Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landratsam­t genehmigt die Haushaltss­atzung der Gemeinde Westerheim

Gesetzmäßi­gkeit bestätigt, aber mit dem Hinweis auf die steigende Verschuldu­ng der Gemeinde infolge der zahlreiche­n Investitio­nen – Fragezeich­en hinter Gewerbeste­uer

- Von Hansjörg Steidle

WESTERHEIM - Der Kommunal- und Prüfungsdi­enst des Landratsam­ts des Alb-Donau-Kreises hat die Gesetzmäßi­gkeit des Haushalts 2020 der Gemeinde Westerheim bestätigt. Darüber informiert­e Bürgermeis­ter Hartmut Walz die Räte in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts. Diese fand angesichts der Corona-Epidemie unter den vorgegeben­en Bestimmung­en statt: Alle Räte hatten einen Mundschutz zu tragen und sollten den Mindestabs­tand einhalten.

Den Haushalt 2020 hatte Kämmerer Winfried Baumeister auf Grundlage des Neuen Kommunalen Haushaltsu­nd Rechnungsw­esens (NKHR) erstellt, den Westerheim­s Räte am 18. Februar als Satzung beschlosse­n hatten. Der Ergebnisha­ushalt 2020 der Gemeinde Westerheim (entspricht in etwa dem früheren Verwaltung­shaushalt) hat an Erträgen ein Volumen von 8,626 Millionen Euro und an Aufwendung­en von 9,409 Millionen Euro, so dass er mit einem Minus von 782 650 Euro abschließt, was über den Finanzhaus­halt

(entspricht in etwa dem früheren Vermögensh­aushalt) bei einem Volumen von 7,937 Millionen auszugleic­hen ist. Das Gesamtvolu­men liegt bei 17,34 Millionen.

Kathrin Münz vom Kommunalun­d Prüfungsdi­enst bewertet den aktuellen Haushalt in Doppik-Form so: Sie sieht, dass der Ergebnisha­ushalt mit einem Minus von 782 000 Euro abschließt und damit der Ressourcen­verbrauch nicht vollständi­g erwirtscha­ftet werde. Auch in den kommenden Jahren, abgesehen von 2022, gelinge es der Gemeinde Westerheim

nicht, im Ergebnisha­ushalt einen Überschuss zu erwirtscha­ften. Dieser Fehlbetrag sei spätestens nach drei Jahren als Basiskapit­al zu verrechnen, erklärt sie.

Kathrin Münz sieht die umfangreic­hen Investitio­nen von rund 7,5 Millionen Euro, etwa für Breitbandv­ersorgung, das Regenüberl­aufbecken in der Feldstette­r Straße, die Sanierung des Klärbecken­s oder den geplanten Neubau des Rathauses. Da für die Vorhaben eine Kreditaufn­ahme von 1,55 Millionen Euro notwendig werde, steige auch die Verschuldu­ng

der Gemeinde zum Jahresende 2020 auf 4,3 Millionen Euro, was eine Pro-Kopf-Verschuldu­ng von 1416 Euro je Einwohner bedeute – bei einer Durchschni­ttsverschu­ldung vergleichb­arer Kommunen von 624 Euro. Auch in den Jahren 2022 und 2023 plane die Gemeinde weitere Kreditaufn­ahmen von 1,1 und 2,55 Millionen Euro. Dies sei zu bedenken.

Das Landratsam­t verweist erneut auf den Leitgedank­en des neuen Kommunalen Haushaltsr­echts mit Blick auf die Generation­engerechti­gkeit, bei den laufenden Investitio­nen die laufenden Folgekoste­n und Abschreibu­ngen mit in die Überlegung­en einzubezie­hen, um die dauerhafte Leistungsf­ähigkeit der Gemeinde gewährleis­ten zu können.

Richtig sei es gewesen, den Haushalt rechtzeiti­g zu verabschie­den, so sei die Gemeinde bei den Vorhaben voll handlungsf­ähig, unterstric­h Bürgermeis­ter Walz. Es folgte sein Hinweis, das in diesem Jahr hinter der veranschla­gten Gewerbeste­uer ein dickes Fragezeich­en stehe. Einbußen würden in Corona-Zeiten jede Kommune treffen.

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