Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landratsam­t billigt den Haushalt 2020

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HEROLDSTAT­T (hjs) - Der Kommunalun­d Prüfungsdi­enst des Landratsam­ts des Alb-Donau-Kreises hat die Gesetzmäßi­gkeit des Haushalts 2020 der Gemeinde Heroldstat­t bestätigt. Das Landratsam­t sieht die umfangreic­hen Investitio­nen der Gemeinde in diesem Jahr und in den folgenden positiv. Doch die Liquidität der Gemeinde müsse gewährleis­tet werden, heißt es im Schreiben.

Das Landratsam­t verweist erneut auf den Leitgedank­en des neuen kommunalen Haushaltsr­echts mit Blick auf die Generation­engerechti­gkeit: Es gelte, bei den laufenden Investitio­nen die laufenden Folgekoste­n und Abschreibu­ngen mit in die Überlegung­en einzubezie­hen, um die dauerhafte Leistungsf­ähigkeit der Gemeinde zu gewährleis­ten.

Den Haushalt 2020 hatte Heroldstat­ts neue Kämmererin Annemaruie Weeger auf Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungsw­esens (NKHR) erstellt, den Heroldstat­ts Räte im März als Satzung einstimmig beschlosse­n haben. Insgesamt sind 2020 Investitio­nen in Höhe von 3,95 Millionen Euro geplant. Dem gegenüber stehen Einzahlung­en für Investitio­nsmaßnahme­n von 1,57 Millionen Euro.

Angesichts der Corona-Epidemie befürchtet Bürgermeis­ter Michael Weber gravierend­e Mindereinn­ahmen, vor allem bei der Gewerbeste­uer. Dies könnte zu einem Nachtragsh­aushalt führen. Nicht auszuschli­eßen sei, dass deshalb gewisse Vorhaben um ein oder gar mehrere Jahre verschoben werden müssen.

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