Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Das sagt das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises
Für das Gesundheitsamt ist der Infektionsschutz bei derzeit fast 4700 im System erfassten Personen (Indexfälle, Kontaktpersonen, begründete Verdachtsfälle und weitere) mittlerweile sehr aufwändig und komplex geworden, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die verschiedenen Quarantänekonstellationen und Personenkreise verfeinern sich immer weiter und haben sich immer wieder modifiziert. Das mache die Entscheidungen bei bestimmten Einzelfallkonstellationen zunehmend schwieriger. Die Messlatte bleibe für das Gesundheitsamt aber hoch: den Infektionsschutz für die Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten, eng angelehnt an die Richtlinien des RKI und den Vorgaben des Landesgesundheitsamts.
Es komme immer wieder vor, dass nach längerer Zeit immer noch positive Ergebnisse vorliegen. Teilweise gebe es auch Fälle, wo bereits nach einem negativen Testergebnis zu einem späteren Zeitpunkt der Test wieder positiv ausfällt. Dies hänge wohl damit zusammen, dass bei dem Test sowohl ansteckungsfähige wie auch genetisch nachgewiesen werden. Dies wird auch bei anderen Erkrankungen, die mit derselben Testmethode (PCR-Test) untersucht werden, beobachtet. Bei der Tuberkulose beispielsweise fällt der PCR-Test unter Umständen nach einem Jahr noch positiv aus, obwohl keine Erkrankung und auch keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht.
Grundsätzlich verlassen Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, die Quarantäne, wenn mindestens 14 Tage vergangen sind und zuvor mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Das kläre das Gesundheitsamt mit der betroffenen Person vor Aufhebung der Quarantäne telefonisch ab. Die Aufhebung erfolgt schriftlich durch die Ortspolizeibehörde. Ein Test wird dabei, nach RKI-Richtlinien, grundsätzlich nicht vorgenommen. Das RKI geht davon aus, dass nach 14 Tagen in den allermeisten Fällen keine relevante Ansteckungsgefahr mehr besteht. Deshalb wurde vom RKI die Empfehlung gemacht, dass die Quarantäne ohne erneute Testung nach 14 Tagen in der Regel aufgelöst werden kann, wenn Symptomfreiheit besteht.
Auch die engen Kontaktpersonen, die in derselben häuslichen Quarantäne leben, werden in der Regel nicht getestet, sofern sie symptomfrei bleiben. Bei Auftreten von Symptomen (Fieber, Husten, Halsweh) wird eine Testung veranlasst. Eine Testung von am Coronavirus erkrankten Personen ist am Ende der Quarantäne risikoorientiert nur bei bestimmten Fallkonstellationen erforderlich, vor allem bei Personen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind. Sofern dieser Test am Ende der Quarantäne oder nach der Quarantäne immer noch oder auch wieder positiv ausfällt, ist nach Ansicht des Landesgesundheitsamtes die Anordnung einer erneuten Quarantäne notwendig, da eben nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Person noch ansteckend ist, wenngleich dies eher unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus kann in bestimmten spezifischen Einzelfällen und Fallkonstellationen eine zweite Testung sinnvoll sein. Möglicherweise sei dies im vorliegenden Fall der Grund für die zweite Testung gewesen. Eine abschließende, erneute Testung aller Covid-19 Erkrankten, ist mit Blick auf die derzeit bestehenden Testkapazitäten nicht umsetzbar. (tg/sz)