Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Ende für Anträge für Coronahilfen steht an
IHK informiert über Fristende zur Antragsstellung für „Corona-Hilfe“am 31. Mai – Letzte Chance für Unternehmer Ausfälle anzumelden und Hilfszahlungen zu bekommen
REGION (sz) - Die IHK Ulm weist alle Unternehmen auf das Ende der Antragsfrist für Corona-Hilfen am 31. Mai hin. Das heißt, dass alle Anträge auf Hilfsleistungen aus dem CoronaSoforthilfeprogramm des Landes vollständig bis Ablauf dieses Tages bei der IHK eingegangen sein müssen. „Wir tun alles, um alle eingegangen Anträge fristgerecht zu bearbeiten, und an die L-Bank weiterzuleiten“, versichert Max-Martin Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.
Wichtig für Unternehmen ist, dass Sie Ihre Anträge jetzt einreichen (möglichst bis zum 28. Mai 17 Uhr), damit die IHK Ulm noch rechtzeitig darauf hinweisen kann, falls notwendige Angaben fehlen.
Alle Anträge, die fristgerecht eingereicht werden, werden an die LBank weitergeleitet und bearbeitet. Die Frist zur Einreichung ist eine politische Entscheidung, an die auch die IHK Ulm gebunden ist. Weitere Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sind geplant, insbesondere ein Programm zur Unterstützung des Hotel- und Gaststättengewerbes. „Wir begrüßen diese und die weiteren angekündigten Stabilisierungsmaßnahmen, um die große Not unserer Mitglieder zu lindern. Wichtig bleibt aber eine länderübergreifende Vorgehensweise, da wir gerade im Grenz-gebiet Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung vermeiden müssen“, so Deinhard.
Die IHK Ulm informiert umgehend, wenn es konkrete Informationen dazu gibt. Corona-Newsticker: www.ulm.ihk24.de/corona