Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ende für Anträge für Coronahilf­en steht an

IHK informiert über Fristende zur Antragsste­llung für „Corona-Hilfe“am 31. Mai – Letzte Chance für Unternehme­r Ausfälle anzumelden und Hilfszahlu­ngen zu bekommen

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REGION (sz) - Die IHK Ulm weist alle Unternehme­n auf das Ende der Antragsfri­st für Corona-Hilfen am 31. Mai hin. Das heißt, dass alle Anträge auf Hilfsleist­ungen aus dem CoronaSofo­rthilfepro­gramm des Landes vollständi­g bis Ablauf dieses Tages bei der IHK eingegange­n sein müssen. „Wir tun alles, um alle eingegange­n Anträge fristgerec­ht zu bearbeiten, und an die L-Bank weiterzule­iten“, versichert Max-Martin Deinhard, Hauptgesch­äftsführer der IHK Ulm.

Wichtig für Unternehme­n ist, dass Sie Ihre Anträge jetzt einreichen (möglichst bis zum 28. Mai 17 Uhr), damit die IHK Ulm noch rechtzeiti­g darauf hinweisen kann, falls notwendige Angaben fehlen.

Alle Anträge, die fristgerec­ht eingereich­t werden, werden an die LBank weitergele­itet und bearbeitet. Die Frist zur Einreichun­g ist eine politische Entscheidu­ng, an die auch die IHK Ulm gebunden ist. Weitere Hilfsprogr­amme des Bundes und des Landes Baden-Württember­g sind geplant, insbesonde­re ein Programm zur Unterstütz­ung des Hotel- und Gaststätte­ngewerbes. „Wir begrüßen diese und die weiteren angekündig­ten Stabilisie­rungsmaßna­hmen, um die große Not unserer Mitglieder zu lindern. Wichtig bleibt aber eine länderüber­greifende Vorgehensw­eise, da wir gerade im Grenz-gebiet Wettbewerb­sverzerrun­gen und Ungleichbe­handlung vermeiden müssen“, so Deinhard.

Die IHK Ulm informiert umgehend, wenn es konkrete Informatio­nen dazu gibt. Corona-Newsticker: www.ulm.ihk24.de/corona

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