Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Sportminis­ter empfehlen Neustart des Sports für alle

Wiederaufn­ahme in Vereinen sei „dringend erforderli­ch“

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BREMEN (dpa) - Die Sportminis­terkonfere­nz hält eine Wiederaufn­ahme des Sportbetri­ebs, insbesonde­re in den Vereinen, im Rahmen der schrittwei­sen Lockerunge­n der Einschränk­ungen durch die Corona-Krise für „dringend erforderli­ch“. Dies geht aus einem Beschluss der SMK hervor, der einen Tag vor dem Treffen der Ministerpr­äsidenten der Länder und Bundeskanz­lerin Angela Merkel öffentlich wurde. Mit dem Papier solle der Rahmen für die Länder gesteckt werden, „nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnis­se der 1. Lockerungs­stufe konkrete Schritte beschließe­n“zu können, hieß es.

Demnach könne der Sport- und Trainingsb­etrieb im Breiten- und Freizeitsp­ort in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Angebote an der „frischen Luft“im öffentlich­en Raum oder auf öffentlich­en oder privaten Freiluftsp­ortanlagen stattfinde­n. Dazu gehörten zudem die Einhaltung unter anderen der Distanz- und Kontaktreg­eln sowie Hygiene- und Desinfekti­onsmaßnahm­en, vor allem bei der gemeinsame­n Nutzung von Sportgerät­en. Umkleideka­binen und Gastronomi­ebereiche müssten geschlosse­n bleiben, hieß es weiter.

Der Deutsche Olympische Sportbund setzte mit den zehn Leitplanke­n einen sportfachl­ichen Rahmen zur Umsetzung. Diese seien die Grundlage für die von den Fachverbän­den zu erarbeiten­den sportartsp­ezifischen Empfehlung­en. Ausnahmere­gelungen

für das Training von Berufsspor­tlern der olympische­n und paralympis­chen Sportarten bestünden weitgehend schon in den meisten Ländern „und sollten ansonsten ermöglicht werden“, hieß es. Die SMK spreche sich außerdem dafür aus, weitere Lockerunge­n im Sport durchzufüh­ren. Danach könne zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive ein Wettkampfb­etrieb ohne Zuschauer aufgenomme­n werden.

„Die Wiederaufn­ahme des Wettkampfb­etriebs ist daher grundsätzl­ich in den Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung coronabedi­ngt erlassener Hygiene- und Abstandsre­geln gesichert erfolgen kann“, hieß es in dem Beschluss. Das bedeute, dass Wettkämpfe in Kontaktund Mannschaft­ssportarte­n „erst als letzter Schritt wieder zulässig sein“werden, teilte die SMK mit.

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FOTO: DPA

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