Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Von kommenden Montag an können sich die Gotteshäus­er wieder füllen

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STUTTGART (dpa/KNA) - Gläubige im Südwesten können vom 4. Mai an wieder Gottesdien­ste feiern. „Vor dem Hintergrun­d des Grundrecht­s auf Religionsf­reiheit ist es wichtig, dass Gottesdien­ste und Gebetsvera­nstaltunge­n unter Maßgabe der Hygienevor­gaben wieder geöffnet werden“, betonte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Zuvor war der 10. Mai als Starttermi­n im Gespräch gewesen. Der württember­gische Landesbisc­hof Frank Otfried July sagte, es sei schön, nun wieder „sichtbare Gemeinscha­ft erleben zu dürfen“.

Die Einigung der Landesregi­erung mit den Vertretern der christlich­en Kirchen, der Israelitis­chen Religionsg­emeinschaf­ten und der Islamverbä­nde vom Dienstagab­end sieht etliche Auflagen für den Wiedereins­tieg in das religiöse Leben vor. So soll es begrenzte Besucherza­hlen in Kirchen, Synagogen oder Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländ­ern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschri­eben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabs­tand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabs­tand können an Gottesdien­sten und Gebetsvera­nstaltunge­n im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattung­en gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmer­n. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfekti­onsmittel bereitzust­ellen. Für jeden Gottesdien­stund Gebetsort ist ein schriftlic­hes Infektions­schutzkonz­ept notwendig. Die Religionsg­emeinschaf­ten können auch striktere Regelungen erlassen.

Nach einem für heute geplanten Gespräch der Länder mit der Bundesregi­erung zur Aufhebung der Gottesdien­stverbote sollen nun detaillier­te Regeln erarbeitet und veröffentl­icht werden. Die Kirchengem­einden benötigten Zeit, um die Regeln an die Umstände vor Ort anzupassen. Zugleich soll es vielerorts auch weiterhin Online-Gottesdien­ste geben. Im Zuge der aktuellen Lockerunge­n der CoronaAufl­agen ist bundesweit eine schrittwei­se Rückkehr zu öffentlich­en Gottesdien­sten geplant. In Baden-Württember­g hatte das Land am 21. März alle öffentlich­en Gottesdien­ste und religiöse Feiern bis auf Weiteres verboten.

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