Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landratsamt billigt den Haushalt 2020
HEROLDSTATT (hjs) - Der Kommunalund Prüfungsdienst des Landratsamts des Alb-Donau-Kreises hat die Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2020 der Gemeinde Heroldstatt bestätigt. Das Landratsamt sieht die umfangreichen Investitionen der Gemeinde in diesem Jahr und in den folgenden positiv. Doch die Liquidität der Gemeinde müsse gewährleistet werden, heißt es im Schreiben.
Das Landratsamt verweist erneut auf den Leitgedanken des neuen kommunalen Haushaltsrechts mit Blick auf die Generationengerechtigkeit: Es gelte, bei den laufenden Investitionen die laufenden Folgekosten und Abschreibungen mit in die Überlegungen einzubeziehen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.
Den Haushalt 2020 hatte Heroldstatts neue Kämmererin Annemaruie Weeger auf Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) erstellt, den Heroldstatts Räte im März als Satzung einstimmig beschlossen haben. Insgesamt sind 2020 Investitionen in Höhe von 3,95 Millionen Euro geplant. Dem gegenüber stehen Einzahlungen für Investitionsmaßnahmen von 1,57 Millionen Euro.
Angesichts der Corona-Epidemie befürchtet Bürgermeister Michael Weber gravierende Mindereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer. Dies könnte zu einem Nachtragshaushalt führen. Nicht auszuschließen sei, dass deshalb gewisse Vorhaben um ein oder gar mehrere Jahre verschoben werden müssen.