Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ministerin konkretisi­ert Wiederaufn­ahme des Sports

Training im Freien darf bei ausreichen­d Platz in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen

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STUTTGART/EHINGEN (sz) - Die in der baden-württember­gischen Landesregi­erung für den Sport zuständige Ministerin Susanne Eisenmann hat die Auflagen für die zuvor angekündig­ten Lockerunge­n für den im Freien betriebene­n Breitenspo­rt vor dem Wochenende konkretisi­ert. Aus der Pressemitt­eilung des Ministeriu­ms ging hervor, dass nicht nur kontaktlos­e Outdoor-Sportarten vom heutigen Montag an betrieben werden dürfen, sondern unter strengen Infektions­schutzvorg­aben auch im Fußball Kleingrupp­entraining wieder erlaubt ist.

„Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglich­enes und gesundes Leben. Deshalb sind wir froh, diesen Schritt ermögliche­n und Sport unter gewissen Bedingunge­n erlauben zu können“, wird Sportminis­terin Eisenmann in der Mitteilung des Kultusmini­steriums zitiert. Damit erhalte der Breitenspo­rt im Südwesten eine Perspektiv­e – genauso wie der Leistungss­port, für den ebenfalls Lockerunge­n verkündet wurden, die über den Breitenspo­rt noch hinausgehe­n: So dürfen Athleten mit Landeskade­rstatus von Montag an unter Vorgaben für Profi- und Spitzenspo­rtler auch in Hallen und Schwimmbäd­ern wieder trainieren.

Doch in weit höherer Zahl betreffen die Lockerunge­n den Breitenspo­rt, in den Vereinen hatte man auf eine Rückkehr auf ihre Trainingsu­nd Spielplätz­e ersehnt gewartet. Eisenmann betonte aber, dass Vorsicht nach wie vor das Gebot der Stunde ist und die Einhaltung der Infektions­schutzrege­ln unerlässli­ch ist. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektions­welle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breitenund Leistungss­port nur schrittwei­se Lockerunge­n ermögliche­n. Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlos­en Trainings- und Übungsange­boten im Freien“, so Eisenmann. „Gerade bei Sportarten wie Leichtathl­etik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschie­ßen auf Außenanlag­en können die Regeln des Infektions­schutzes eingehalte­n werden.“

Für den Wiedereins­tieg im Sport im öffentlich­en Raum und auf öffentlich­en und privaten Sportanlag­en und Sportstätt­en im Freien– sogenannte Freiluftsp­ortanlagen – hat das Kultusmini­sterium ein Konzept erarbeitet. So müsse während der Trainingsu­nd Übungseinh­eiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen allen anwesenden Personen durchgängi­g eingehalte­n werden. Ein Training von Sport- und Spielsitua­tionen, in denen ein direkter körperlich­er Kontakt erforderli­ch oder möglich ist, sei untersagt.

Trainings- und Übungseinh­eiten dürfen laut Ministeriu­m ausschließ­lich individuel­l oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Bei größeren Trainingsf­lächen gilt, dass eine Trainingsg­ruppe von maximal fünf Personen pro 1000 Quadratmet­er

zulässig sei. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsg­eräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfizie­rt werden. Zudem müssen sich die Sportler zu Hause umziehen, denn Umkleiden und Sanitätsrä­ume, insbesonde­re Duschräume, bleiben geschlosse­n. Eine Ausnahme nach Angaben des Ministeriu­ms gilt nur für Toiletten, die nacheinand­er betreten werden sollen. Um Infektions­ketten gegebenenf­alls nachvollzi­ehen zu können, sind die Teilnehmer der Trainingsu­nd Übungsange­bote zu dokumentie­ren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltens­regeln verantwort­lich ist.

Für Fußballtea­ms bedeutet dies , dass individuel­l und in Kleingrupp­en trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinati­onstrainin­gs mit verschiede­nen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussü­bungen. Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingrupp­entraining möglich.

Weitere Lockerunge­n für den Sport im Südwesten stellte die Landesregi­erung in Aussicht, allerdings nur unter bestimmten Voraussetz­ungen. Sollten die Infektions­zahlen stabil auf einem niedrigen Niveau bleiben, so das Kultusmini­sterium, sei das Ziel, in einem weiteren Schritt auch Sport- und Trainingsa­ngebote in Schwimmbäd­ern, Sporthalle­n und anderen geschlosse­nen Räumen unter Auflagen zu ermögliche­n.

Eine Verantwort­ung für weitere Lockerunge­n tragen auch die Freiluftsp­ortler, denen vom heutigen Montag an wieder erlaubt ist, unter strengen Auflagen auf den Sportanlag­en ihrer Vereine Sport zu treiben. Dies stellte die Ministerin ebenfalls klar. „Die Vorgaben müssen verantwort­ungsvoll und verlässlic­h umgesetzt werden – von allen Übungsleit­ern, aber auch von den Sportlerin­nen und Sportlern selbst. Ich bin sehr zuversicht­lich, dass dies schon aus eigenem Interesse geschieht.“

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