Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Verwirrrendes Schilderwäldchen in der Fölltorstraße
LAICHINGEN (cs) - Wer als Verkehrsteilnehmer auf der Laichinger Fölltorstraße unterwegs war, stieß bei der Baustelle an der Einmündung in die Bahnhofstraße auf drei Verkehrszeichen, die gar nicht zusammenpassen. Mancher kratzte sich am Kopf und fragte: „Was gilt denn nun?“Denn da waren zunächst die beiden außen stehenden Zeichen 208 „Vorrang des Gegenverkehrs“
zu sehen: Das linke gewährt Vorrang in Richtung Bahnhofstraße, das rechte verlangt das Gegenteil, dass man dem Entgegenkommenden Vorrang gewährt. Komplett verwirrend wird die Beschilderung durch den roten Kreis mit weißem Balken – dem Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“. Also wird hier weder Vorrang gewährt noch erhält man welchen? Nachfragen
der Schwäbischen Zeitung bei der Laichinger Stadtverwaltung und dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Laichinger Alb, der für verkehrsrechtliche Fragen zuständig ist, lösen das Rätsel: Wegen der Baustelle an der Einmündung zur Bahnhofstraße hatte der GVV gegenüber dem Bauunternehmen eine verkehrsrechtliche Anordung erlassen, das Zeichen 267
„Verbot der Einfahrt“aufzustellen. Allerdings scheinen es Mitarbeiter des Bauunternehmens gut gemeint zu haben, indem sie vorsichtshalber die beiden anderen Schilder mit aufstellten. Das Bauunternehmen sei aufgefordert worden, die überzähligen Zeichen schnellstmöglich zu entfernen, heißt es von der Stadtverwaltung und vom GVV.