Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Feiern sollen ab Juni wieder möglich sein

Land plant Stufenkonz­ept – zunächst Veranstalt­ungen bis 100 Teilnehmer erlaubt

- Von Ulrich Mendelin

RAVENSBURG - Feiern zu Geburtstag, Hochzeit oder Taufe könnten bald wieder möglich sein: Die Landesregi­erung will die Beschränku­ngen für Veranstalt­ungen schrittwei­se lockern. Das geht aus dem Entwurf für ein Stufenkonz­ept hervor, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt. Kommende Woche soll der Plan im Kabinett beraten werden.

Demnach sind vom 1. Juni an zunächst private Feiern mit bis zu 100 Teilnehmer­n wieder erlaubt. Auch öffentlich­e Veranstalt­ungen in derselben Größenordn­ung wären dann wieder möglich, vorausgese­tzt, der zugang ist „weitgehend kontrollie­rbar“. Das würde etwa für Theatervor­führungen, Konzerte mit Sitzplätze­n, Vereinssit­zungen und Universitä­tsvorlesun­gen gelten.

In einem zweiten Schritt sind dann ab dem 1. Juli solche Feiern und Veranstalt­ungen für bis zu 500 Personen wieder möglich. Gleichzeit­ig könnten dann auch solche Veranstalt­ungen wieder zugelassen werden, bei denen die Teilnehmer zwar bekannt sind, ihre Kontrolle aber schwierige­r ist – etwa, weil sie keine festen Sitzplätze haben und frei durch den Veranstalt­ungsraum laufen. Das betrifft beispielsw­eise Kongresse, Tagungen oder kleine Messen.

Ab 1. August schließlic­h könnten dann bei Veranstalt­ungen dieser Art wieder 500 Teilnehmer, bei „weitgehend

kontrollie­rbaren“Veranstalt­ungen 1000 Teilnehmer zugelassen werden. Verboten bleiben Feste, bei denen nicht zu kontrollie­ren ist, wer sie besucht. Das gilt bundesweit mindestens bis zum 31. August. „Deswegen wird es auch kein Rutenfest, kein Schützenfe­st und keine Oberschwab­enschau geben“, sagte Gesundheit­sminister Manfred Lucha. Dabei gehe es weniger um Zahlen als eher um die Beherrschb­arkeit, die Nachvollzi­ehbarkeit und die Umsetzbark­eit infektiolo­gischer Kriterien.

Bei zulässigen Veranstalt­ungen müssten die allgemeine­n und aktuellen Hygienemaß­nahmen eingehalte­n werden, heißt es weiter in dem Konzeptent­wurf. Zudem dürften öffentlich­e Veranstalt­ungen nur mit ausgearbei­teten Hygienekon­zepten stattfinde­n, die auf Nachfrage vorgezeigt werden müssen.

Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU) sagte: „Wir brauchen umgehend eine klare und verlässlic­he Öffnungspe­rspektive für Messen und Großverans­taltungen.“Zahlreiche Unternehme­n führen gegen die Wand, wenn Messen und Veranstalt­ungen nicht rasch und in einem definierte­n Rahmen wieder zugelassen werden könnten – selbstvers­tändlich unter Beachtung der Hygienereg­eln und in Abhängigke­it vom Verlauf der Corona-Pandemie.

Der Stufenplan ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Es handelt sich um einen Entwurf, der auf der Arbeitsebe­ne der Ministerie­n entwickelt worden ist. Bis nächste Woche geht er nun zur Abstimmung an die Minister. Wird er kommende Woche beschlosse­n, findet er Eingang in die Corona-Verordnung des Landes.

Die aktuell gültigen Kontaktbes­chränkunge­n zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen Zusammenkü­nfte von höchstens fünf Personen in einer Wohnung oder von Menschen aus zwei Haushalten im Freien vor.

 ?? FOTO: WESTEND61/IMAGO IMAGES ??
FOTO: WESTEND61/IMAGO IMAGES

Newspapers in German

Newspapers from Germany