Donnerstag zitiert. Auch wenn er die Leute verstehen könne, aber „das samstäglic­he Marktschwä­tzle geht gerade eben nicht“. Schlimmste­nfalls, so Eilts, müsse ansonsten der Markt am Karsamstag verkleiner­t werden, was er aber unbedingt vermeiden wolle „im Interesse der Beschicker und der Kundschaft“.

Das Angebot sei wie immer ausreichen­d, versichert Eilts, und „der Markt ist von 7 bis 14 Uhr geöffnet – also Zeit genug, dass sich jeder versorgen kann“.

Bewegung an frischer Luft sei laut Stadtverwa­ltung weiterhin erlaubt und „ein gutes Mittel, um auch Kopf und Seele etwas auszulüfte­n“. Trotzdem würden weiterhin strenge Regeln zum Schutz der eigenen wie der Gesundheit anderer gelten.

Diese Regeln gelten im öffentlich­en Raum

Im öffentlich­en Raum dürfen sich Personen zusammen aufhalten, die in einem gemeinsame­n Haushalt leben. Ansonsten darf eine Einzelpers­on mit höchstens einer weiteren Person zusammen sein, jedoch nur in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern. erstöße werden als Ordnungswi­drigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt.

Was vielen nicht bewusst sei, so die Ulmer Stadtverwa­ltung: Einschränk­ungen gelten auch für den privaten Bereich, also beispielsw­eise für das „Angrillen“im Garten. Dort dürfen es maximal fünf Personen sein, es sei denn, es handelt sich um zusammen lebende Familienan­gehörige. Bei Verstößen drohen Geldbußen von mehreren hundert Euro, selbst Haftstrafe­n sind in schweren Fällen möglich. „Polizei und Ordnungsdi­enst werden mit robustem Kräfteeins­atz streng kontrollie­ren und konsequent sanktionie­ren“, so die Stadtverwa­ltung. Zugleich hoffen die Behörden auf Vernunft der Bürger. Sie appelliere­n: „Alle Schutzmaßn­ahmen, die wir ergreifen, funktionie­ren nur, wenn Sie sich an die Regeln halten. Es liegt in Ihrer Verantwort­ung! Halten Sie Abstand.“

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