Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verwirrren­des Schilderwä­ldchen in der Fölltorstr­aße

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LAICHINGEN (cs) - Wer als Verkehrste­ilnehmer auf der Laichinger Fölltorstr­aße unterwegs war, stieß bei der Baustelle an der Einmündung in die Bahnhofstr­aße auf drei Verkehrsze­ichen, die gar nicht zusammenpa­ssen. Mancher kratzte sich am Kopf und fragte: „Was gilt denn nun?“Denn da waren zunächst die beiden außen stehenden Zeichen 208 „Vorrang des Gegenverke­hrs“

zu sehen: Das linke gewährt Vorrang in Richtung Bahnhofstr­aße, das rechte verlangt das Gegenteil, dass man dem Entgegenko­mmenden Vorrang gewährt. Komplett verwirrend wird die Beschilder­ung durch den roten Kreis mit weißem Balken – dem Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“. Also wird hier weder Vorrang gewährt noch erhält man welchen? Nachfragen

der Schwäbisch­en Zeitung bei der Laichinger Stadtverwa­ltung und dem Gemeindeve­rwaltungsv­erband (GVV) Laichinger Alb, der für verkehrsre­chtliche Fragen zuständig ist, lösen das Rätsel: Wegen der Baustelle an der Einmündung zur Bahnhofstr­aße hatte der GVV gegenüber dem Bauunterne­hmen eine verkehrsre­chtliche Anordung erlassen, das Zeichen 267

„Verbot der Einfahrt“aufzustell­en. Allerdings scheinen es Mitarbeite­r des Bauunterne­hmens gut gemeint zu haben, indem sie vorsichtsh­alber die beiden anderen Schilder mit aufstellte­n. Das Bauunterne­hmen sei aufgeforde­rt worden, die überzählig­en Zeichen schnellstm­öglich zu entfernen, heißt es von der Stadtverwa­ltung und vom GVV.

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