Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Von illegalen Blumen und Grillpartys
Polizei hat alle Hände voll zu tun, um die Ausgangsbeschränkungen umzusetzen
NEU-ULM/ULM - Der Versuch der Eindämmung der Corona-Pandemie bringt der Polizei viel Arbeit ein. Die Kontrolle der Einhaltung der erlassenen Verordnungen und insbesondere die Ausgangsbeschränkung durch die Polizei führt zu Anzeigen für Vorgänge, die in Vor-Corona-Zeiten Alltag waren. Und die jetzt, zum Schutz vor dem Virus, verboten sind.
Dies führt etwa dazu, dass Blumen zur illegalen Ware werden. Am Samstagvormittag entging so den aufmerksamen Blicken der Polizei nicht, dass auf dem Wochenmarkt in Weißenhorn diese Frühlingsboten verkauft wurden. Da dies keine Lebensmittel oder andere notwendige Güter im Sinne der Allgemeinverfügung darstellt, wurde der Weiterverkauf durch die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn unterbunden, weiter müssen die Betreiber mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.
Illegal ist in Bayern derzeit auch die Autowäsche. Das rege Treiben in einem Weißenhorner Gewerbegebiet angesiedelten Autowaschpark monierte die Polizei als Verstoß
gegen die Infektionsschutzmaßnahmen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist demnach nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gemäß Konkretisierung des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stellt die Autowäsche im privaten Bereich keinen triftigen Grund dar. Die angetroffenen Autobesitzer wurden diesbezüglich belehrt.
Auch die Ausfahrt mit dem Motorrad ist verboten: Eine Streife der Bereitschaftspolizei hielt einen Motorradfahrer mit Wohnsitz in Senden an. Der junge Fahrer gab an, mit dem Motorrad zum Tanken zu fahren. Allerdings war der Tank des Motorrads bis obenhin voll. Der 21jährige Mann hatte den Beamten wohl nicht die Wahrheit gesagt, wie es im Polizeibericht heißt. Und er konnte ihnen keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung. Eine Anzeige kassierten auch zwei Männer, weil sie sich Ende der Woche auf einem abgesperrten Kinderspielplatz in der Adolf-WolfStraße aufhielten.
Ohne „triftigen Grund“waren am Samstag zudem gegen 18.30 Uhr zwei Personen auf einem Feldweg im Bereich Grafertshofen unterwegs. Beide saßen gemeinsam in einem Auto und erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Es war nicht ihr erster. In Senden beendete die Polizei am Samstagabend ein gemütliches Beisammensein. Vier Personen wurden in in einem Innenhof ertappt, als sie gemeinsam an einem Tisch saßen und Alkohol tranken. Da hierbei weder der nötige Abstand eingehalten wurde, noch ein triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnräume bestand, erwartet die Männer nun eine Anzeige aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.
Bei der Koordinierung der momentanen Katastrophenschutzmaßnahmen spielt das Landratsamt Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle. Ausgerechnet der Parkplatz des Landratsamtes schien für drei Neu-Ulmer die geeignete Örtlichkeit für einen nicht betriebsnotwendigen Reifenwechsel an ihrem Auto zu gewesen zu sein. Eine Polizeistreife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Eine Verwarnung erhielt erhielten in den vergangenen Tagen auch ein 15Jähriger, der einen Freund besucht hatte. Der Jugendliche war hierzu extra aus dem Raum Pfaffenhofen an der Roth nach Illertissen gefahren. Außerdem wurde in Vöhringen im Garten eines Anwesens in der Nibelungenstraße eine Grillparty mit mehrere Personen aufgelöst.
Im baden-württembergischen Ulm sind die Regeln weniger streng: An der Donau wurde in der Sonne flaniert und in Baumärkten eingekauft. Dies aber mehr, als es der Polizei lieb war: Vor den zwei Märkten in der Blaubeurer Straße hatten sich Menschenschlangen gebildet, die den erforderlichen Abstand nicht einhielten (siehe auch nebenstehenden Polizeibericht). Insgesamt war in der Stadt Ulm am Wochenende schon einiges los und die Polizei kontrollierte auch mit berittenen Streifen, dass die Menschen Abstand zueinander halten.
Doch in Baden-Württemberg sind die Corona-Regeln nicht ganz so streng wie in Bayern. Im „Ländle" sind etwa noch Baumärkte geöffnet. In Bayern dagegen nicht.