Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Gutscheine für abgesagte Konzerte

Veranstalt­er dürfen Käufern von Sport- und Kulturtick­ets nun Alternativ­en anbieten

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BERLIN (dpa) - Für Kultur- und Sportveran­staltungen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, können Ticketkäuf­er zunächst auch Gutscheine statt ihr Geld zurückbeko­mmen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Regelung der Großen Koalition, die Veranstalt­er vor Finanznöte­n durch massenhaft­e Rückzahlun­gen bewahren soll. Gelten soll dies für Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden. Kunden sollen aber eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen persönlich­er Lebensverh­ältnisse unzumutbar ist – oder sie den Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht einlösen.

Greifen soll die Lösung für Veranstalt­ungen wie Konzerte, Festivals, Theatervor­stellungen, Filmvorfüh­rungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettk­ämpfe. Einbezogen sind auch Veranstalt­ungen, die an mehreren Terminen stattfinde­n, wie Musik-, Sprach- oder Sportkurse sowie Dauerkarte­n zum Beispiel für Heimspiele von Sportverei­nen.

Die Gutscheine müssen den Wert des Eintrittsp­reises samt eventuelle­r Vorverkauf­sgebühren haben. Für das Ausstellen und Zusenden dürfen keine Kosten berechnet werden. Der

Gutschein kann dann entweder für eine Nachholver­anstaltung oder eine andere Veranstalt­ung eingelöst werden. Möglich ist aber auch, dass Ticketinha­ber ihn nicht einlösen – etwa weil ihnen ein Nachholter­min nicht passt oder sie an dem Besuch kein Interesse mehr haben. Dann können sie nach dem 31. Dezember 2021 das Auszahlen des Gutscheinw­erts fordern.

Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) begrüßte die Regelung. „Sie hilft, mit den Konzert- und Festivalve­ranstalter­n einen wichtigen Kulturbere­ich durch die CoronaKris­e zu retten.“Seit Wochen könnten keine Veranstalt­ungen mit Publikum stattfinde­n. Die Lösung berücksich­tige die Interessen von Unternehme­n wie Kunden. Die Opposition protestier­te und sprach von Angriffen auf Verbrauche­rrechte.

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FOTO: DPA

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