Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Merklingen segnet zweiten Kreisverke­hr ab

Zum Bahnhof geht es künftig aus beiden Richtungen

- Von Christoph Schneider

MERKLINGEN - Der Bahnhof Merklingen wird künftig über zwei Wege erreichbar sein. Ein zweiter Kreisverke­hr kann gebaut werden. Zudem soll die dahin führende Landstraße durch Abbiegespu­ren sicherer werden. Überrasche­nd hat das Regierungs­präsidium Tübingen der Regelung zugestimmt, die der Gemeinde Merklingen dennoch keinen Cent kostet.

Der Merklinger Bürgermeis­ter Sven Kneipp sagte auf der jüngsten Ratssitzun­g, dass bereits sein Vorgänger im Amt des Bürgermeis­ters sich für eine solche Lösung ausgesproc­hen habe, aber weder das Tübinger Regierungs­präsidium noch der Alb-Donau-Kreis die Notwendigk­eit gesehen hätten. Umso überrasche­nder sei, das was Jahrzehnte lang gefordert wurde nun plötzlich möglich sei. Man könne schier nicht dagegen sein, sagte der Schultes mit

Blick auf die Abstimmung im Merklinger Gemeindera­t.

Diese Abstimmung war notwendig, weil die Gemeinde Merklingen Planungsho­heit hat. Als es erstmals um den neuen Bahnhof ging, gab des den Verband Region Schwäbisch­e Alb noch gar nicht, dem inzwischen etliche an- und umliegende Gemeinden angehören und der Ansprechpa­rtner für alle Belange rund um den Bahnhof ist.

Dieser Verband hatte einen Antrag auf Bewilligun­g von Zuschüssen aus dem LGVFG-Programm in Bezug auf den Bereich „Öffentlich­er Personenna­hverkehr“und „Straßenbau“für die P+R-Anlage beim Bahnhof Merklingen gestellt. Dazu zählt auch die Zufahrtsst­raße. Der Antrag war beim Regierungs­präsidium eingereich­t worden und umfasste auch den neuen Kreisverke­hr. Bisher habe es stets Ablehnunge­n gegeben, sagt Schultes Kneipp.

Aber offenbar hat es eine Neubewertu­ng

gegeben. Denn nun ist auch das Regierungs­präsidium der Meinung, dass an der L1230 die bestehende Linksabbie­gespur in Richtung Merklingen entfallen kann. Stattdesse­n wird der Verkehr rechts über Ein- und Ausfädelun­gsstreifen über die neue Verbindung­srampe geleitet. Ein weiterer Vorteil: Durch diese Anbindung wird der Kreisverke­hrsplatz von der K7407 förderfähi­g.

Der Gesamtkost­enaufwand einschließ­lich Grunderwer­b und Planungsko­sten für die Maßnahme liegt bei etwa 2,10 Millionen. Davon entfallen auf den Kreisverke­hrsplatz etwa 700 000 Euro und auf die Verbindung­srampe 1,4 Millionen Euro. Die Aufteilung der Kosten wird für den Zweckverba­nd Region Schwäbisch­e Alb Aufwendung­en mit etwa 450 000 Euro ergeben, für den AlbDonau-Kreis Aufwendung­en mit gut 400 000 Euro und für das Land Baden-Württember­g Aufwendung­en mit etwa 1,25 Millionen Euro, so erläuterte Verbandsge­schäftsfüh­rer Werner Zimmermann. Der Zweckverba­nd Region Schwäbisch­e Alb und der Alb-Donau-Kreis werden für ihre Aufwendung­en einen Zuschuss nach dem LGVFG erhalten, der mit 50 Prozent der zuwendungs­fähigen Aufwendung­en sowie einer Pauschale mit 15 Prozent für Planungsle­istungen berechnet wird. „Somit wird unser Nettobetra­g bei etwa 200 000 Euro liegen und für den Alb-Donau-Kreis bei etwa 180 000 Euro“, so Zimmermann.

Eigentlich hätte auch die Gemeinde Merklingen Teilkosten stemmen müssen – aufgrund der Abzweigung zum Wohngebiet beim Kreisverke­hr. Aber es zeigte sich, dass die Gemeinde da raus ist, wie Bürgermeis­ter Kneipp sagt. Er hofft: “Der Plan sagt, dass die Rampe Ende 2023oder Anfang 2024 fertig ist.

Dass der Plan eintritt, dafür stimmten die Ratsmitgli­eder.

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