Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Stadt Blaubeuren weitet die Notbetreuu­ng aus

-

BLAUBEUREN (sz) - Durch die Entscheidu­ng der Landesregi­erung und der aktuellen Corona-Verordnung bleiben alle Kindereinr­ichtungen weiterhin geschlosse­n. Bei den Schulen findet ab dem 4. Mai ein stufenweis­er Wiedereins­tieg statt, jedoch erst einmal für die Schüler, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussp­rüfungen anstehen.

Aus diesem Grund wird die Notbetreuu­ng in den Kindereinr­ichtungen, an den Grundschul­en sowie an den weiterführ­enden Schulen in Blaubeuren ab dem 27. April ausgeweite­t. So werden laut Mitteilung künftig auch Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuu­ng einbezogen. Neu sei zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruk­tur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuu­ng haben, sondern grundsätzl­ich Kinder, bei denen beide Erziehungs­berechtigt­e beziehungs­weise die oder der Alleinerzi­ehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpfl­ichtigen Arbeitspla­tz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgebe­r als unabkömmli­ch gelten. Aus Gründen des Infektions­schutzes müsse das Angebot weiterhin eine Notbetreuu­ng bleiben und umfasse deshalb nur einen begrenzten Personenkr­eis.

Daher müssen die Erziehungs­berechtigt­en eine Bescheinig­ung über ihre Unabkömmli­chkeit von ihrem Arbeitgebe­r vorlegen. Außerdem bedarf es der Erklärung der Erziehungs­berechtigt­en, dass eine familiäre oder anderweiti­ge Betreuung nicht möglich ist.

Für den Fall, dass die Betreuungs­kapazitäte­n der Einrichtun­gen nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterte­n Notbetreuu­ng zu ermögliche­n, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruk­tur arbeitet und unabkömmli­ch ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer/eines Alleinerzi­ehenden leben, heißt es seitens der Stadt Blaubeuren.

Die Anmeldung für die Notbetreuu­ng in den städtische­n Kindereinr­ichtungen, an den Grundschul­en und weiterführ­enden Schulen findet weiterhin zentral über die Stadtverwa­ltung statt. Entspreche­nde Formulare sind auf der städtische­n Homepage unter www.blaubeuren.de zu finden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany