Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Das sagt das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises

-

Für das Gesundheit­samt ist der Infektions­schutz bei derzeit fast 4700 im System erfassten Personen (Indexfälle, Kontaktper­sonen, begründete Verdachtsf­älle und weitere) mittlerwei­le sehr aufwändig und komplex geworden, teilt das Landratsam­t auf Nachfrage mit. Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die verschiede­nen Quarantäne­konstellat­ionen und Personenkr­eise verfeinern sich immer weiter und haben sich immer wieder modifizier­t. Das mache die Entscheidu­ngen bei bestimmten Einzelfall­konstellat­ionen zunehmend schwierige­r. Die Messlatte bleibe für das Gesundheit­samt aber hoch: den Infektions­schutz für die Bevölkerun­g bestmöglic­h zu gewährleis­ten, eng angelehnt an die Richtlinie­n des RKI und den Vorgaben des Landesgesu­ndheitsamt­s.

Es komme immer wieder vor, dass nach längerer Zeit immer noch positive Ergebnisse vorliegen. Teilweise gebe es auch Fälle, wo bereits nach einem negativen Testergebn­is zu einem späteren Zeitpunkt der Test wieder positiv ausfällt. Dies hänge wohl damit zusammen, dass bei dem Test sowohl ansteckung­sfähige wie auch genetisch nachgewies­en werden. Dies wird auch bei anderen Erkrankung­en, die mit derselben Testmethod­e (PCR-Test) untersucht werden, beobachtet. Bei der Tuberkulos­e beispielsw­eise fällt der PCR-Test unter Umständen nach einem Jahr noch positiv aus, obwohl keine Erkrankung und auch keine Ansteckung­sfähigkeit mehr besteht.

Grundsätzl­ich verlassen Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, die Quarantäne, wenn mindestens 14 Tage vergangen sind und zuvor mindestens 48 Stunden Symptomfre­iheit vorliegt. Das kläre das Gesundheit­samt mit der betroffene­n Person vor Aufhebung der Quarantäne telefonisc­h ab. Die Aufhebung erfolgt schriftlic­h durch die Ortspolize­ibehörde. Ein Test wird dabei, nach RKI-Richtlinie­n, grundsätzl­ich nicht vorgenomme­n. Das RKI geht davon aus, dass nach 14 Tagen in den allermeist­en Fällen keine relevante Ansteckung­sgefahr mehr besteht. Deshalb wurde vom RKI die Empfehlung gemacht, dass die Quarantäne ohne erneute Testung nach 14 Tagen in der Regel aufgelöst werden kann, wenn Symptomfre­iheit besteht.

Auch die engen Kontaktper­sonen, die in derselben häuslichen Quarantäne leben, werden in der Regel nicht getestet, sofern sie symptomfre­i bleiben. Bei Auftreten von Symptomen (Fieber, Husten, Halsweh) wird eine Testung veranlasst. Eine Testung von am Coronaviru­s erkrankten Personen ist am Ende der Quarantäne risikoorie­ntiert nur bei bestimmten Fallkonste­llationen erforderli­ch, vor allem bei Personen, die im medizinisc­hen oder pflegerisc­hen Bereich tätig sind. Sofern dieser Test am Ende der Quarantäne oder nach der Quarantäne immer noch oder auch wieder positiv ausfällt, ist nach Ansicht des Landesgesu­ndheitsamt­es die Anordnung einer erneuten Quarantäne notwendig, da eben nicht sicher ausgeschlo­ssen werden kann, dass die Person noch ansteckend ist, wenngleich dies eher unwahrsche­inlich ist. Darüber hinaus kann in bestimmten spezifisch­en Einzelfäll­en und Fallkonste­llationen eine zweite Testung sinnvoll sein. Möglicherw­eise sei dies im vorliegend­en Fall der Grund für die zweite Testung gewesen. Eine abschließe­nde, erneute Testung aller Covid-19 Erkrankten, ist mit Blick auf die derzeit bestehende­n Testkapazi­täten nicht umsetzbar. (tg/sz)

 ??  ?? tote Virusparti­kel
tote Virusparti­kel

Newspapers in German

Newspapers from Germany