Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landratsamt genehmigt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerheim
Gesetzmäßigkeit bestätigt, aber mit dem Hinweis auf die steigende Verschuldung der Gemeinde infolge der zahlreichen Investitionen – Fragezeichen hinter Gewerbesteuer
WESTERHEIM - Der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts des Alb-Donau-Kreises hat die Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2020 der Gemeinde Westerheim bestätigt. Darüber informierte Bürgermeister Hartmut Walz die Räte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Diese fand angesichts der Corona-Epidemie unter den vorgegebenen Bestimmungen statt: Alle Räte hatten einen Mundschutz zu tragen und sollten den Mindestabstand einhalten.
Den Haushalt 2020 hatte Kämmerer Winfried Baumeister auf Grundlage des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR) erstellt, den Westerheims Räte am 18. Februar als Satzung beschlossen hatten. Der Ergebnishaushalt 2020 der Gemeinde Westerheim (entspricht in etwa dem früheren Verwaltungshaushalt) hat an Erträgen ein Volumen von 8,626 Millionen Euro und an Aufwendungen von 9,409 Millionen Euro, so dass er mit einem Minus von 782 650 Euro abschließt, was über den Finanzhaushalt
(entspricht in etwa dem früheren Vermögenshaushalt) bei einem Volumen von 7,937 Millionen auszugleichen ist. Das Gesamtvolumen liegt bei 17,34 Millionen.
Kathrin Münz vom Kommunalund Prüfungsdienst bewertet den aktuellen Haushalt in Doppik-Form so: Sie sieht, dass der Ergebnishaushalt mit einem Minus von 782 000 Euro abschließt und damit der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet werde. Auch in den kommenden Jahren, abgesehen von 2022, gelinge es der Gemeinde Westerheim
nicht, im Ergebnishaushalt einen Überschuss zu erwirtschaften. Dieser Fehlbetrag sei spätestens nach drei Jahren als Basiskapital zu verrechnen, erklärt sie.
Kathrin Münz sieht die umfangreichen Investitionen von rund 7,5 Millionen Euro, etwa für Breitbandversorgung, das Regenüberlaufbecken in der Feldstetter Straße, die Sanierung des Klärbeckens oder den geplanten Neubau des Rathauses. Da für die Vorhaben eine Kreditaufnahme von 1,55 Millionen Euro notwendig werde, steige auch die Verschuldung
der Gemeinde zum Jahresende 2020 auf 4,3 Millionen Euro, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1416 Euro je Einwohner bedeute – bei einer Durchschnittsverschuldung vergleichbarer Kommunen von 624 Euro. Auch in den Jahren 2022 und 2023 plane die Gemeinde weitere Kreditaufnahmen von 1,1 und 2,55 Millionen Euro. Dies sei zu bedenken.
Das Landratsamt verweist erneut auf den Leitgedanken des neuen Kommunalen Haushaltsrechts mit Blick auf die Generationengerechtigkeit, bei den laufenden Investitionen die laufenden Folgekosten und Abschreibungen mit in die Überlegungen einzubeziehen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleisten zu können.
Richtig sei es gewesen, den Haushalt rechtzeitig zu verabschieden, so sei die Gemeinde bei den Vorhaben voll handlungsfähig, unterstrich Bürgermeister Walz. Es folgte sein Hinweis, das in diesem Jahr hinter der veranschlagten Gewerbesteuer ein dickes Fragezeichen stehe. Einbußen würden in Corona-Zeiten jede Kommune treffen.