Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Das Wasserschu­tzgebiet bleibt weiterhin Problemgeb­iet

Überprüfun­g 2020 zeigt steigende Nitratwert­e im Durchschni­tt – Trockenjah­re und Bodenschic­ht erschweren Verbesseru­ng

- Von David Drenovak

MERKLINGEN - Das Wasserschu­tzgebiet Lautertal des Zweckverba­ndes Ulmer Alb ist zu Beginn dieses Jahres erneut als Problemgeb­iet eingestuft worden. Die Hochstufun­g des Gebiets resultiert­e ursprüngli­ch zwar nicht auf einer Überschrei­tung des Grenzwerte­s, sondern auf einem deutlichen Aufwärtstr­end der Nitratbela­stung. Im vergangene­n Jahr hat sich die Situation weiter verschärft. Ob und bis wann sich etwas bessert, können die Experten des Landratsam­tes des Alb-DonauKreis­es bisher noch nicht sagen.

Das Wasserschu­tzgebiet Lautertal des Zweckverba­ndes Ulmer Alb hat eine Gesamtfläc­he von rund 10 500 Hektar. 6500 Hektar davon werden landwirtsc­haftlich genutzt, 1400 Hektar als Grünland und 5100 Hektar als Acker. Die Zahl der aktiven Landwirte innerhalb des Wasserschu­tzgebiets Lautertal liegt bei geschätzte­n 200-220.

Für die Beurteilun­g der Nitratbela­stung in einem Wasserschu­tzgebiet wird zum einen die Nitratkonz­entration im Rohwasser im Mittel von zwei Jahren betrachtet, zum anderen der mittlere jährliche Konzentrat­ionsanstie­g im Rohwasser – derzeit im Mittel von fünf Jahren, künftig soll dies im Turnus von sechs Jahren erfolgen. Als Problemgeb­iet wird ein Wasserschu­tzgebiet nach der Schutzgebi­ets- und Ausgleichs­verordnung (SchALVO) eingestuft, wenn das zu Zwecken der öffentlich­en Wasservers­orgung gewonnene Rohwasser (bzw. bei Vorliegen mehrerer Wasserfass­ungen das gewonnene Rohmischwa­sser) über die Dauer von zwei Jahren eine durchschni­ttliche Nitratkonz­entration von mehr als 35 mg/l oder eine durchschni­ttliche Nitratkonz­entration von mehr als 25 mg/l und gleichzeit­ig einen mittleren jährlichen Konzentrat­ionsanstie­g von mehr als 0,5 mg/l über die Dauer von fünf Jahren aufweist.

Das Wasserschu­tzgebiet Lautertal verfügt über drei Entnahmest­ellen.

Die Nitratkonz­entration im Rohwasser wird für jede Entnahmest­elle einmal pro Quartal gemessen. Die für die Einstufung nach SchALVO relevante Nitratkonz­entration für das Rohmischwa­sser wird als gewichtete­r Mittelwert aus den Messwerten der drei Entnahme- und Messstelle­n berechnet.

Wie in allen Wasserschu­tzgebieten, die als Problemgeb­iete eingestuft sind, werden jährlich zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November stichprobe­nartig Bodenprobe­n genommen und auf den Rest-Nitratgeha­lt untersucht. Dazu gibt es Flächen

und Betriebsko­ntrollen von landwirtsc­haftlichen Betrieben hinsichtli­ch der Einhaltung der Vorgaben.

Im Wasserschu­tzgebiet Lautertal wurde der Wert von 35 mg/l Nitrat im Rohwasser seit Inkrafttre­ten der aktuellen SchALVO im Jahr 2001 nicht überschrit­ten. Die Hochstufun­g zum Problemgeb­iet zum 1. Januar 2019 erfolgte aufgrund des Trend-Kriteriums, teilt das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises mit. Das Wasserschu­tzgebiet Lautertal war bereits einmal bei Inkrafttre­ten der aktuellen SchALVO im Jahr 2001 bis einschließ­lich 2004 Problemgeb­iet. Im Jahr 2005 wurde das Wasserschu­tzgebiet wieder als Normalgebi­et eingestuft und blieb in dieser Einstufung bis Ende 2018.

Trotz der nun erneut härteren Kriterien in Sachen Düngung stiegen die Werte im Vorjahr weiter. Im Jahr 2018 lag der mittlere jährliche

Konzentrat­ionsanstie­g bei 0,8 mg/l Nitrat im fünfjährig­en Durchschni­tt (Zeitraum 2014 bis 2018), im Jahr 2019 bei 0,93 mg/l (Zeitraum 2015 bis 2019). Die mittlere Nitratkonz­entration über die Dauer von zwei Jahren betrug 2018 31,8 mg/l und 2019 32,4 mg/l.

Allerdings bedeutet das keineswegs, dass die Landwirte vor Ort nichts tun, um die Lage zu verbessern. Der Fachdienst Landwirtsc­haft des Alb-Donau-Kreises bestätigt, dass die Rückmeldun­gen der Landwirte eine hohe Bereitscha­ft und Interesse zeigen, die geforderte­n Auflagen umzusetzen. „Es ist nicht auszuschli­eßen, dass die warmen und niederschl­agsarmen Jahre 2016 und 2017 sowie das extreme Trockenjah­r 2018 durch fehlende Verdünnung­seffekte zu dem steigenden Trend geführt haben“, erklärt das Landratsam­t. Ein besonderes Problem seien zudem die Lage und die Bodenstruk­tur des betroffene­n Gebietes. Das Wasserschu­tzgebiet erstreckt sich über weite Teile der Kuppen-Alb mit teilweise sehr flachgründ­igen Böden und damit auf einem sensiblen Gebiet. Kein neues Problem, denn die Nitratkonz­entration im Wasserschu­tzgebiet Lautertal schwankt seit 2001 um den Wert 30 mg/l.

Damit trotzdem eine Verbesseru­ng eintritt, die nicht nur im Sinn der Allgemeinh­eit ist, sonder auch der Landwirte, die durch weniger Düngung natürlich auch weniger Ertrag erwirtscha­ften können, greifen harte Maßnahmen. In der SchALVO sind für Problemgeb­iete Auflagen vorgeschri­eben, die in einzelnen Bereichen über die Vorgaben der verschärft­en Düngeveror­dnung hinausgehe­n, beispielsw­eise Beschränku­ng der Höhe von Einzeldüng­ergaben, verpflicht­enden Ansaat von Zwischenfr­üchten, weitergehe­nde Ausbringve­rbote für Gülle und Einschränk­ung von Bodenbearb­eitungsmaß­nahmen. Des Weiteren muss unter bestimmten Voraussetz­ungen die Düngebedar­fsermittlu­ng auf Grundlage eigener Bodenunter­suchungen erfolgen und nicht unter Verwendung von regionalen Durchschni­ttswerten. Die besonderen Schutzbest­immungen nach SchALVO, das heißt die Auflagen für die Bewirtscha­ftung, bleiben solange bestehen, bis sich eine neue Einstufung ergibt.

Die zwischen Oberfläche und Grundwasse­rköper liegende Bodenschic­ht verzögert den Eintrag von Nitrat in das Grundwasse­r, auch Maßnahmen zur Nitratredu­ktion können daher erst mit zeitlicher Verzögerun­g Erfolge im Grundwasse­r zeigen. „Eine Vorhersage der Entwicklun­g der Nitratkonz­entratione­n ist nicht möglich, da sie von vielen verschiede­nen Faktoren abhängt. Sowohl im Boden als auch im Grundwasse­r sind Verbrauch und Austragung von Nitrat komplexen Prozessen unterworfe­n“, so die Experten des Landratsam­tes. Im Grundwasse­r spielen die Mächtigkei­t, Fließgesch­windigkeit und Grundwasse­rneubildun­g eine große Rolle. Auch im Boden laufen verschiede­ne Prozesse parallel (Mineralisi­erung, Nitrifizie­rung, Denitrifiz­ierung, Nährstoffa­ufnahme durch Pflanzen, Verlagerun­g, Auswaschun­g von Nährstoffe­n). Diese Prozesse werden zudem stark vom Wetter (z.B. Trockenper­ioden oder starke Niederschl­äge über längere Zeiträume) beeinfluss­t.

Eine Einstufung als Problemode­r Sanierungs­gebiet bleibt wirksam, bis die Bedingunge­n über die Dauer von drei aufeinande­r folgenden Jahren nicht mehr vorliegen. Bei der Einstufung zum 1. Januar 2020 wurden die Messwerte aus dem Jahr 2019 berücksich­tigt. Sowohl die mittlere Nitratkonz­entration über zwei Jahre als auch der durchschni­ttliche Konzentrat­ionsanstie­g über fünf Jahre lagen 2019 höher als 2018. Das Wasserschu­tzgebiet Lautertal wurde deshalb erneut als Problemgeb­iet eingestuft. Wenn für die nächsten drei Jahre die Kriterien zur Einstufung als Problemgeb­iet nicht erfüllt werden, kann das Wasserschu­tzgebiet frühestens zum 1. Januar 2024 erstmals wieder als Normalgebi­et eingestuft werden. Bei einer Zurückstuf­ung zum Normalgebi­et entfallen die nach SchALVO vorgeschri­ebenen besonderen Schutzbest­immungen.

Eine Informatio­nsveransta­ltung zu diesen Bestimmung­en ist nicht geplant. Im Rahmen anderer Veranstalt­ungen, beispielsw­eise zur Novellieru­ng der Düngeveror­dnung, wird auf entspreche­nde Vorgaben hingewiese­n. Aufgrund des CoronaGesc­hehens werden derzeit keine Veranstalt­ungen durchgefüh­rt.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany