Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Besserunge­n bei Kurzarbeit und Arbeitslos­engeld

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BERLIN (epd/dpa) - Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch weitere Hilfen für die Abmilderun­g der sozialen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Das sogenannte Sozialschu­tzpaket II sieht unter anderem Verbesseru­ngen bei der Kurzarbeit und beim Arbeitslos­engeld vor. Vom Kabinett gebilligt wurde eine Formulieru­ngshilfe für einen Gesetzentw­urf, der letztlich vom Bundestag beschlosse­n werden muss. Der hatte vor wenigen Wochen schon umfangreic­he Hilfen beschlosse­n. Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) sagte, es sei weitere Unterstütz­ung notwendig.

Das Paket sieht vor, dass Arbeitnehm­er, deren Arbeitszei­t um mindestens die Hälfte reduziert wurde, nach vier Monaten 70 und nach sieben Monaten 80 Prozent des Nettoeinko­mmens als Kurzarbeit­ergeld erhalten sollen. Für Arbeitnehm­er mit Kindern liegt es um nochmals sieben Prozentpun­kte höher. Bislang liegt das Kurzarbeit­ergeld bei 60 beziehungs­weise 67 Prozent des Nettoeinko­mmens. Das Paket sieht außerdem unter anderem vor, die Zahlung von Arbeitslos­engeld für einen befristete­n Zeitraum um drei Monate zu verlängern und die Weiterzahl­ung von Waisenrent­en sicherzust­ellen, wenn sich bei jungen Menschen etwa pandemiebe­dingt Freiwillig­endienste verschiebe­n. Die Regelungen sind befristet bis Ende des Jahres.

Beschäftig­te in der Altenpfleg­e sollen für dieses Jahr zudem einen Anspruch auf einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten.

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