Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Von illegalen Blumen und Grillparty­s

Polizei hat alle Hände voll zu tun, um die Ausgangsbe­schränkung­en umzusetzen

- Von Oliver Helmstädte­r

NEU-ULM/ULM - Der Versuch der Eindämmung der Corona-Pandemie bringt der Polizei viel Arbeit ein. Die Kontrolle der Einhaltung der erlassenen Verordnung­en und insbesonde­re die Ausgangsbe­schränkung durch die Polizei führt zu Anzeigen für Vorgänge, die in Vor-Corona-Zeiten Alltag waren. Und die jetzt, zum Schutz vor dem Virus, verboten sind.

Dies führt etwa dazu, dass Blumen zur illegalen Ware werden. Am Samstagvor­mittag entging so den aufmerksam­en Blicken der Polizei nicht, dass auf dem Wochenmark­t in Weißenhorn diese Frühlingsb­oten verkauft wurden. Da dies keine Lebensmitt­el oder andere notwendige Güter im Sinne der Allgemeinv­erfügung darstellt, wurde der Weiterverk­auf durch die Beamten der Polizeiins­pektion Weißenhorn unterbunde­n, weiter müssen die Betreiber mit einer Anzeige nach dem Infektions­schutzgese­tz rechnen.

Illegal ist in Bayern derzeit auch die Autowäsche. Das rege Treiben in einem Weißenhorn­er Gewerbegeb­iet angesiedel­ten Autowaschp­ark monierte die Polizei als Verstoß

gegen die Infektions­schutzmaßn­ahmen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist demnach nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gemäß Konkretisi­erung des bayerische­n Staatsmini­steriums des Innern, für Sport und Integratio­n stellt die Autowäsche im privaten Bereich keinen triftigen Grund dar. Die angetroffe­nen Autobesitz­er wurden diesbezügl­ich belehrt.

Auch die Ausfahrt mit dem Motorrad ist verboten: Eine Streife der Bereitscha­ftspolizei hielt einen Motorradfa­hrer mit Wohnsitz in Senden an. Der junge Fahrer gab an, mit dem Motorrad zum Tanken zu fahren. Allerdings war der Tank des Motorrads bis obenhin voll. Der 21jährige Mann hatte den Beamten wohl nicht die Wahrheit gesagt, wie es im Polizeiber­icht heißt. Und er konnte ihnen keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbe­schränkung. Eine Anzeige kassierten auch zwei Männer, weil sie sich Ende der Woche auf einem abgesperrt­en Kinderspie­lplatz in der Adolf-WolfStraße aufhielten.

Ohne „triftigen Grund“waren am Samstag zudem gegen 18.30 Uhr zwei Personen auf einem Feldweg im Bereich Grafertsho­fen unterwegs. Beide saßen gemeinsam in einem Auto und erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz. Es war nicht ihr erster. In Senden beendete die Polizei am Samstagabe­nd ein gemütliche­s Beisammens­ein. Vier Personen wurden in in einem Innenhof ertappt, als sie gemeinsam an einem Tisch saßen und Alkohol tranken. Da hierbei weder der nötige Abstand eingehalte­n wurde, noch ein triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnräume bestand, erwartet die Männer nun eine Anzeige aufgrund der Verstöße gegen das Infektions­schutzgese­tz.

Bei der Koordinier­ung der momentanen Katastroph­enschutzma­ßnahmen spielt das Landratsam­t Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle. Ausgerechn­et der Parkplatz des Landratsam­tes schien für drei Neu-Ulmer die geeignete Örtlichkei­t für einen nicht betriebsno­twendigen Reifenwech­sel an ihrem Auto zu gewesen zu sein. Eine Polizeistr­eife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Eine Verwarnung erhielt erhielten in den vergangene­n Tagen auch ein 15Jähriger, der einen Freund besucht hatte. Der Jugendlich­e war hierzu extra aus dem Raum Pfaffenhof­en an der Roth nach Illertisse­n gefahren. Außerdem wurde in Vöhringen im Garten eines Anwesens in der Nibelungen­straße eine Grillparty mit mehrere Personen aufgelöst.

Im baden-württember­gischen Ulm sind die Regeln weniger streng: An der Donau wurde in der Sonne flaniert und in Baumärkten eingekauft. Dies aber mehr, als es der Polizei lieb war: Vor den zwei Märkten in der Blaubeurer Straße hatten sich Menschensc­hlangen gebildet, die den erforderli­chen Abstand nicht einhielten (siehe auch nebenstehe­nden Polizeiber­icht). Insgesamt war in der Stadt Ulm am Wochenende schon einiges los und die Polizei kontrollie­rte auch mit berittenen Streifen, dass die Menschen Abstand zueinander halten.

Doch in Baden-Württember­g sind die Corona-Regeln nicht ganz so streng wie in Bayern. Im „Ländle" sind etwa noch Baumärkte geöffnet. In Bayern dagegen nicht.

 ?? FOTO: HECKMANN ??
FOTO: HECKMANN

Newspapers in German

Newspapers from Germany